Kultur und Wissen
06.05.2025


Säkularisation in Bayern nach 1800

So entstand das moderne Bayern

Die Säkularisation ist vielen ein Begriff. Aber was passierte wirklich zwischen Staat und Kirche nach dem Jahr 1800 in Bayern? Historikerin Katharina Weigand beleuchtet die spannenden Umbruchsjahre und den tiefgreifenden Wandel im frühen modernen Bayern.
    

Freising war mit seinem Domberg über lange Zeit das geistliche Zentrum Altbayerns. Die Geschichte des Hochstifts Freising und die Reihe der Freisinger Fürsterzbischöfe endeten 1803, erst 18 Jahre später wurde der Bischofsstuhl in München neu besetzt. Freising war mit seinem Domberg über lange Zeit das geistliche Zentrum Altbayerns. Die Geschichte des Hochstifts Freising und die Reihe der Freisinger Fürsterzbischöfe endeten 1803, erst 18 Jahre später wurde der Bischofsstuhl in München neu besetzt. Foto: © imago/Dreamstime

Mit der Französischen Revolution von 1789 und dem anschließenden militärischen Siegeszug Napoleon Bonapartes ging einerseits das Alte Reich zugrunde. Andererseits zogen politische Modernisierungswellen über Europa und besonders die deutschen Staaten hinweg. Denn es ging damals darum, diverse Ideen der Aufklärung – von Blitzableitern bis zur Garantie der bürgerlichen Rechte für die Untertanen – in praktische Politik umzusetzen. Vorrangig betroffen von derartigen Modernisierungen musste fast zwangsläufig die katholische Kirche sein, hatte sie doch seit Langem im Zentrum aufklärerischer Kritik gestanden. Und als 1799 mit Maximilian von Montgelas, dem führenden Minister des neuen bayerischen Kurfürsten Max IV. Joseph (seit 1806 König Max I. Joseph), ein besonders dezidierter Aufklärer in München einzog, konnte man davon ausgehen, dass die Kirche in Bayern ganz rasch erheblichen Stürmen ausgesetzt sein würde.

Keine Trennung von Staat und Kirche

Zuvor hatte das Verhältnis zwischen dem bis 1800 fast ausschließlich katholischen Bayern und der Kurie auf einer stabilen Basis geruht: auf dem gemeinsamen Interesse am Erhalt dieses katholischen Bayern sowie dem Erhalt des bayerischen Staatskirchentums. Das bayerische Staatskirchentum beinhaltete, dass es keine Trennung von Staat und Kirche gab. Staat und Kirche waren stattdessen in vielen Belangen eng miteinander verwoben, vor allem aber besaß der Staat Aufsichtsrechte über die Kirche. Dazu gehörten landesherrliche Visitationen, die staatliche Aufsicht über die Klöster und die Pflicht, bei Verlautbarungen von der Kanzel zuvor die Genehmigung des Herrschers einzuholen.

Zum Reformprogramm von Minister Montgelas wiederum gehörten ein noch stärker kontrollierender Umgang mit der Kirche in Bayern sowie die staatliche Aufsicht über die Ausbildung der Geistlichen, außerdem die Einführung der Gleichberechtigung der drei christlichen Konfessionen (Katholiken, Lutheraner und Reformierte). Darüber hinaus wollte der bayerische Minister möglichst viele Klöster aufheben, deren Lebensstil dem Aufklärer Montgelas in materieller Hinsicht als zu wenig gewinnbringend für den Staat erschien.
  

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Mediatisierung der Hochstifte

Die napoleonische Machtpolitik sollte für weitere Veränderungen sorgen. 1802 gelang es Napoleons Truppen, die französische Ostgrenze bis an den Rhein zu verschieben. Damit stand das Problem im Raum, wie diejenigen weltlichen Herrscher, die territoriale Verluste links des Rheins zu beklagen hatten, entschädigt werden könnten. Rasch war klar, dass vor allem die Territorien der geistlichen Fürstentümer dafür herhalten mussten. 1803 gelang es Bayern, mit Zustimmung Frankreichs und Russlands, des Kaisers des Hl. Römischen Reiches deutscher Nation sowie des Reichstags in Regensburg, sich die Hochstifte Freising, Würzburg, Bamberg, Augsburg und zudem den jeweils kleineren Teil der Hochstifte Eichstätt und Passau als Entschädigung anzueignen, diese Hochstifte also zu mediatisieren.

