Unmittelbare Wirkung von EG-Richtlinien im deutschen und französischen Recht am Beispiel des Umweltrechts

Band 57
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Artikelbeschreibung

Der Europäische Gerichtshof hat die Drittwirkung von EG-Richtlinien bereits in den sechziger Jahren entwickelt. Damit sollte die Rechtsvereinheitlichung in der Europäischen Union beschleunigt und den EG-Bürgern die Durchsetzung der Richtlinien auch vor den nationalen Gerichten ermöglicht werden. Wie weit ist dieser Prozeß heute fortgeschritten, wo liegen seine Grenzen?
Die Arbeit stellt zunächst die inzwischen ausgereifte Konzeption des EuGH vor und untersucht anschließend, ob und in welchem Umfang diese von den nationalen Gerichten in Deutschland und Frankreich umgesetzt wird. Die Verfasserin zeigt auf, daß die Anpassung an das nationale Verfassungs- und Prozeßrecht zu einer tiefgreifenden Änderung der Drittwirkung im jeweiligen nationalen Recht führt. Der einzelne EU-Bürger kann daher vor deutschen und französischen Gerichten Rechte ganz unterschiedlichen Umfangs aus der Drittwirkung ableiten. Welche Rechte sich konkret durchsetzen lassen, macht ein von der Verfasserin, die als Rechtsanwältin arbeitet, erarbeiteter Leitfaden deutlich.

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Personeninformation

Susanne Heim ist Politikwissenschaftlerin und Historikerin. Habilitation an der Freien Universität Berlin. Publikationen zur Geschichte des Nationalsozialismus sowie zur Bevölkerungspolitik und Migration im 20. Jahrhundert. Seit 1999 wissenschaftliche Mitarbeiterin am Forschungsprogramm "Geschichte der Kaiser-Wilhelm-Gesellschaft im Nationalsozialismus".
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