
Artikelbeschreibung
Historische Rechtsvergleichung ist für Verständnis und Fortentwicklung des geltenden Rechts unerläßlich. Diese Schrift will Hilfestellung zur Erschließung der Aussagen des Römischen Rechts als der Wurzel heutigen Rechts geben. Der Verfasser ist Universitätsprofessor und Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht und Zivilverfahrensrecht, Römisches Recht und Europäische Rechtsgeschichte der Universität Augsburg.
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