Artikelbeschreibung
Die Autorin untersucht den Inhalt des Begriffs Know-how und dessen Schutz im deutschen materiellen Zivilrecht. Auf dieser Grundlage widmet sie sich der Lösung von Fällen grenzüberschreitender Know-how-Verletzungen. Exkurse zu den Know-how-relevanten Vorschriften des DCFR und des Schutzes von Know-how im Zivilverfahren vervollständigen das Werk.
Der Wandel von einer Industrie- zu einer Wissensgesellschaft ist durch die neuen Medien erheblich beschleunigt worden. Die wirtschaftliche Bedeutung von wissensbasiertem Kapital nimmt stetig zu; Unternehmen sind mehr denn je auf Informationen und Spezialkenntnisse angewiesen. Dem Schutz dieses Wissens widmet sich die Autorin. Einer vorläufigen Annäherung an den Begriff des Know-how folgt eine Analyse der für einen Schutz in Betracht kommenden Rechtsgrundlagen des Immaterialgüter-, Wettbewerbs- und allgemeinen Zivilrechts. Auf der Basis der erarbeiteten Ergebnisse entwickelt sie sodann eine Begriffsdefinition. Ergänzende Ausführungen zum Schutz von Know-how im Zivilverfahren und nach dem DCFR vervollständigen den ersten Teil des Werkes. Der zweite Teil widmet sich dem auf Know-how-Verletzungen anwendbaren Recht. Da eine einheitliche kollisionsrechtliche Anknüpfung des Know-how-Schutzes fehlt, zeichnet die Autorin die einzelnen Anknüpfungen nach und analysiert die Möglichkeit einer
einheitlichen Behandlung aller Know-how-Verletzungen. Sie formuliert einen Regelungsvorschlag, der den internationalen Entscheidungseinklang und die Vorhersehbarkeit des anwendbaren Rechts erheblich verbessert.
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