Weil aber die meist hochadeligen Fürstbischöfe nicht gewillt waren, sich auf die rein geistliche Funktion eines Bischofs beschränken zu lassen, resignierten sie. Das hatte zur Folge, dass die Bischofssitze nach dem Verlust der fürstlichen Würde und der weltlichen Amtsgewalt längere Zeit unbesetzt blieben. Die Bistümer wurden jahrelang mehr schlecht als recht verwaltet, es fanden weder Firmungen noch Priesterweihen noch sonstige Pontifikalhandlungen statt.
  

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Aufhebung der Klöster

Wenn von tiefgreifenden Veränderungen des Verhältnisses von Staat und katholischer Kirche in Bayern zu Beginn des 19. Jahrhunderts die Rede ist, dann kann die Säkularisation, also die Aufhebung der Klöster, nicht ungenannt bleiben. Bereits 1796 hatte Montgelas geplant, die Niederlassungen der Bettelorden in Bayern komplett aufzulösen, die Zahl der Mönche und Nonnen in den übrigen Klöstern zu reduzieren und die erwirtschafteten Überschüsse der Orden an den Staat abzuführen. Die Motive für derartige Maßnahmen reichten von eher „ideologisch“ zu nennenden bis hin zu fiskalischen. So lehnten die Aufklärer einerseits die in ihren Augen rein kontemplative Lebensweise der Mönche und Nonnen ab und forderten stattdessen den aktiven, für den Staat und das Gemeinwohl unablässig tätigen Untertanen.

Andererseits hoffte Montgelas, den seit Jahren drohenden Bankrott des bayerischen Staates abwenden zu können, wenn er sich denn der vermuteten Vermögenswerte der Klöster bemächtigen könne. Darüber hinaus ging es Montgelas um die Durchsetzung des staatlichen Herrschaftsmonopols. Dem standen unter anderem die ständischen Klöster, die in der Landschaft vertreten waren, im Wege. Die Landschaft wiederum fungierte als politische Vertretung der Stände in Bayern. Es gab drei Stände: die Kirche (genauer: die ständischen Klöster), den Adel sowie die Städte und Märkte. Der bayerische Minister, der den Ständen keinerlei politische Macht mehr zubilligen wollte, rechnete fest damit, dass das gesamte System der Landschaft zusammenbrechen würde, wenn es ihm nur gelänge, einen ersten der dort vertretenen Stände zu eliminieren.

Das Klostereigentum zog der Staat ein

Ihren Anfang nahm Montgelas’ Kampagne gegen die bayerischen Klöster im Jahre 1802: Zuerst wurden die Bettelorden (Franziskaner, Karmeliten, Augustiner-Eremiten und Kapuziner) aufgehoben, ihr meist unbedeutendes Eigentum zog der Staat ein. Die Ordensangehörigen mussten die Klostergebäude verlassen, zu ihrem Lebensunterhalt wurde ihnen eine schmale Pension zugestanden. Anschließend löste man noch im selben Jahr die grundbesitzenden, die sogenannten fundierten Klöster auf. Sowohl die Bettelorden als auch diese fundierten Klöster waren weder durch die Reichs- noch durch die Landesverfassung geschützt. 


Als Problem stellten sich für Montgelas jedoch jene Klöster und Stifte dar, die zu den Landständen gehörten. Das waren die ständischen Klöster der Benediktiner, Zisterzienser, Prämonstratenser sowie der Augustiner-Chorherren. Ausgestattet mit Bibliotheken und Schulen, fungierten sie – man denke an ihre Apotheken oder ihre Funktion als Darlehenskassen – als Zentren der ländlichen Infrastruktur. Gerade diese geistlichen Institutionen aufzuheben, war einer der Kernpunkte von Montgelas’ Reformvorhaben: um die bayerischen Finanzen zu sanieren und um mit der Aushebelung dieses Teils der Landstände die Axt an die gesamte ständische Verfassung des Kurfürstentums legen zu können.  

