Rettung aus Seenot

Zur Geschichte eines moralisches Gebots
40,00 €
(inkl. MwSt.)
Versandkostenfrei in DE
Fehlt kurzfristig am Lager

Artikelbeschreibung

Wie im 19. Jahrhundert die moralische Pflicht entstand, Menschen aus Seenot zu retten - und ob sie heute noch gültig istDie organisierte Rettung Schiffbrüchiger war untrennbar mit einem neuen moralischen Gebot verbunden. Seit 1824 entstanden, zunächst in Großbritannien und den Niederlanden, humanitäre Freiwilligenvereinigungen mit nationaler Reichweite zur Rettung von Menschen aus Seenot. Sie bauten Rettungsbootstationen und Freiwilligenmannschaften auf. Innerhalb weniger Jahrzehnte gelang es einem überwiegend städtisch-bürgerlichen Milieu, die Küstenbevölkerung dazu zu bewegen, einen verbindlichen Imperativ anzuerkennen: Die Rettung Schiffbrüchiger musste in jedem Fall versucht werden, fast ohne Rücksicht auf das eigene Leben. Vorher war Schiffbrüchigen meist nur geholfen worden, wenn die Umstände günstig schienen. Weder technische Innovationen des Bootsbaus noch ökonomische Anreize des Bergungswesens noch Neuerungen der Gesetzgebung erklären diesen Wandel. So rückt eine moralische Kultur in den Mittelpunkt, die sich zunehmend aus einzelnen humanitären Anliegen zusammensetzt und bis heute moralische Sprache und Praxis prägt. Erst zu Beginn des 20. Jahrhunderts wird die Rettung aus Seenot zum Gegenstand weiterreichender gesetzlicher Regelungen. Mit der Zeit entsteht eine Rettungspraxis, aus der sich die widersprüchliche Gegenwart - zwischen Humanitarismus und pushback - erklären lässt.

Produktsicherheit

Hersteller: Wallstein Verlag GmbH
Anschrift: Geiststr. 11
Göttingen
DE
Kontakt: info@wallstein-verlag.de

Pressestimmen

»Was (Trüpers) Buch (...) schafft, ist deutlich zu machen, dass die Moral zur Rettung von Menschenleben nicht einfach in der Welt war, sondern erarbeitet werden musste.« (Gerrit ter Horst, wochentaz, 2-9. Oktober 2026)
Mehr von Trüper, Henning

Bewertungen

Die Bewertungen werden vor ihrer Veröffentlichung nicht auf ihre Echtheit überprüft. Sie können daher auch von Verbrauchern stammen, die die bewerteten Produkte tatsächlich gar nicht erworben/genutzt haben.