
Artikelbeschreibung
InhaltGemäß
4 Absatz 3 MPBetreibV dürfen Medizinprodukte der Anlage 1 nur von Personen angewendet werden, die eine Einweisung in das Medizinprodukt bekommen haben. Jeder Anwender ist dafür verantwortlich, dass er kein Gerät bedient, an dem er nicht eingewiesen wurde.Der Gerätepass ermöglicht es demjenigen, der eine Einweisung erhalten hat, dies persönlich nachzuweisen. Eingetragen werden Geräteart, Typ/Ausführung, Software, Hersteller, Name und Firma des Einweisenden sowie das Einweisungsdatum. Darüber hinaus lassen sich Schulungen und Fortbildungen dokumentieren.Jede Seite hat Platz für drei Einweisungs- bzw. Schulungsnachweise. Die Doppelseiten lassen sich randlos scannen bzw. kopieren und können so leicht den Personal- oder Bewerbungsunterlagen beigefügt werden. Insgesamt ist pro Gerätepass Platz für 51 Geräteeinträge und 39 Schulungseinträge.EtikettenvorlageDie zum Download bereitgestellte Etikettenvorlage ermöglicht es, Einweisungsbescheinigungen über die Seriendruckfunktion einer Textverarbeitung zu erstellen und in den Gerätepass einzukleben.
Produktsicherheit
| Hersteller: | TÜV Media |
| Anschrift: |
Am Grauen Stein 1 DE-51105 Köln |
| Kontakt: | tuev-media@de.tuv.com |
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