Die Entwickelung des Armenwesens in England

seit dem Jahre 1885. (Sonderabdruck aus Schmollers Jahrbuch für Gesetzgebung, XXII. 2.).
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Artikelbeschreibung

Im Rahmen des Projekts "Duncker & Humblot reprints" heben wir Schätze aus dem Programm der ersten rund 150 Jahre unserer Verlagsgeschichte, von der Gründung 1798 bis zum Ende des Zweiten Weltkriegs 1945. Lange vergriffene Klassiker und Fundstücke aus den Bereichen Rechts- und Staatswissenschaften, Wirtschafts- und Sozialwissenschaften, Geschichte, Philosophie und Literaturwissenschaft werden nach langer Zeit wieder verfügbar gemacht.

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Personeninformation

»Jurist, * 13.5.1856 Kassel, 31.10.1927 Berlin.Aschrott studierte an den Universitäten Heidelberg, Leipzig und Berlin und promovierte zum Dr. jur. et phil. Er war zuletzt Geheimer Justizrat und Landgerichtsdirektor in Berlin und ist weiteren Kreisen vor allem durch seine Mitarbeit an der deutschen Strafrechtsreform bekannt. Schon früh - seit 1885 - ist er mit Beiträgen auch außerhalb dieses Gebiets, so über Armengesetzgebung und Armenverwaltung, Arbeiterfragen, Juristenausbildung, Gefängniswesen, Trusts usw. in England und Nordamerika hervorgetreten. Zahlreiche weitere Einzelschriften beziehen sich auf die Behandlung der verwahrlosten und verbrecherischen Jugend, auf die Fürsorgeerziehung Minderjähriger, das Volksbücherei- und Wohnungswesen u.ä. Auf strafrechtlichem Gebiet im weiteren Sinne ist seine Mitwirkung an der Reform des Strafprozesses (1895, 1906, 1909) zu nennen. Vor allem aber ist sein Name bekannt geworden durch die Mitherausgabe der umfassenden Werke über 'Die Reform des Reichsstrafgesetzbuches' (mit F. von Liszt, 1910) und 'Die Reform des Strafrechts' (mit E. Kohlrausch, 1926). Aschrott gehörte zu den ersten Mitgliedern der Internationalen Kriminalistischen Vereinigung und lange Jahre ihrem Vorstand an. Aschrott stiftete ein Haus für ältere Frauen und Mädchen, wie auch für gemeinnützige Vereine.«Mezger, Edmund, in: Neue Deutsche Biographie 1 (1953), S. 413 f.
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