
Artikelbeschreibung
Mit Inkrafttreten des neuen Betäubungsmittelgesetzes am 1.1 1982 hielt erstmalig die dem anglo-amerikanischen Rechtskreis entspringende Figur des Kronzeugen Einzug in das deutsche Recht. Noch umgibt sie der Reiz des Fremdartigen, die schillernde Aura eines Handlangers der Gerechtigkeit. Die vorliegende Arbeit überprüft dieses neue Rechtsinstitut auf seine Systemkonformität im deutschen Recht unter verfassungsrechtlichen, strafprozessualen sowie kriminalpolitischen Aspekten und schildert erste Erfahrungen, die im praktischen Umgang mit der kleinen Kronzeugenregelung 31 BtMG seither gemacht wurden.
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