Gerechtigkeit
17.11.2025

Vor 80 Jahren: Nürnberger Prozesse 

Erstmals wurden die Mächtigen eines Unrechtsstaats persönlich zur Verantwortung gezogen: Vor 80 Jahren begannen die Nürnberger Prozesse gegen die Nazi-Elite. Damit wurde der Grundstein für ein Völkerstrafrecht gelegt. 
    

Am 20. November 1945 begannen vor einem Internationalen Militärtribunal in Nürnberg die sogenannten Kriegsverbrecherprozesse gegen prominente Vertreter des NS-Regimes. Am 20. November 1945 begannen vor einem Internationalen Militärtribunal in Nürnberg die sogenannten Kriegsverbrecherprozesse gegen prominente Vertreter des NS-Regimes. Foto: © imago/United Archives

Kommen Assad und seine Schergen vor Gericht? Muss sich Israel irgendwann wegen möglicher Kriegsverbrechen im Gazastreifen verantworten? Und besteht überhaupt eine Chance, Putin und seine Mittäter wegen des Überfalls auf die Ukraine anzuklagen? Dass das prinzipiell möglich ist, haben die Nürnberger Prozesse bewiesen, mit denen vor genau 80 Jahren die massenhaften Verbrechen des Nationalsozialismus geahndet werden sollten. Am 20. November 1945 begann in der früheren Stadt der Reichsparteitage ein bis dahin weltweit einmaliger Prozess.  

Zwölf Jahre lang hatten sie sich wie finstere Götter aufgespielt. Doch die 21 der ursprünglich 24 als Hauptkriegsverbrecher angeklagten Männer, die auf den Anklagebänken des Militärtribunals in Nürnberg Platz nehmen müssen, wirken jämmerlich, grau und unscheinbar. „Reichsmarschall“ Hermann Göring, nach wochenlangem Drogenentzug deutlich dünner geworden, trägt eine hellgraue Jacke mit goldenen Knöpfen – ohne die üblichen Orden. „Es ist eine Art Chauffeurjacke übrig geblieben“, schreibt der Berichterstatter Erich Kästner.

Nicht das deutsche Volk auf der Anklagebank

Im Verhandlungssaal sitzen sie dicht an dicht: Angeklagte und Ankläger, Richter und Reporter. Die Klimaanlage und die Simultanübersetzer haben viel zu tun. Zu Beginn des Prozesses im Schwurgerichtssaal 600 wird die Anklage verlesen: „Die Untaten, die wir zu beurteilen und zu bestrafen suchen, waren so ausgeklügelt, so böse und von so verwüstender Wirkung, dass die menschliche Zivilisation es nicht dulden kann, sie unbeachtet zu lassen, sie würde sonst eine Wiederholung solchen Unheils nicht überleben.“ Mit diesen Worten begründet Robert H. Jackson, Hauptankläger der USA, den Prozess. An die Angeklagten gewandt, formuliert Jackson: „Sie sind lebende Symbole von Rassenhass, von Schreckensherrschaft und Gewalttätigkeit.“ Gleichzeitig erklärt das Gericht, dass es nicht das gesamte deutsche Volk auf die Anklagebank bringen wolle. 

Dass es überhaupt zu einem rechtsstaatlichen Verfahren kam, war das Verdienst der Amerikaner. Viele Vertreter der Siegermächte hatten für kurzen Prozess und schnelle Hinrichtungen plädiert. Zur juristischen Verfolgung konstruierte der Gerichtshof, der sich aus Repräsentanten der vier Siegermächte zusammensetzte, drei Tatbestände: 1. Verbrechen gegen den Frieden, darunter die Vorbereitung und Durchführung eines Angriffskrieges, 2. Kriegsverbrechen, 3. Verbrechen gegen die Menschlichkeit, darunter Völkermord, Ausrottung und Versklavung der Zivilbevölkerung.
     

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Menschliche Abgründe

Im Prozess taten sich menschliche Abgründe auf: Schilderungen, Fotos und Filmaufnahmen sorgten dafür, dass die Welt von den Verbrechen der Deutschen erfuhr. Mehr als 240 Zeugen wurden gehört – mit oft erschütternden Aussagen. Das Sitzungsprotokoll umfasst 16.000 Seiten. 

Göring, Hitlers Stellvertreter Rudolf Heß, Außenminister Joachim von Ribbentrop, Militärs und Industrielle – sie alle plädierten trotz Millionen Kriegstoter, der Opfer von Konzentrationslagern und Gestapo sowie weltweiter Zerstörung trotzig auf „nicht schuldig“. Hitler, Propagandaminister Joseph Goebbels und der Chef der Deutschen Arbeitsfront, Robert Ley, hatten zuvor bereits Suizid begangen; Hitlers Sekretär Martin Bormann blieb unauffindbar. 

Kästner und Hemingway als Beobachter 

Zum Prozess reisten prominente Journalisten in die Stadt der Reichsparteitage: Außer Kästner auch Martha Gellhorn, Ernest Hemingway, John Steinbeck, Erika Mann, Alfred Döblin und Willy Brandt, der für skandinavische Zeitungen berichtete. Was die Anklagevertreter vorlegten, trieb selbst manch hartgesottenem Prozessbeobachter Tränen in die Augen. 

Zwölf Todesurteile verhängte der Militärgerichtshof schließlich am 1. Oktober 1946 – gegen Göring, Frank, Frick, Jodl, Kaltenbrunner, Keitel, Ribbentrop, Rosenberg, Sauckel, Seyß-Inquart, Streicher und Bormann (in Abwesenheit) – und sieben langjährige Haftstrafen. Drei Angeklagte – Schacht, Papen und Fritzsche – wurden freigesprochen. Außerdem wurden NSDAP, Gestapo, SD und SS zu verbrecherischen Organisationen erklärt.

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Juristisches Neuland

Mit dem Prozess betraten die Siegermächte juristisches Neuland – ihr Handeln war keineswegs unumstritten. Die Verteidiger der Nazi-Größen versuchten, an diesem Punkt anzusetzen: Auch die Siegermächte hätten in der Vergangenheit Kriege geführt und während des Weltkriegs Verbrechen begangen. Der Verteidiger von Alfred Jodl, Hermann Jahrreiß, warf dem Gericht vor, die Angeklagten für etwas zu belangen, das zur Tatzeit gar nicht strafrechtlich relevant gewesen sei. Angesichts der Despotie Hitlers sei zudem der Einzelne für die Ausführung von Befehlen nicht verantwortlich zu machen. 

In der deutschen Öffentlichkeit gewann der Vorwurf, dass Sieger über Besiegte zu Gericht gesessen hätten, immer mehr Raum. Auch das Ziel der Amerikaner, durch den Prozess neues Völkerrecht zu setzen, blieb in Ansätzen stecken: Erst mit der Einrichtung eines Internationalen Gerichtshofes für Bosnien 1994 ist erneut der Versuch unternommen worden, von Regierungen gedeckte Verbrechen international zu verfolgen. 

Christoph Arens 

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Artikel von KNA
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