Gerechtigkeit
17.04.2026

Menschenrechte auch für Tote? 

Zahlen zu Todesopfern aus den tobenden Kriegen lassen sich kaum begreifen. Doch hinter jedem Fall steht ein individuelles Schicksal. Politiker fordern ein genaueres Hinsehen – dies könne auch das Miteinander verändern.
    

Wenn Menschen mittellos und ohne Angehörige sterben, folgt oft eine schlichte und anonyme Bestattung. Wenn Menschen mittellos und ohne Angehörige sterben, folgt oft eine schlichte und anonyme Bestattung. Foto: © imago/Rech

Wenn Menschen ihre Toten bestatten und an sie erinnern, verändert sich etwas in ihnen: Das betont der Beauftragte der Bundesregierung für Religions- und Weltanschauungsfreiheit, Thomas Rachel. Daher sei es wichtig, gerade in einer schnelllebigen Zeit an tröstlichen Ritualen festzuhalten, sagte der CDU-Politiker kürzlich bei einer Veranstaltung der Hilfswerke Renovabis und missio Aachen sowie der Deutschen Kommission Justitia et Pax. 

Einen Anstieg antisemitischer Grabschändungen auf jüdischen Friedhöfen in Deutschland in den vergangenen Jahren verurteilte Rachel: „Was für eine Schande.“ Er wies zudem Forderungen nach einem Abschluss des Gedenkens an den Zweiten Weltkrieg und den Holocaust zurück: Die Erinnerungskultur sei nicht zuletzt Ausdruck dessen, dass die Menschenwürde über das Lebensende hinaus gelte. Ein angemessener Umgang mit Verstorbenen sei zudem untrennbar mit dem Menschenrecht auf Religions- und Weltanschauungsfreiheit verbunden. 

Tod ist präsent – Schicksale weniger 

Die Religionsbeauftragte der Grünen, Lamya Kaddor, bezeichnete das Thema Tod als omnipräsent – allein durch ständige Nachrichten aus Kriegsregionen. „Aber wir hören sehr wenig über Menschen“, kritisierte die Islamwissenschaftlerin: „Ob sie im Mittelmeer ertrinken, Opfer eines Kriegs werden oder hier in Deutschland sterben.“ Es sei berechtigt, beispielsweise über die Energiekrise zu sprechen, doch „mit dem Tod kommen wir offenbar nicht klar. Wir werden stumpfer.“ 

Dabei sei das Thema zu wichtig, um es allein den Religionsgemeinschaften „und vielleicht noch dem Verteidigungsministerium“ zu überlassen, mahnte Kaddor. „Das biologische Ende erreicht uns alle.“ Darüber häufiger zu sprechen – nicht nur bei äußeren Anlässen – könnte auch den oftmals bedenklichen Ton politischer Debatten verändern. 
    

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Tod berührt die Menschenrechte 

Die UN-Sonderberichterstatterin für Religions- und Weltanschauungsfreiheit, Nazila Ghanea, sprach von „funeral rights“ – also Rechten rund um Tod und Gedenken – als Menschenrechten. Ein problematischer Umgang damit zeige sich Tag für Tag: In einer der herausforderndsten Situationen des Lebens würden grundlegende Rechte verletzt. Es brauche Instrumente, um sicherzustellen, dass Menschen ihrem Glauben entsprechend bestattet werden beziehungsweise um ihre Toten trauern könnten – und um Verstöße zu ahnden. 

Der Umgang mit den Toten sagt nach Worten von Renovabis-Hauptgeschäftsführer Thomas Schwartz auch immer etwas darüber aus, wie eine Gesellschaft das Leben versteht. Dies sei vielerorts in Gefahr, wenn etwa Friedhöfe zerstört, Gräber geschändet oder Bestattungsrituale verboten würden. Im Zusammenhang mit Flucht und Krieg fänden viele Menschen nicht einmal ein Grab. 

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Beisetzung „von Amts wegen“ 

Bernd Hirschberger von Justitia et Pax nannte Beispiele für Verfolgung über den Tod hinaus: So seien in China traditionelle Friedhöfe uigurischer Muslime auf staatliche Anordnung zerstört worden. Hierzulande wiederum stelle sich beispielsweise die Frage, wie sich die Gesellschaft um Menschen kümmere, die allein gestorben seien: Rund 1.000 Menschen würden inzwischen jährlich „von Amts wegen“ beigesetzt, weil sich keine Angehörigen kümmern könnten oder wollten. 

Paula Konersmann

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Artikel von KNA
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