Bayerns Finanzlage war prekär

Im Februar 1803 wurde schließlich per Reichsgesetz genehmigt, die ständischen Klöster zu säkularisieren und deren Vermögen unter anderem „zur Erleichterung [der] Finanzen“ heranzuziehen. Hinzuzufügen ist, dass Bayerns Finanzlage zu Beginn des 19. Jahrhunderts tatsächlich außerordentlich prekär war: Lediglich 5,7 Millionen Gulden konnte man 1799 an staatlichen Einnahmen erwarten, dagegen standen 9,8 Millionen Gulden an Ausgaben bei etwa 30 Millionen Gulden Schulden. 

Am 10. August 1801 hatte die Kommission für Klosterangelegenheiten auf Anordnung des bayerischen Ministers rasch eine Inventur des gesamten Klostervermögens auf den Weg gebracht. 1802 war die Aufhebung der Bettelorden gefolgt. Und nach dem Februar 1803 nahmen staatliche Kommissäre die verbliebenen 67 Abteien und Kollegiatstifte in kürzester Zeit in Beschlag – das klösterliche Leben in Bayern erlosch. Mönche hatten immerhin noch die Möglichkeit, in den Stand von Weltgeistlichen überzutreten, Nonnen blieb zumeist nichts anderes übrig, als zu ihren Familien zurückzukehren. Diejenigen, die ihr Ordensgelübde nicht brechen wollten, verbrachte man in sogenannte Aussterbeklöster. 

Einige Kirchen wurden eingerissen

Die Folgen der Säkularisation waren tiefgreifend. Einige Kirchen und Klostergebäude wurden – wenn es keine Käufer gab – eingerissen, doch hielt sich ein solches Vorgehen in Grenzen. Kunstschätze und die Bestände der klösterlichen Bibliotheken und Archive wurden gesichtet, sortiert und wertvolle Stücke nach München gebracht, einiges allerdings auch als wertlos eingeschätzt und verschleudert oder vernichtet. 

Daneben gab es bittere soziale Folgen. Den klösterlichen Grundbesitz übernahm der Staat, der die fälligen Abgaben von den Bauern jedoch viel rigoroser eintrieb. Außerdem entfielen soziale Leistungen für das weltliche Personal der Klöster, etwa Darlehenskassen und eine gewisse Altersvorsorge. Noch schlimmer traf es stark spezialisierte Handwerker und Kunsthandwerker, für deren Dienste niemand mehr Verwendung hatte. Dazu kamen langfristige Folgen: Die mit der Säkularisation einhergehende Zerstörung der Klosterschulen bescherte Bayern im 19. und noch in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts einen geradezu dramatisch zu nennenden Bildungsrückstand gegenüber den protestantischen Gebieten in Deutschland und auch im Neuen Bayern. 

Viel weniger Geld als erwartet

Aber ist zumindest der Staat auf seine Kosten gekommen? Ja und nein! Der Verkauf der enteigneten Güter spülte aufgrund des Überangebots kurzfristig viel weniger Geld in die bayerische Staatskasse, als Montgelas erwartet hatte. Gleichwohl kam es zu einer spürbaren Entlastung der Staatskasse. Für Montgelas aber war sicherlich ein anderer Punkt entscheidender. Denn mit den ständischen Klöstern war nun der vermögendste Stand aus der Landschaft herausgebrochen. Und tatsächlich gelang es wenige Jahre später, die Landschaft komplett aufzulösen.  

Dank einer anderen Reform aber sollte sich Bayern ganz besonders stark verändern! Bei der Regierungsübernahme des letzten bayerischen Kurfürsten, Max IV. Josephs, im Jahre 1799 gehörten noch immer einige gemischtkonfessionelle Gebiete außerhalb von Bayern zu dessen Herrschaftsgebiet. Daher ließ Montgelas mit dem Religionsedikt von 1803 nicht nur die Toleranz, sondern die Parität der drei anerkannten christlichen Konfessionen im gesamten Kurfürstentum, also selbst in Altbayern, verkünden. Nachdem schließlich weitere gemischtkonfessionelle, ja sogar rein evangelische Territorien an Bayern angegliedert worden waren, war unübersehbar, dass die bayerische Regierung hinter das Gebot von Toleranz, Gewissensfreiheit und Gleichberechtigung nicht mehr würde zurückgehen können. Denn es galt, die protestantischen Neubayern dauerhaft in den vergrößerten bayerischen Staat zu integrieren. Bereits vor 1815, also bevor die linksrheinische Pfalz an Bayern kam, zählte der bayerische Herrscher unter seinen rund 3,16 Millionen Untertanen etwa 750.000 Lutheraner und Reformierte. 

