Artikelbeschreibung
Der Vermögensstandort Luxemburg wird sei vielen Jahren von Unternehmern und vermögenden Privatkunden im Kapitalanlagebereich genutzt. Auch Liechtenstein wird immer häufiger in die Überlegungen einbezogen, da es sich in jüngster Zeit informatorisch geöffnet und ein Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland abgeschlossen hat, ausserdem geniesst es als EWR Land alle steuerrechtlichen Privilegien eines EU-Landes, ohne aber in die "Euro-Haftungsunion" mit einbezogen zu sein. Beide Länder verfügen über ein hohes Mass ein politischer Stabilität in Verbindung mit einer niedriegen Staatsverschuldung.Das Mitte 2013 in Kraft getretene Deutsche Amtshilferichtlinienumsetzungsgesetz hat zu einer Erweiterung des Anwendungsbereiches der sogenannten Exkulpationsklausel gemäss § 8 Abs. 2 AStG geführt, indem neu auch im niedrigbesteuerten Ausland - wie Luxemburg und Liechtenstein - angesiedelte Kapitalgesellschaften als "Zwischengesellschaften" mit Einkünften mit Kapitalanlagecharakter gemäss § 7 A
bs. 6a AStG von einer steuerrechtlichen Abschirmwirkung profitieren können und damit deren Einkünfte nicht mehr automatisch dem Einkommen deutscher Gesellschafter hinzugerechnet werden. Die Kernfrage der vorliegenden Arbeit, die als Masterarbeit im Studiengang LL.M. (International Taxation) an der Universität Liechtenstein angenommen wurde, ist folglich, welche Ausgestaltungsmerkmale eine vermögensverwaltende Kapitalgesellschaft erfüllen muss, damit diese von der deutschen Steuerbehörde anerkannt wird und von der Abschirmwirkung profitieren kann? Der Autor kommt zum Schluss, dass der Nachweis einer tatsächlichen wirtschaftlichen Tätigkeit mit der entsprechenden Sorgfalt und einer durchdachten Gestaltung der ausländischen Gesellschaft durchaus mit einem Mindestmass an sachlicher und personeller Infrastruktur gelingen kann.
Personeninformation
Oliver Muggli:Der Autor Oliver Muggli, LL.M., ist Direktor des Family Office Mandorit AG im Fürstentum Liechtenstein.Olaf Gierhake:Prof. Dr. Dr. Olaf Gierhake berät seit vielen Jahren Unternehmer und vermögende Privatpersonen, die sich für grenzüberschreitende Vermögensschutzlösungen interessieren.Er stellt individuelle Lösungen bereit, die das Vermögen von Unternehmern und Privatpersonen vor typischen Risiken im geschäftlichen, politischen oder privaten Umfeld schützen.Olaf Gierhake hat selbst u.a. ein Technologieunternehmen auf 250 Mitarbeiter aufgebaut und 1999 an die Börse gebracht. Anschliessend widmete er sich in verschiedenen Funktionen der Beratung von Unternehmern und vermögenden Privatpersonen, u.a. als Universitätsprofessor in Chemnitz (Deutschland), als Treuhänder und Vermögensverwalter in der Schweiz, als Geschäftsführer einer liechtensteinischen Lebensversicherungsgesellschaft und - heute - als Leiter des auf internationale Vermögensstrukturierung spezialisieren Inst
itutes für Vermögensschutz in der Schweiz.Prof. Gierhake studierte Betriebswirtschaft in Mannheim und Wirtschaftsingenieurwesen in Karlsruhe; Fortbildungsstudiengänge absolvierte er im internationalen Steuerrecht (LL.M.) sowie im Gesellschafts-, Stiftungs- und Trustrecht (LL.M.). Er promovierte 1999 in Wirtschaftswissenschaften und 2012 in Jura. Er ist Lehrbeauftragter an der Universität Liechtenstein.
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