Assistierter Suizid
„Das ging alles viel zu schnell“
„Ich wollte dir sagen, ich werde am 8. September sterben.“ Die Worte seiner Mutter ziehen Frank Müller den Boden unter den Füßen weg. Sie hat sich für einen assistierten Suizid entschieden. Welche Folgen hat das für ihren Sohn und die Familie?
Am 2. August 2024, einem Freitag, rief abends seine Mutter Anna bei Frank Müller an. Sie sagte: „Ich wollte dir sagen, ich werde am 8. September sterben.“ Foto: © istockphoto/Wirestock
Am 2. August 2024, einem Freitag, rief abends seine Mutter Anna bei ihm an. Sie sagte: „Ich wollte dir sagen, ich werde am 8. September sterben.“ Er fragte: „Wie? Was? Wieso am 8. September?“ Er musste mehrmals nachhaken. Irgendwann habe sie das Wort Sterbehilfe gesagt. So richtig erklären konnte sie nicht, was sie vorhatte. Aber ihr Plan stand fest.
Als ihm der Boden unter
den Füßen weggezogen wurde
„Ich stand da und habe zum ersten Mal verstanden, was es bedeutet, wenn einem der Boden unter den Füßen weggezogen wird“, sagt Müller (59), der eigentlich anders heißt. Zum Schutz der Familie sind die Namen in diesem Text geändert.Am Montag beantragte er Urlaub und fuhr in ihre norddeutsche Kleinstadt, um mit ihr zu reden. Dort war alles wie immer – und doch ganz anders. „Wir haben uns super verstanden, wir konnten über alles Mögliche reden“, sagt er. „Nur bei dem Thema bin ich nicht mehr an sie herangekommen.“
Ein Antrag, der alles ins Rollen brachte
Im Wohnzimmer fand Müller einen Brief von der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS). Anna Müller hatte am 14. Juli 2024 Unterstützung beim Suizid beantragt. Sechs Tage später wurde der Antrag bewilligt. „Ab da rollte der Zug“, sagt er.Freitodbegleitung oder Suizidassistenz bedeutet, dass eine Ärztin oder ein Arzt einem Menschen hilft, ein tödliches Medikament zu sich zu nehmen. Die Ärztin oder der Arzt stellt diesem Menschen ein hochdosiertes Betäubungsmittel zur Verfügung und legt dafür einen Venenzugang. Damit die tödliche Infusion in den Körper gelangt, muss die sterbewillige Person den Venenkatheter selbst öffnen.
Die verzweifelte Suche nach dem Warum
Müller versuchte, seine Mutter von ihrem Sterbewunsch abzubringen, doch er spürte, dass er kaum passende Worte fand. Einerseits wollte er ihr mit Respekt begegnen. Er sagte ihr, er wolle nicht darüber urteilen, dass sie sterben will. Doch er fragte sie fassungslos: „Warum?“ Darauf, sagt er, habe sie nur geantwortet: „Es hat nichts mit euch zu tun. Ich will euch gar nicht damit belasten.“ Als er weiter fragte, habe sie gesagt: „Ja, aber ich weiß doch gar nicht, wie ich das überhaupt schaffen soll.“Anna Müller hatte Angst, irgendwann im Alltag nicht mehr zurechtzukommen. Sie war seit drei Jahren blind. Bei seinen Besuchen und am Telefon erlebte der Sohn sie aktiv und selbstständig: „Sie hat ihren Alltag gut gemanagt. Ich war erstaunt, ja sogar erleichtert, wie gut das zu Hause läuft.“ Er sagt, ein Pflegedienst sei täglich gekommen; sie sei die Treppen allein rauf- und runtergegangen; sie habe gewusst, wie sie sich im Haus bewegen konnte; sie habe sich selbst Kaffee gemacht und sich in ihrer Küche zurechtgefunden. Bei seinem letzten Besuch kurz vor Ostern seien sie zusammen in den Gottesdienst gegangen. Anna Müller war in ihrer katholischen Gemeinde verwurzelt.
