Artikelbeschreibung
Für alle, die ein Haus haben, ist die ordnungsgemäße Haus-/Grundstücksentwässerung mehr als eine rechtliche Betrachtung.Die DIN 1986-100 beinhaltet bei der Planung und dem Bau von Entwässerungsanlagen für Gebäude und Grundstücke vielfältige Anforderungen, die in vielen Fällen bei Bestandsgebäuden mit Keller nicht eingehalten wurden und den meisten Hauseigentümern nicht bekannt sind.Das Problembewusstsein wird erst geweckt, wenn Wasser- und Feuchtigkeitsschäden durch Eindringen von Oberflächenwasser, Rückstau aus dem Kanalnetz und Bodenfeuchtigkeit durch Sicker- und Grundwasser an dem Gebäude auftreten.Gerade der nicht auszuschließende Rückstau des Abwasserkanals, der bei Nichteinhaltung der Anforderungen der DIN 1986-100 (ordnungsgemäße Rückstausicherung) dazu führt, dass der Keller mit Schmutzwasser geflutet wird, ist mehr als nur unangenehm und ein nicht versicherter Schadensfall. Die Folgeschäden sind immens und kostenintensiv. Schimmel und Hausschwamm beeinträchtigen nicht nur
die Gebäudesubstanz, hier geht es um die Gesundheit der Bewohner.Vorsorge und Wissen um die Problematik beim Hauseigentümer, beim Bauherr sowie Architekten/Bauingenieur tut also Not. Bei einem Neubau sollte neben der Gestaltung und Raumaufteilung des Gebäudes die Grundstücksentwässerung bei den Bauherren und Architekten ein zentraler Planungspunkt sein. Beim Erwerb von Altimmobilien ist die Klärung und Prüfung der Anlagen zur Beseitigung von Abwasser und Niederschlagswasser wichtig, um sich vor unangenehmen Überraschungen zu schützen. Nur eine ordnungsgemäße Entwässerungsanlage minimiert etwaige Schadensereignisse und ist Grundvoraussetzung für Ansprüche aus einer Elementarschadenversicherung (notwendige Zusatzversicherung für Überschwemmungsschäden) und möglicher Regressansprüche gegenüber der Kommune.Aber auch die Kommunen haben bei der Bauleitplanung einiges zum Hochwasser- und Starkregenschutz zu berücksichtigen.Dieses Werk fasst übersichtlich zusammen, was beim Bau zu beach
ten ist. Checklisten und Abbildungen veranschaulichen die Problematik.
Personeninformation
Uwe Kutter ist Beigeordneter a. D., Ltd. Städt. Rechtsdirektor a. D.
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