Neuer Content von einem KZ-Opfer?
Ist die Technologie per se problematisch – oder kommt es auf die Art des Einsatzes an? Die Medienethikerin Claudia Paganini bezieht Stellung zu KI-Avataren historischer Persönlichkeiten.
Die Toten zum Sprechen zu bringen, ist ein lang gehegter Wunsch der Menschheit und dank KI technisch möglich. Für die einen ein Grund zur Euphorie. Die anderen beschleicht ein Unbehagen, vielleicht sogar (moralische) Panik. Medienethisch heikel ist der neue Trend allemal.
Denn der KI-Avatar gibt nicht einfach wieder, was einmal gesagt wurde, erinnert nicht an vergangene Zitate. Er erzeugt neue Äußerungen, lässt aus überlieferten Stimmen, Texten und Bildern den Eindruck entstehen, dass die verstorbene Person tatsächlich (wieder) gegenwärtig ist. Und er tut das im Namen eines Menschen, der weder zustimmen noch widersprechen kann.
Konstruktion und Illusion
KI-Avatare von Verstorbenen locken mit einer süßen Verheißung. Doch was sie liefern, ist nicht die Wiederkehr einer geliebten oder historisch bedeutsamen Person, sondern eine Mischung aus Konstruktion und Illusion. Die Antworten beruhen nämlich auf Briefen, Tagebucheinträgen, Publikationen oder Tonaufnahmen, vor allem aber auch auf Modellentscheidungen und Vorgaben bei Auswahl und Aufbereitung des Materials. Daraus kann das System überzeugende Sätze bilden. Es kann aber nicht wissen, was die betreffende Person auf eine Frage geantwortet hätte, die ihr nie gestellt wurde. Dem Anschein von Authentizität und Nähe tut dies aber keinen Abbruch.
Dieser Anschein macht die Technik attraktiv und problematisch zugleich. Bevor KI-Avatare Tote auferstehen ließen, war ein Zitat ein Zitat, blieb als solches erkennbar. Ein sprechendes Gesicht, eine vertraut wirkende Stimme und die Möglichkeit zum Dialog erzeugen dagegen das Gefühl von Verbundenheit und Unmittelbarkeit. Die Grenze zwischen Überlieferung und Simulation verwischt.
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Vermittlung oder Vereinnahmung?
Hinzu kommt die Frage posthumer Autonomie. Verstorbene können ihre digitale Darstellung nicht freigeben, korrigieren oder zurückweisen. Daraus folgt freilich kein pauschales Verbot. Es macht aber einen Unterschied, ob dokumentierte Aussagen und Positionen vermittelt werden oder einer Person, die sich nicht mehr äußern kann, Wörter und Sätze in den Mund gelegt werden. Bei solchen Zuschreibungen wird aus Vermittlung schnell Vereinnahmung.
Auch der zeitliche Abstand ist relevant. Nicht weil Würde irgendwann verjährt, sondern weil Nähe, Erinnerung und fortwirkende Beziehungen unterschiedlich stark sind. Bei einer in der Zeit des Nationalsozialismus verstorbenen Person können Angehörige noch leben und Gewalterfahrungen nachwirken. Bei einer historischen Persönlichkeit aus dem 16. Jahrhunderts ist dies nicht der Fall. Besonders sensibel ist der Umgang mit Opfern von Verbrechen. Ein Avatar eines KZ-Opfers beispielsweise kann dokumentierte Aussagen zugänglich machen. Wenn er aber neuen „Content“ produziert und suggeriert, die Person selbst äußere sich zu Fragen der Gegenwart, droht Erinnerungskultur zu Instrumentalisierung zu werden.
Interpretation und Simulation
Die entscheidende Frage lautet daher nicht, ob Verstorbene als KI-Avatare erscheinen dürfen. Zentral ist vielmehr, wie sichtbar die Grenze zwischen historischen Tatsachen, Interpretation und Simulation bleibt. Für den persönlichen Gebrauch schließlich ergibt sich noch ein weiteres Problem, nämlich jenes, wie Abschied und Neuanfang gelingen können, wenn die Illusion der digitalen Unsterblichkeit der eigenen Mutter, des Onkels, der Partnerin verhindert, dass Abschied genommen werden kann und (wichtige) Emotionen wie Trauer, Wut, Einsamkeit oder Verzweiflung durchlebt werden dürfen.
Claudia Paganini