Dass ihre Erblindung ihr zu viel wird, hatte sie ihrem Sohn gegenüber nie ausgesprochen. Erst als der Sterbetermin feststand, sagte sie: „Ich kann so nicht weiterleben, so blind und dunkel.“
Warnsignale, die niemand erkannte
In den folgenden Wochen, zurück in Süddeutschland, erinnerte Frank Müller sich an frühere Äußerungen: Sie hatte einmal gesagt, sie wolle später kein Pflegefall werden. Irgendwann in den vergangenen Monaten sagte sie auch, dass sie froh wäre, wenn sie sterben könnte. Doch dass sie sich das Leben nehmen will, daran hat Müller nicht gedacht. „Wir hätten früher handeln sollen“, sagt er. „Wir hätten uns früher informieren müssen, wie man Depressionen erkennt und wie man auf Sterbewünsche reagiert.“Frank Müller erfuhr, dass es Geschwister der Mutter waren, die ihr von der Möglichkeit des assistierten Suizids erzählt hatten und die ihr halfen, den Antrag zu stellen. Vor ihrem Ehemann, der in einem Pflegeheim lebte, und ihren Kindern habe sie es so lange wie möglich geheim halten wollen, erzählt er: „Letztlich hat sie ihr Sterben im Alleingang beschlossen. Ihr Mann und ihre Kinder konnten dabei nur zuschauen.“
Zweifel an der psychischen Gesundheit
Müller schrieb an die DGHS und wies darauf hin, dass bei seiner Mutter niemals untersucht worden sei, ob sie eine Depression hat. Daraufhin, sagt er, habe die DGHS den Sterbetermin kurzzeitig storniert. Die DGHS wollte sich auf Nachfrage dazu nicht äußern.Parallel bat Müller einen Psychologen vor Ort um einen Besuch bei seiner Mutter. Er hoffte, dass dieser ihren Lebensmut stärken würde. Es kam anders. Der Psychologe teilte in einem kurzen Brief seinen Eindruck mit, dass Anna Müllers Sterbewunsch freiverantwortlich und dauerhaft sei. „Das sind zwei Stichworte, die bei der DGHS wesentlich sind“, sagt Frank Müller. Das Sterbedatum wurde wieder aktiviert.
Eine Sprecherin der DGHS teilte auf Anfrage mit, dass bei volljährigen Menschen davon ausgegangen werde, dass sie freiverantwortlich entscheiden. Unabhängige Gutachten würden nicht automatisch verlangt. Sie verweist darauf, dass im Auftrag der DGHS mit der sterbewilligen Person ein juristisches und ein ärztliches Gespräch geführt werden.
Mehr als 1200 assistierte Suizide im Jahr
In Deutschland gibt es keine gesetzlichen Regeln für Beihilfe zum Suizid, auch keine unabhängigen Statistiken. Laut Auskunft der Sterbehilfevereine haben sich im Jahr 2025 in Deutschland 1288 Menschen durch einen assistierten Suizid das Leben genommen. Das sind mehr als einer von 1000 Verstorbenen. Frank Müller sagt: „Letztlich geht es der DGHS darum, das Sterben zu ermöglichen, nicht den Suizid zu verhindern.“Besonders schockiert war er über eine Äußerung des Psychologen, nach dessen Hausbesuch. Dieser, so erinnert sich Müller, habe ihn gefragt, wie er denn die Lebensqualität seiner Mutter einschätze. Müller ist wütend, wenn er das erzählt: „Es wird den Menschen eingeredet, dass das Leben, wenn sie alt und gebrechlich sind, nichts mehr wert ist.“
Müller fragte seine Mutter, warum sie denn so einen Zeitdruck habe und ob man den Sterbetermin nicht wenigstens auf das kommende Jahr verschieben könne. Dabei merkte er, dass seine Einwände bei ihr Panik auslösten. Sie habe gesagt: „Wenn ich krank werde und ich muss in ein Krankenhaus, dann geht das vielleicht nicht mehr mit dem Sterben, weil die das dort nicht machen.“
Warum der Sohn beim Tod nicht dabei sein wollte
Bei ihrem Tod war Frank Müller nicht anwesend. Er erzählt, dass ihm der assistierte Suizid wie eine Hinrichtung vorgekommen wäre und dass er seine Anwesenheit dabei nicht hätte rechtfertigen können. „Ich habe eben festgestellt, dass der Tod meiner Mutter etwas ist, was ich überhaupt nicht will und was ich nicht akzeptieren kann.“Stattdessen flog er mit seiner Familie in den lange geplanten Urlaub. Seinen Abschied von seiner Mutter zwei Tage vor ihrem Tod empfand er als hilflos. Am Telefon sprach sie über Alltägliches. Das Sterben schien für sie kein Thema zu sein. Frank Müller sagte am Ende so etwas wie: „Dann sehen oder hören wir uns demnächst wieder. Ob im Himmel oder auf Erden.“ Er hoffte bis zuletzt, dass sie sich anders entscheidet.
