Kindergeburtstag wie im Gefängnis
Seit Mitte Juni gilt die neue EU-Asylreform – mit schweren Folgen für Menschen, die vor Verfolgung nach Deutschland fliehen. Erst kürzlich saß eine Familie 15 Tage am Berliner Flughafen fest. Nun erhebt sie Vorwürfe.
Schilder des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) und der Zentralen Ausländerbehoerde des Landes Brandenburg (ZABH) am Zaun der neuen Außengrenzeinrichtung des Landes Brandenburg am BER-Flughafen. Foto: © imago/epd
Für viele Menschen sind Flughäfen Drehkreuze der Freiheit. Die Reise zu lang vermissten Freunden, der Start in den Urlaub. Doch für Amira (Name von der Redaktion geändert) und ihre Familie war der Flughafen Berlin-Brandenburg alles andere als das. „Es war wie im Gefängnis“, erzählt die Mutter dreier Kinder, die mit ihnen und ihrem Mann aus Algerien floh. Die Familie stellte einen Asylantrag, kam im September per Flugzeug – und musste nach ihrer Ankunft 15 Tage in einer Unterkunft am Flughafen ausharren.
Gleich nach der Landung sei die Familie zwölf Stunden lang am Flughafen befragt worden, schildert Amira, die ihren echten Namen nicht nennen möchte. Der Polizei habe sie sofort alles erzählt. Davon, dass sie aus Algerien geflohen seien, da die arabische Mehrheitsgesellschaft in dem Land sie als Imazighen – eine Bevölkerungsgruppe Nordafrikas – kaum akzeptierte. Davon, dass kriminelle Gruppen sie bedrohten und ihre Tochter entführten. Und davon, dass sie Mittelsmännern Geld zahlten, um über Istanbul und Ägypten nach Deutschland zu fliegen. Unabhängig prüfen ließ sich das für die Redaktion nicht.
Zustände der Einrichtung in der Kritik
Nach der Befragung sei die Familie mit den Kindern im Alter von 10, 12 und 17 Jahren direkt in die sogenannte Außengrenzeneinrichtung am Flughafen gekommen. Das ordnete das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) an. Die umzäunte Einrichtung mit bis zu 40 Plätzen wurde im Juni eröffnet und dient als Unterkunft für Menschen, die über den Flughafen nach Deutschland einreisen, aber nach erster Einschätzung nur geringe Chancen auf Asyl haben.
In der Zeit, in der die jeweiligen Asylanträge geprüft werden, müssen die Menschen in der Einrichtung bleiben. Läuft das Verfahren positiv, dürfen sie einreisen, läuft es negativ, werden sie direkt zurückgeschickt. „Es war wie im Gefängnis“, wiederholt Amira ihre Worte und will damit die Zustände in der Einrichtung beschreiben. Die fünfköpfige Familie habe in einem kleinen Zimmer mit spartanischer Einrichtung gelebt. Küche und Bad habe sie mit anderen Bewohnern teilen müssen. Essen sei gestellt worden. „Einige Mitarbeiter waren laut und aggressiv“, sagt Amira.
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Anwalt über ChatGPT gesucht
Zudem bemängelt sie die ärztliche Versorgung in der Unterkunft. Zwar habe es am ersten Tag einen Gesundheitscheck gegeben – allerdings seien die Ärzte nur bei akuten Notfällen aktiv geworden. So sei etwa ein Hautausschlag bei einem der Familienmitglieder unbehandelt geblieben.
Als Amira die Mitarbeiter nach einem Anwalt fragte, sei ihr aktiv von einem solchen abgeraten worden. Ihr Fall liege sowieso bereits beim BAMF, sie hätten sowieso kaum Chancen auf die Einreise nach Deutschland. Amira habe sich davon aber nicht beirren lassen – und einen Anwalt mithilfe von ChatGPT gesucht und per E-Mail über ihr Smartphone kontaktiert.
Geburtstag im Grenzverfahren
Trotz der Bemühungen des Anwalts musste die Familie für 15 Tage in der Unterkunft am Flughafen bleiben. Genau in diese Zeit sei auch der Geburtstag der jetzt zehnjährigen Tochter gefallen. „Sie hat nicht verstanden, warum bei ihrem Geburtstag so viel Polizei ist“, erzählt Amira.
Viel Platz zum Spielen habe ihre Tochter nicht gehabt. Es habe zwar eigens ein Spielzimmer gegeben. Das aber sei nur an einem einzigen Tag geöffnet gewesen – als Kontrolleure die Einrichtung untersucht hätten. „Da haben sich dann alle gut verhalten“, sagt Amira auf Arabisch. Ein Dolmetscher übersetzt ihre Worte ins Deutsche.
Land wehrt sich gegen Vorwürfe
Zu den Vorwürfen, die die Familie erhebt, hat sich die Zentrale Ausländerbehörde Brandenburg geäußert. Denn während das BAMF für die Asylverfahren zuständig ist, ist das Land Brandenburg für die Unterkunft am BER verantwortlich. Auf Anfrage der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) heißt es, ein respektvoller Umgang mit den untergebrachten Personen werde von allen Mitarbeitern erwartet. Hinweise auf unangemessenes Verhalten würden geprüft.