Protestantische Gottesdienste in Nymphenburg

Notwendig wurde ein veränderter Umgang mit Nicht-Katholiken in Bayern jedoch schon früher. Denn Kurfürst Max IV. Joseph war mit einer Protestantin verheiratet, mit Karoline von Baden. Für sie kam 1799 ein eigener Geistlicher, Kabinettsprediger Dr. Ludwig Friedrich Schmidt, nach München. Seine Gottesdienste hielt er anfänglich im Nymphenburger Schloss, einerseits weil es noch keine protestantische Kirche in München gab, andererseits um die fast ausschließlich katholischen Bewohner der bayerischen Haupt- und Residenzstadt München nicht zu beunruhigen.  

Sowohl der neue Kurfürst als auch sein Minister Montgelas waren entschlossen, den neuen evangelischen Untertanen dieselben Rechte einzuräumen wie den alteingesessenen katholischen. Nicht immer gelang die Ansiedlung evangelischer Untertanen reibungslos. 1801 musste der Kurfürst persönlich und gegen den Widerstand des Münchner Magistrats anordnen, dass einem evangelischen, aus der Pfalz stammenden Weinwirt die Münchner Bürgerrechte verliehen wurden. Nur so konnte dieser sich in der Residenzstadt niederlassen und sein Gewerbe betreiben. In derartigen Fällen spielten aber weniger konfessionelle als vielmehr wirtschaftliche Bedenken eine Rolle. Die Münchner Katholiken wollten sich die Konkurrenz neu Zuziehender vom Leibe halten. Ähnliche Fälle ereigneten sich – unter umgekehrten Vorzeichen – dann auch in neubayerischen protestantischen Städten, etwa in Nürnberg. Bis 1808 gelang es schließlich, eine einheitliche gesamtbayerische evangelische Landeskirche zu formen, an deren Spitze der katholische bayerische König als Summepiskopus, als oberster Bischof, stand. 

„Keine abweichenden Körperformen“
der Protestanten

Die abschließende Schilderung zweier Episoden aus dieser Umbruchszeit kann helfen, die Auswirkungen der konfessionellen Änderungen in Bayern etwas anschaulicher zu machen. 

Im Jahr 1800 hatte es einen evangelischen Feldprediger nach Neuötting und Traunstein verschlagen, wo er notierte, dass die dort ansässigen Katholiken zuvor noch nie einem Protestanten begegnet waren. Sie zeigten sich aber überzeugt, dass Protestanten „anders gestaltet“ seien, sodass sie zuletzt mit einigem Befremden festgestellen mussten, dass Protestanten und Katholiken „keine abweichenden Körperformen“ besaßen. Es ist schade, dass besagter Feldprediger nicht auch noch niedergeschrieben hat, ob derartige Erkenntnisse in Neuötting und Traunstein im Jahr 1800 mehr Freude oder mehr Enttäuschung hervorgerufen haben. 

Im Zusammenhang mit der evangelischen Konfession der bayerischen Kurfürstin war auch schon die Rede von ihrem Kabinettsprediger Dr. Schmidt gewesen. An Schmidts erstem evangelischen Gottesdienst in München, in einem Saal des Nymphenburger Schlosses, nahmen lediglich die Kurfürstin sowie etwa 150 Hofbedienstete teil. Doch nach kurzer Zeit kamen neugierige katholische Münchner in Scharen zu Schmidts Predigten. Der zu dieser Zeit noch in Freising residierende Fürstbischof – die Mediatisierung der Hochstifte fand ja erst 1802/1803 statt – hat diese Neugier der Münchner Bürger freilich mit unübersehbarer Skepsis und Empörung zur Kenntnis genommen. Aber selbst der römischen Kurie sollte es einige Jahre später, nachdem Bayern und der Hl. Stuhl 1817 ein Konkordat unterzeichnet hatten, nicht mehr gelingen, die weitreichenden Veränderungen im Verhältnis von bayerischem Staat und katholischer Kirche, die sich seit dem Regierungsantritt von Max IV. Joseph durchgesetzt hatten, wieder rückgängig zu machen. 

Katharina Weigand