Heute liest er Berichte über andere Fälle von assistiertem Suizid. Dass der Tod wie eine Dienstleistung angeboten wird – „einfacher zu bekommen als medizinische und psychologische Hilfe“, wie er sagt –, ist für ihn nicht in Ordnung: „Da muss man Einspruch erheben.“
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„Wenn etwas normal wird,
hinterfragt man es nicht mehr“
Die Moraltheologin Kerstin Schlögl-Flierl fordert im Interview ein unabhängiges Beratungssystem, das auch Einsamkeit, Pflegebedürftigkeit und finanzielle Not in den Blick nimmt.
Kerstin Schlögl-Flierl ist Professorin für Moraltheologie an der Universität Augsburg und Mitglied des Deutschen Ethikrats. Foto: © imago/IPON
Das beunruhigt mich definitiv. Wir müssen uns fragen: Warum kam es zu diesen assistierten Suiziden? Was sind die Beweggründe? Im Ethikrat haben wir lange diskutiert, nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts, wie wir der Normalisierung des assistierten Suizids etwas entgegensetzen können.
Ab wann wird denn der assistierte Suizid normal?
Je mehr Menschen ihn in Anspruch nehmen, umso mehr wird er zur Normalität. Und wenn etwas normal wird, hinterfragt man es nicht mehr. Das hatten wir bei den Bluttests in der Pränataldiagnostik, die zu einer Kassenleistung geworden sind. Dann wird es umso schwieriger, zu fragen, warum man das nicht in Anspruch nehmen sollte.
Nach dem assistierten Suizid einiger Prominenter gab es viel Zustimmung zu dieser Möglichkeit des Sterbens.
Es geht um Selbstbestimmung. Das ist ein wichtiger Wert. Die Vorstellung ist: Wenn ich selbstbestimmt sterben kann, ist es ein glücklicheres Sterben. Die Frage ist aber: Wie setzen wir unser Recht auf Selbstbestimmung ins Verhältnis zu den Beziehungen, die wir haben? Wir Menschen sind soziale Wesen.
Zur Normalisierung des assistierten Suizids trägt bei, dass es in Deutschland sehr einfach ist, sich mithilfe eines Vereins das Leben zu nehmen.
Der assistierte Suizid ist gesetzlich nicht geregelt. Wir bräuchten ein verpflichtendes Beratungssystem mit verschiedenen Stufen. Wichtig wären unabhängige Gutachten, damit psychische Krankheiten ausgeschlossen werden. Beratung würde auch die Möglichkeit bieten, auf die Lebenssituation des Menschen zu schauen. Einsamkeit im Alter ist bei vielen ein Thema. Es ist ein Unterschied, ob ein Verein den Sterbewunsch feststellt oder ob ein Beratungssystem versucht, die Hintergründe zu erfahren, um zu helfen.
Hinter einem scheinbar freiverantwortlichen Entschluss, sterben zu wollen, könnte der Wunsch stehen, anderen nicht zur Last zu fallen.
