
Artikelbeschreibung
Die Untersuchung analysiert die Stellung des Datenschutzbeauftragten beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Ausgehend von der verfassungsrechtlichen Bedeutung der Rundfunkfreiheit einerseits und des Datenschutzes andererseits werden die verfassungsrechtlichen Vorgaben für die Stellung des Rundfunkdatenschutzbeauftragten aufgezeigt. Besondere Bedeutung erlangt hierbei der Schutz der Rundfunkfreiheit durch Verfahren. Im zweiten Teil werden die Vorgaben des europäischen Primärrechts und insbesondere auch der EG-Datenschutzrichtlinie dargestellt. Dabei werden zum einen die Auswirkungen der europarechtlichen Pflicht zur Einrichtung einer unabhängigen Kontrollstelle beschrieben. Zum anderen wird die Möglichkeit der Mitgliedstaaten zur Aufrechterhaltung eines Medienprivilegs erörtert.
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Personeninformation
Die Autoren: Dieter Dörr, Jahrgang 1952, ist Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, Völker- und Europarecht, Medienrecht an der Universität Mainz und Direktor des Mainzer Medieninstituts.
Stephanie Schiedermair, Jahrgang 1977, ist wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl von Professor Dörr an der Universität Mainz.
Stephanie Schiedermair, Jahrgang 1977, ist wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl von Professor Dörr an der Universität Mainz.
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