Artikelbeschreibung
Die strafrechtliche Aufarbeitung des SED-Unrechts stellt die bundesdeutsche Justiz vor gravierende Probleme. So sprach das Landgericht Frankfurt (Oder) im September 1997 sieben Angeklagte, die als Richter oder Staatsanwälte an der Strafverfolgung und Verurteilung von Robert Havemann in den Jahren 1976/77 und 1979 beteiligt waren, vom Vorwurf der Rechtsbeugung frei. Auch wenn die damaligen Verfahren gegen Havemann vom Ministerium für Staatssicherheit in Zusammenarbeit mit der Generalstaatsanwaltschaft und dem Obersten Gericht der DDR detailliert vorbereitet und abgestimmt wurden - zum Teil unter Einschaltung von Mielke und Honecker persönlich -, so war es für das Frankfurter Landgericht nicht nachweisbar, welche der Planungen nach unten "durchgestellt" wurden. Der BGH hob die Freisprüche im Dezember 1998 auf und ordnete ein neues Verfahren an.
Der Band enthält neben dem Urteil des Landgerichts zwei vom Gericht in Auftrag gegebene Gutachten, die umfassend die Fragen der Unabhängi
gkeit der Justiz in der DDR und ihre Steuerung behandeln und damit für jede Beschäftigung mit der DDR-Justiz von grundsätzlicher Bedeutung sind.
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