Es gibt Kriterien für Freiverantwortlichkeit, etwa dass es keinen Zwang gibt. Die sind nicht immer leicht zu überprüfen. Wenn jemand sterben möchte, um anderen nicht zur Last zu fallen, würde ich nicht mehr von einem freiverantwortlichen Entschluss ausgehen. Wir wollen uns Menschen gerne als freie Wesen verstehen, doch tatsächlich merken wir, dass vieles aus sozialem Druck oder Normalisierungsdruck geschieht.
Besteht nicht auch die Gefahr, dass Menschen sagen: „Ich kann mir einen Altenheimplatz nicht leisten, dann wähle ich dafür den Suizid. Der ist billiger.“
Je normaler die Möglichkeit des assistierten Suizids wird, desto höher wird der Druck für Menschen. Bei wirtschaftlichem Zwang gibt es keine Freiverantwortlichkeit mehr. Andererseits ist es ethisch schwierig, dass es überhaupt Geld kostet, sich bei der Selbsttötung helfen zu lassen. Hier passiert eine Kommerzialisierung des Sterbens.
Wie kann man dem begegnen?
Zum einen mit einem Beratungssystem, das Menschen unabhängig von Sterbehilfe-Vereinen begleitet und Offenheit für das Leben garantiert. Das heißt, dass andere Möglichkeiten als zu sterben aufgezeigt werden. Das andere ist unser Blick auf Pflegebedürftige. Wie sehen wir Alter an? Wie sehen wir Leiden und Sterben? Das Nicht-zur-Last-fallen-Wollen ist ja das Gefühl, der andere könnte eine Last haben. Das zeigt, dass wir als Gesellschaft diese Phase des Lebens wenig wertschätzen. Wenn wir aber alles wegrationalisieren, was mit Leid und Schmerz zu tun hat, nehmen wir uns eine Dimension unseres Menschseins. Dann darf es nichts Schwieriges mehr geben.
Was ist, wenn ein Mensch so sehr leidet, dass er es nicht mehr tragen möchte?
Ich bin immer vorsichtig, zu sagen: Es gibt doch die Palliativmedizin und Palliativpflege. Für manche, die lange leiden, ist das keine Entlastung. Ich muss den Menschen in seiner belastenden Situation wahrnehmen. Und dann darf ich es nicht wegreden, dass jemand einen assistierten Suizid für sich als Möglichkeit sieht.
Was macht ein assistierter Suizid mit den Angehörigen?
Es kommt darauf an, wie mit ihnen gesprochen wird. Einerseits versuche ich immer klarzumachen, dass die Entscheidung zum assistierten Suizid zu respektieren ist. Andererseits ist ein assistierter Suizid theologisch gesprochen eine Hoffnungsabsage, also eine Absage, dass jemand noch helfen kann oder dass es noch Glück im Leben gibt. Davon fühlen sich Angehörige stark hinterfragt. Und sie stehen in einem Gewissenskonflikt. Einerseits möchten sie den Wunsch respektieren, andererseits möchten sie den Suizid nicht unterstützen oder gutheißen. Aber es gibt auch Angehörige, die hier keinen Konflikt haben.
Interview: Barbara Dreiling
Was ist wo erlaubt?
In westlichen Ländern gibt es einen klaren Trend: Aktive Sterbehilfe und Suizidbeihilfe sind keine Tabus mehr.Deutschland: Aktive Sterbehilfe ist verboten. Suizid und Beihilfe zum Suizid sind rechtlich erlaubt. In einem Grundsatzurteil des Bundesverfassungsgerichts im Februar 2020 formulierten die Richter ein Grundrecht auf selbstbestimmtes Sterben. Auch Sterbehilfevereine dürfen seitdem wieder tätig werden; das ärztliche Berufsrecht verbietet eine Beteiligung von Medizinern beim Suizid nicht mehr.
