Ihre Hoffnung: in die EU schwimmen
Zu Dutzenden versuchen junge Migranten, die spanische Exklave Ceuta schwimmend zu erreichen. Mut macht ihnen ein Urteil des Obersten Gerichts in Madrid. Aber viele bezahlen den vierstündigen Marathon mit dem Leben.
Immer mehr afrikanische Flüchtlinge versuchen, schwimmend in die spanische Exklave Ceuta zu gelangen. Foto: © imago/ZUMA Press
Die Meerenge zwischen Nordafrika und Spanien ist wieder Schauplatz eines Migrations-Dramas. In der Nacht auf Mittwoch mussten das Rote Kreuz, der spanische Seenotrettungsdienst sowie die spanischen und marokkanischen Grenzschutzbeamten erneut mehr als einhundert Menschen bei Ceuta vor dem Ertrinken retten. Vor allem junge Männer versuchen seit über einer Woche, schwimmend die spanische Exklave an der Straße von Gibraltar und damit formell EU-Territorium zu erreichen.
Die meisten, die so ihr Glück suchen, sind jugendliche Marokkaner. Viele Migranten stammen aber auch aus Algerien und dem Sudan. Ceuta an der marokkanischen Mittelmeerküste ist mit Meeres-Grenzzäunen und anderen Maßnahmen gesichert. Wer die spanische Stadt und ihre Strände Benzú und Tarajal erreichen will, muss vom marokkanischen Staatsgebiet aus unter Umgehung der Absperr-Einrichtungen im Meer fast vier Stunden schwimmen.
Kein Grenzzaun, kein Pushback
Nicht alle schaffen das. In den vergangenen Tagen ertranken vier junge Migranten. Viele können kaum schwimmen und benutzen Schwimmreifen, um sich über Wasser zu halten. Auslöser des neuen Migrantenansturms auf die EU-Außengrenze bei Ceuta war ein Urteil des Spanischen Obersten Gerichtshofs vor zwei Wochen: Es verbot das Zurücktreiben – „Pushbacks“ oder auch „heiße Rückführungen“ genannt – von Migranten im Meer, die Land suchen.
Auch nach EU-Recht sind solche Abweisungen an der Grenze zwar teils untersagt. Spanien berief sich bislang allerdings auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, laut dem das Land Personen, die gewaltsam den Grenzzaun überwinden, unter bestimmten Voraussetzungen unmittelbar nach Marokko zurückweisen darf. Spaniens Oberstes Gericht stellte nun jedoch fest, diese Pushbacks dürfen nicht bei Migranten angewendet werden, die schwimmend in spanisches Territorium gelangen, da sie zu keinem Zeitpunkt eine Grenzsicherung überwinden.
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Situation „äußerst ernst“
So machten sich seit vergangener Woche über tausend nordafrikanische Migranten im Wasser auf den Weg nach Ceuta. Die meisten sind noch minderjährig, was die Stadtverwaltung von Ceuta auch vor organisatorische Probleme stellt: Aktuell befinden sich 430 unbegleitete ausländische Minderjährige unter der Obhut der Stadtverwaltung; 220 kamen allein in fünfzehn Tagen dazu. Alejandro Ramírez, Sprecher der Regionalregierung, bezeichnete die Situation als „äußerst ernst“. Er forderte eine „außergewöhnliche und sofortige Reaktion“ der Zentralregierung in Madrid, weil sich sonst eine Krise anbahne.
Dabei sind irreguläre Einreisen in die EU generell seit Jahresbeginn zurückgegangen: Ein Gesamt-Minus von 37 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum meldete die EU-Grenzschutzagentur Frontex in ihrem letzten Zwischenbericht im Juli. In allen Regionen – im zentralen und östlichen Mittelmeer, auf der Balkanroute und vor der westafrikanischen Küste mit Ziel Kanaren – gingen die Migrationsbewegungen zurück. Gegen den Trend verlief die Entwicklung nur an der Straße von Gibraltar. Hier registrierte Frontex 17 Prozent mehr Grenzübertritte. 7.860 waren es seit Januar, 995 allein im Juni.
Unterdessen kritisiert die katholische Kirche immer wieder die sogenannten „heißen Rückführungen“ in Ceuta. Sicherheit und Grenzschutz seien legitim, aber dies dürfe fundamentale Menschenrechte nicht außer Kraft setzen, heißt es seitens der örtlichen Caritas.
Manuel Meyer



