Artikelbeschreibung
In zeitgenössischen bewaffneten Konflikten stellen Zivilisten die Mehrheit der Opfer dar und werden zuweilen gezielt angegriffen. Der Schutz der Zivilbevölkerung ist ein grundlegendes Ziel des humanitären Völkerrechts. Viele Parteien in bewaffneten Konflikten, wie z.B. Rebellengruppen, Terroristen und Regierungstruppen, nutzen die Ziele von Zivilisten als Kriegswaffe, um ihre Ziele zu erreichen. Der Schutz von Zivilisten ist sowohl eine moralische Verpflichtung, da jeder Mensch das Recht hat, nicht willkürlich seines Lebens beraubt zu werden, als auch eine rechtliche Verpflichtung für alle Staaten, Zivilisten in Situationen zu schützen, in denen sie in militärische Aktionen verwickelt sind.Der jahrhundertelange Konflikt zwischen Israel und Palästina ist eine der gewalttätigsten Konfrontationen, die die Welt je erlebt hat. Die UN-Charta verbietet die Anwendung von Gewalt durch Staaten, jedoch kann ein Staat nach Artikel 51 zur Selbstverteidigung Gewalt anwenden. In dieser Arbeit wi
rd argumentiert, dass die grundsätzliche Wahrscheinlichkeit, dieses Recht in Anspruch zu nehmen, gering ist, weil die explizite Berufung auf Artikel 51 mit der Ungewissheit des Rechtfertigungserfolgs einhergeht. Die Inanspruchnahme dieses Rechts wird zusätzlich durch die Existenz eines umfassenden humanitären Völkerrechts erschwert, das die Staaten verpflichtet, Angriffe auf zivile Ziele zu unterlassen.
Personeninformation
Mbui Robert, Geofrey
Geofrey ist Jurastudent mit umfangreicher Forschungserfahrung in den Bereichen Menschenrechte, Flüchtlingsfragen, Einwanderung, Kinderrechte und Umweltrecht. Er hat in verschiedenen juristischen Zeitschriften in Kenia veröffentlicht, darunter die Zeitschriften Kenya Law und Kenyatta University Press. Er besitzt einen Bachelor of Laws (LLB) der Kenyatta Univ.
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