Schweiz: In der Schweiz ist die aktive Tötung auf Verlangen verboten. Der assistierte Suizid ist schon seit 1942 erlaubt. Es gibt Organisationen wie Exit und Dignitas, die entsprechende Dienste anbieten, die allerdings gemeinnützig operieren müssen. Ein assistierter Suizid kommt nur für Menschen infrage, die nachweislich an einer unheilbaren Krankheit leiden und uneingeschränkt entscheidungsfähig sind.
Niederlande / Belgien / Luxemburg: Die Niederlande waren 2002 das erste Land weltweit, das aktive Sterbehilfe zuließ; auch Beihilfe zur Selbsttötung ist legal. Einen Monat später zog Belgien nach; Luxemburg folgte 2009. Von Anfang an warnten Kritiker. So ist die Zahl der Tötungen auf Verlangen in den Niederlanden stark angestiegen: von 3695 im Jahr 2011 auf 9958 im Jahr 2024. Auch die Diagnosen haben sich ausgeweitet. Inzwischen akzeptieren Ärzte auch „Lebensmüdigkeit“ oder eine Vielzahl an nicht zum Tod führenden Altersgebrechen als Grund. Seit 2024 ist auch Sterbehilfe bei Minderjährigen unter 12 Jahren auf Bitte der Erziehungsberechtigten erlaubt.
In Belgien wurden schon 2014 jegliche Altersgrenzen vollständig abgeschafft. Die Zahl der Menschen, die sich für Euthanasie entscheiden, steigt beständig: 2025 wurde 4500 Mal Sterbehilfe geleistet. Das ist ein Plus von zwölf Prozent im Vergleich zum Vorjahr.
Frankreich: Frankreich erlaubt seit diesem Sommer aktive Sterbehilfe und begleiteten Suizid – unter bestimmten Voraussetzungen. Konkret sieht das Gesetz vor, dass schwerstkranke Patienten einen Antrag auf ein tödliches Medikament stellen können. Ärzte müssen bestätigen, dass die Betroffenen an einer schweren, unheilbaren und schmerzhaften Krankheit leiden und aus freien Stücken ihr Leben beenden möchten. Patienten mit schweren psychiatrischen Erkrankungen oder neurodegenerativen Störungen wie Alzheimer sollen von der Regelung ausgenommen sein.
Irland / Polen: In Irland sind sowohl der assistierte Suizid als auch die aktive Sterbehilfe streng verboten und strafbar. Ebenso in Polen, wo fünf Jahre Haft drohen.
Italien: Auf nationaler Ebene gibt es bislang keine klaren Regelungen. 2019 entschied Italiens Verfassungsgericht, dass es unter bestimmten Umständen straffrei sei, die Ausführung eines frei gebildeten Suizidvorsatzes zu erleichtern. 2025 verabschiedete die Toskana als erste Region ein Gesetz mit Regelungen zu medizinisch assistiertem Suizid.
Dänemark: In Dänemark sind aktive Sterbehilfe und Suizidbeihilfe verboten. 2023 empfahl der Ethikrat Regierung und Parlament fast einstimmig, dass es „prinzipiell unmöglich sei, eine angemessene Regelung der Sterbehilfe festzulegen“ und gleichzeitig die Schwächsten der Gesellschaft zu schützen.
Slowenien: Die Slowenen haben im vergangenen November in einem Referendum ein Gesetz zur Sterbehilfe abgelehnt. Mit dem Gesetz sollte in bestimmten Fällen todkranken Patienten begleiteter Suizid möglich gemacht werden.
Kanada: In Kanada ist medizinisch assistierte Sterbehilfe seit 2016 erlaubt. 2021 wurde der Zugang zu Sterbehilfe substanziell erweitert: Die Voraussetzung eines absehbaren Todes entfiel, sodass auch Personen ohne tödliche Diagnose, jedoch mit chronisch schweren Erkrankungen Anspruch erhielten. Für diese neu einbezogene Gruppe wurde eine obligatorische Bedenkfrist von 90 Tagen eingeführt. Zugleich entfiel für tödlich erkrankte Personen die zuvor geltende zehntägige Wartefrist, sodass eine Durchführung am Tag der Antragstellung möglich wurde. (kna)