Zudem stünde das Spielzimmer den Kindern täglich zur Verfügung; auch sei die medizinische Versorgung sichergestellt und beschränke sich nicht auf die Behandlung von Notfällen. Darüber hinaus entspreche „eine Einflussnahme mit dem Ziel, Personen von der Inanspruchnahme anwaltlicher Unterstützung abzuhalten“, nicht den Vorgaben.
Die „Fiktion der Nichteinreise“
Die Außengrenzeinrichtung am Flughafen BER ist Teil der Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems, kurz GEAS, die im Juni in Kraft trat. Dadurch sollen Asylverfahren beschleunigt werden. An den Außengrenzen gilt dabei eine „Fiktion der Nichteinreise“: Dieses rechtliche Vehikel führt dazu, dass Asylsuchende offiziell nicht einreisen, obwohl sie auf deutschem Boden sind, wenn von ihnen Gefahr ausgeht oder nur eine geringe Chance auf Asyl besteht.
Betroffene müssen dann – wie Amira und ihre Familie – im Transit der Einrichtung auf die Entscheidung über ihren Asylantrag durch das Bundesamt warten. Schon vor der EU-Asylreform gab es das sogenannte Flughafen-Verfahren. Durch die Reform aber haben sich die Fristen verlängert. Das BAMF muss innerhalb von acht Wochen über den Asylantrag entscheiden; die Frist kann auf zwölf Wochen verlängert werden. Lehnt das BAMF den Antrag ab, sollen Schutzsuchende über ein Grenzverfahren direkt abgeschoben werden.
Größte Reform seit Jahrzehnten
Die GEAS-Reform gilt als umfassendste Asylreform seit Jahrzehnten, und sie ist stark umstritten. Der Fall von Amira und ihrer Familie sei kein Einzelfall, sagt die Menschenrechtsorganisation Pro Asyl. „Tempo und Abschreckung zählen in den neuen Grenzverfahren mehr als Menschenrechte“, so die Organisation. „Asylsuchende gehören nicht hinter Zäune und Mauern.“ Grenzverfahren müssten ganz abgeschafft werden, und Familien mit Kindern müssten schon jetzt davon ausgenommen werden.
Der Flüchtlingsrat Brandenburg fordert die Landesregierung auf, GEAS nicht als Anlass zu nehmen, die Bewegungsfreiheit schutzsuchender Menschen einzuschränken: „Es ist und bleibt falsch, Menschen aus aufenthaltsrechtlichen Gründen einzusperren.“
Wohl erste betroffene Familie am BER
Amira und ihre Familie dürften die ersten Geflüchteten sein, die seit der GEAS-Reform so lange in der Außengrenzeneinrichtung am Flughafen BER untergebracht waren. „Wir waren die einzigen, die so viele Tage dort gelebt haben“, sagt Amira. „Es gab auch Ukrainer, Russen und einen Iraner. Die waren aber alle nur ein paar Tage da.“ Ob Amiras Familie in dieser Hinsicht tatsächlich die erste ist, hat das BAMF auf Anfrage nicht mitgeteilt. Es beruft sich auf Datenschutz, weshalb es nichts zu dem Fall sagen könne.
Inzwischen aber konnte die Familie den Berliner Flughafen verlassen. Denn: Das Verwaltungsgericht Cottbus hatte Zweifel, dass das BAMF die Bedürfnisse der Familie und der Kinder am Flughafen gewährleisten kann. Im Eilverfahren stoppte das Gericht daher das Grenzverfahren am Flughafen, die Familie konnte einreisen. Für die Dauer des Asylverfahrens ist sie nun in der Erstaufnahmeeinrichtung im brandenburgischen Eisenhüttenstadt. Ihre algerischen Pässe sind laut der Familie aber noch am Flughafen.
Ungewissheit im Asylverfahren
In Eisenhüttenstadt wartet die Familie jetzt darauf, wie es für sie weitergeht. Und das ist ungewiss. „Wir wissen nichts zum aktuellen Stand oder wann wir etwas erfahren“, sagt Amira. Theoretisch könne es jeden Tag zurück nach Ägypten gehen, an jenen Flughafen, von dem sie nach Berlin geflogen sind. „Das wäre für uns extrem gefährlich.“
Die Familie hofft, dauerhaft in Deutschland bleiben zu können. „Wir sehnen uns einfach nur nach Sicherheit“, sagt Amira. In Algerien habe sie in einer Apotheke gearbeitet, ihr Mann als Friseur. „Wir wollen schnell Deutsch lernen und uns hier einbringen“, erzählt sie. Für ihre Kinder wünsche sie sich, dass sie sie auf eine Schule schicken kann, und dass sie wieder befreit spielen können. Auch ihren elften Geburtstag soll Amiras Tochter also in Deutschland feiern – aber dann nicht mehr im Transitbereich am Flughafen Berlin-Brandenburg.
Daniel Zander



