Artikelbeschreibung
Aufgrund der Corona-Pandemie wurde in Sachsen der Wahlzeitraum für die Personalratswahlen über den 31. Mai 2021 hinaus, bis zum 31. Oktober 2021 verlängert. Die amtierenden Personalvertretungen erhalten damit ein längstens bis zum 31.10.2021 befristetes Übergangsmandat.Auf neuestem Stand erläutert der Basiskommentar die Vorschriften des Sächsischen Personalvertretungsgesetzes. Die aktuelle Rechtsprechung, insbesondere des Bundesverwaltungsgerichts und des Bundesarbeitsgerichts sowie des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts, ist eingearbeitet. Der Anhang enthält den Text der Sächsischen Personalvertretungswahlenverordnung und weitere wichtige Rechtsvorschriften für die Arbeit der Personalvertretung.Die Autorinnen, der Autor:Susanne Gliech, Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht und Familienrecht in JenaLore Seidel, Vizedirektorin und Richterin am Arbeitsgericht CottbusKlaus Schwill, Assessor jur., Bereichsleiter Recht des ver.di Landesbezirks Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüri
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Personeninformation
Gliech, SusanneRechtsanwältin in Jena.
Seidel, LoreRichterin am Arbeitsgericht im Land Brandenburg, zahlreiche Veröffentlichungen zum Arbeitsrecht
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