Gerechtigkeit
27.03.2026


Wäre Jesus heute verurteilt worden? Zur Rolle der Richter im Rechtsstaat  

Eine tobende Menge, ein zweifelnder Richter und ein Urteil, das nach heutigen Maßstäben anders ausgefallen wäre – Strafrechtler Florian Nicolai zieht aus dem Strafprozess gegen Jesus von Nazaret Lehren für unser modernes Rechtssystem. 
    

Foto: © Bild generiert mit KI (OpenAI / DALL·E)

Freispruch. So hätte das Urteil im Fall Jesus von Nazaret nach heutigen Maßstäben lauten müssen, sagt der Strafrechtler Florian Nicolai. Legt man das moderne Strafrecht zugrunde, sei kein Tatbestand erkennbar, den Jesus erfüllt habe. Weder Blasphemie noch „Volksverführung“ oder politische Aufruhr lassen sich ohne Weiteres in heutige Kategorien übersetzen. 

Damals stand am Ende kein Freispruch, sondern ein Todesurteil. Für den christlichen Glauben ist genau das die Provokation: Denn es wird nicht irgendein Angeklagter verurteilt, sondern der, der in den Evangelien als der Gerechte beschrieben wird. Seine Schuld war nicht nachweisbar und trotzdem wurde er schuldig gesprochen. Am Prozess Jesu lässt sich deshalb aufzeigen, wie Recht und Gerechtigkeit auseinanderfallen und welche Rolle menschliches Richten dabei spielen können.   

Pilatus unter politischem Druck  

„Kreuzigt ihn“ schrie damals – den Überlieferungen nach – die aufgebrachte Menge und forderte so lautstark den Tod Jesu. Der Richter Pontius Pilatus hatte Zweifel an der Schuld des Angeklagten. Er wusste nicht, wie er urteilen sollte, und stand unter enormem Druck. Bei einem Freispruch hätte er auch politische und berufliche Konsequenzen befürchten müssen. Als römischer Statthalter war es seine Hauptaufgabe, in Judäa Ordnung zu halten. Und genau diese stand auf dem Spiel – damit drohte ihm auch ein politischer Absturz. Laut dem Johannesevangelium stellt Pilatus Jesus beim Verhör die berühmte Frage: „Was ist Wahrheit?“ In Gerichtsprozessen soll diese Frage eindeutig beantwortet werden. Nicht so im Fall Jesu.  
    

Anzeige

Lehren aus dem Strafprozess Jesu 

Der Richter sei das maßgebliche Problem bei dem Prozess gewesen, sagt Nicolai, der an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg tätig ist. Jesus hätte ein Recht auf einen überparteilichen und unparteilichen Richter gehabt, also einen Richter, der frei in seiner Entscheidung ist und nicht von äußeren Einflüssen beeinflusst wird. Das war nicht der Fall.  

Freispruch - so hätte das Urteil im Fall Jesus von Nazaret nach heutigen Maßstäben lauten müssen, sagt der Strafrechtler Florian Nicolai. Freispruch - so hätte das Urteil im Fall Jesus von Nazaret nach heutigen Maßstäben lauten müssen, sagt der Strafrechtler Florian Nicolai. Foto: © privat

Heute ist es unvorstellbar, dass ein Richter bei Zweifeln die Öffentlichkeit zu juristischen Sachverhalten befragt. Der Fall Jesu zeigt, was passiert, wenn dies doch geschieht. Dann verlasse man schnell den Boden des Rechtsstaats, so Nicolai. Der Einzelne kenne die Akten nicht und bilde seine Meinung nicht auf dieser Grundlage. Weder Vorgesetzte noch die Öffentlichkeit, Presse oder die Politik, könnten den Richtern vorschreiben, wie sie zu entscheiden haben. Und genau diese Unabhängigkeit der Richter sei eine große Errungenschaft.

[inne]halten - das Magazin 08/2026

Mein Draht zum Himmel

Wie kann ich den Kontakt zu Gott finden und stärken? Unsere neue Serie gibt Antworten

Lesen Sie im [inne]halten-Magazin unseren Themenschwerpunkt und weitere Geschichten und Berichte aus dem kirchlichen Leben.

Öffentlichkeit im Gericht  

Die Öffentlichkeit spielt in einem Gerichtprozess eine doppelte Rolle. In Deutschland gilt der Öffentlichkeitsgrundsatz: Nach § 169 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) sind Prozesse öffentlich. Diesen nehmen die Gerichte sehr ernst, sagt Nicolai, „weil es wichtig ist, dass Bevölkerung und Medien verfolgen, was im Gericht passiert“. Das ist die eine Seite der Öffentlichkeit; die andere findet außerhalb des Gerichtssaals statt. 

Die tobende Menge von damals vergleicht Nicolai mit den sozialen Medien in unserer heutigen Zeit. In den Kommentarspalten fänden Vorverurteilungen statt, in denen Rufe nach Strafe laut werden, die mit dem deutschen Rechtssystem nichts zu tun haben. Studien zeigten, so Nicolai, dass die Stimmung im Gerichtssaal eine andere ist, wenn Fälle in der Öffentlichkeit diskutiert wurden. Richter würden auch berichten, dass sie darüber nachdenken, wie ihr Urteil in der Öffentlichkeit wahrgenommen wird. In dieser Selbstreflexion sieht der Strafrechtler aber einen ersten Schritt, sich nicht beeinflussen zu lassen.

„In dubio pro reo“  

Nicolai hat den Eindruck, dass die Richterinnen und Richter in Deutschland sehr gut mit dem Druck der Öffentlichkeit umgehen und ihre Entscheidung auf das stützen, was in der Hauptverhandlung zur Sprache kommt – nicht auf das, was sie außerhalb gelesen oder gehört haben. Richterinnen und Richter in Deutschland müssen keine Konsequenzen für ihr Urteil fürchten, wenn es nicht so getroffen wird, wie die Politik oder die Öffentlichkeit es sich wünscht. Sie können frei entscheiden. Diese Unabhängigkeit der Gerichte sei ein „hohes Gut“, sagt Nicolai. 

Er vertraut darauf, dass kein Richter ein falsches Urteil sprechen will: „Niemand möchte jemanden ins Gefängnis schicken, von dem er selbst glaubt, dass er unschuldig ist.“ Wenn derjenige Zweifel hat, dann gilt der Grundsatz „in dubio pro reo“ – im Zweifel für den Angeklagten. Das wäre auch im Fall Jesus der richtige Weg für Pilatus gewesen, sagt der Strafrechtler. Denn: „Wenn sich der Richter nicht sicher ist, darf er nicht verurteilen.“ Der Prozess Jesu macht deutlich: Ein „gerechtes“ Urteil kann nur dann ergehen, wenn es Richterinnen und Richtern gelingt, sich nicht von Druck und Angst leiten zu lassen.  

Innehalten-Leseempfehlung
Katharina Sichla
Artikel von Katharina Sichla
Redakteurin
Berichtet über aktuelle und bunte Themen rund um Kirche und Glaube.