Der ewige Streit um die Abtreibung
Im vergangenen Jahr scheiterte an der Abtreibungsfrage eine Richterwahl: Die Juristin Frauke Brosius-Gersdorf zog ihre Kandidatur zurück. Harte Debatten in dieser Frage gab es bereits in den 70er Jahren.
Graffito an der Liebfrauenkirche in Frankfurt im Juni 1993. Abtreibungsbefürworter haben die Worte „Weg mit § 218“ an die Wand gesprüht. Foto: © KNA-Bild/KNA
Vor fast 55 Jahren, am 6. Juni 1971, beherrschte das Bekenntnis mehrerer prominenter Frauen „Wir haben abgetrieben“ die Titelseite des Magazins „Stern“. Initiiert von der Frauenrechtlerin Alice Schwarzer setzten sich etwa die Schauspielerinnen Romy Schneider und Senta Berger in der alten Bundesrepublik für eine liberale Reform der Abtreibungsregelungen ein. Denn: Schwangerschaftsabbrüche waren in dieser Zeit generell verboten, es sei denn, das Leben der schwangeren Frau war gefährdet.
Anders wurde das Thema in der DDR behandelt: Bereits 1972 wurde dort die Fristenlösung eingeführt, bis zur zwölften Woche waren Abtreibungen straffrei. So wuchs der Druck auf Westdeutschland. Vor allem die als Folge der 1968er-Bewegung entstandene Frauenbewegung drängte die Politik dazu, Abtreibungen liberaler zu regeln. Die sozial-liberale Regierung unter dem damaligen Bundeskanzler Willy Brandt (SPD) brachte schließlich einen Gesetzentwurf auf den Weg. Dieser hatte – wie in der DDR – die Fristenlösung von zwölf Wochen zum Ziel und wurde schließlich 1974 vom Bundestag beschlossen.
Gang nach Karlsruhe
Schon während der Debatte darüber hatte die Union ihre Vorbehalte bekräftigt und den Gang nach Karlsruhe angekündigt. Tatsächlich riefen CDU und CSU im Anschluss an die Abstimmung das Bundesverfassungsgericht an. Und nur ein Jahr später kassierte Karlsruhe die Fristenregelung und erklärte sie für verfassungswidrig. Der damalige Präsident des Gerichts, Ernst Benda, begründete die Entscheidung damit, dass das beschlossene Gesetz der Pflicht, Leben zu schützen, nicht gerecht werde. „Wo Menschenleben existiert, kommt ihm Menschenwürde zu, und zwar von Anfang an“, hieß es im Urteil.
So musste die rot-gelbe Bundesregierung nach einem Kompromiss suchen, der dem gesellschaftlichen Druck nach mehr Liberalität ebenso gerecht wurde wie den Vorgaben Karlsruhes. Man entschied sich für eine Fristenlösung, verbunden mit einer Indikationsregelung: Neben der medizinischen Indikation – bei der das Leben der Mutter gefährdet war – wurden weitere angeführt: eine sogenannte eugenische (schwere Schädigung des Kindes), eine kriminologische (Vergewaltigung) oder soziale Notlage der schwangeren Frau. Eine solche Indikation musste vom behandelnden Arzt gestellt werden. Auch diesen Entwurf lehnte die Union ab, aber der Bundestag konnte ihn am 12. Februar 1976 mit den Stimmen von SPD und FDP beschließen.
Fristenlösung mit Beratungspflicht
Diese Regelung hielt rund 20 Jahre. Nach der Wiedervereinigung kam es in den 90er Jahren zu neuen hitzigen Debatten – schließlich musste die Politik einen Kompromiss zum sehr weitreichenden Gesetz in der DDR und zur Regelung in der Bundesrepublik finden. 1992 einigten sich die Parlamentarier auf eine Fristenlösung mit Beratungspflicht. Auch dieses Gesetz wurde mit ähnlicher Begründung von Karlsruhe kassiert. Erst Mitte der 90er Jahre konnten die Parlamentarier den Gesetzesentwurf verabschieden, der heute noch gilt.
Demnach ist ein Schwangerschaftsabbruch grundsätzlich rechtswidrig; er bleibt jedoch straflos, wenn er in den ersten zwölf Wochen der Schwangerschaft vorgenommen wird. Zudem muss sich die Frau zuvor in speziellen Einrichtungen beraten lassen und erhält dafür einen Beratungsschein. Zwischen Beratung und Abbruch müssen dann mindestens drei Tage liegen. Und: Ausdrücklich nicht rechtswidrig ist eine Abtreibung nach einer Vergewaltigung, bei Gefahr für das Leben oder die körperliche oder seelische Gesundheit der Schwangeren.
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Aus für die kirchliche Konfliktberatung
Teile der katholischen Kirche fanden sich allerdings nicht damit ab, die für einen Schwangerschaftsabbruch notwendigen Beratungsscheine ausstellen zu müssen. Ende 1999 verkündeten die deutschen Bischöfe auf Verlangen des damaligen Papstes Johannes Paul II. schließlich das Aus für die kirchliche Konfliktberatung im staatlichen System. Der von engagierten Katholiken gegründete Verein Donum Vitae setzt die Beratung indes fort.
In den vergangenen Jahren kam es vor allem durch einen Vorstoß der Grünen, der Linken und Teilen der SPD zu einer erneuten Debatte über das Thema: Unter der Ampel-Regierung wurde der Paragraf 219a vor drei Jahren gestrichen. Er untersagt unter anderem Ärztinnen und Ärzten, auf ihren Websites ausführlich über verschiedene Methoden eines Abbruchs zu informieren. Ein interfraktioneller Gesetzentwurf, der die straffreie Abtreibung bis zur zwölften Woche vorsah, kam wegen des Ampel-Aus nicht mehr zur Abstimmung. Eine neuerliche Debatte über die Abtreibungsregelung in dieser Legislaturperiode erscheint eher unwahrscheinlich.
Birgit Wilke



