Artikelbeschreibung
Die Internationale Rechtsprechung zeigt eine Hauptströmung, die sich weitestgehend nach den billigen Erwartungen der Rechtsgenossen richtet. Eine Nebenströmung, die sich vor allem auf dem Gebiet der internationalen Organisationen findet, ist durch ein bildliches Analogiedenken der Entscheidungsorgane bestimmt, wobei die Vorbilder dieser Analogien willkürlich aufgrund äußerlicher Ähnlichkeiten aus innerstaatlichen Rechtsordnungen entnommen werden. Der Autor analysiert das Verhalten der Rechtsetzungs- wie auch Entscheidungsorgane nach den Erkenntnissen der Ethologie. Er untersucht, wieweit die internationale Rechtsprechung den bei der Rechtsetzung erzeugten Erwartungen der Parteien entspricht. Dabei wird der Begriff "Gewohnheit" im bisherigen völkerrechtlichen Sinn aufgegeben und stattdessen die Bedeutung des Gewohnheits- und Traditionsverhaltens im Sinn der Verhaltenslehre sowie des Analogiedenkens bei der Bildung und Überlieferung des Rechts untersucht. Zugleich warnt der Autor vo
r den Folgen eines unkritischen bildlichen Analogiedenkens.
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