Artikelbeschreibung
Die Arbeit untersucht die Unionsgrundrechtsbindung operativer Einsätze im Rahmen der GASP und Frontex auf Basis einer strukturellen Analyse des Zusammenspiels von Mitgliedstaaten und Unionsebene. Conrad W. Fritz kommt zu dem Ergebnis, dass die Unionsebene an die EU-Grundrechte gebunden ist, während die Mitgliedstaaten aufgrund des nur koordinierenden Charakters der EU kein Unionsrecht im Sinne des Art. 51 Abs. 1 GRCh durchführen. Das Ergebnis wird abschließend in das grundrechtliche Mehrebenensystem eingeordnet.
Die Arbeit untersucht die Unionsgrundrechtsbindung operativer Einsätze im Rahmen der GASP und Frontex auf Basis einer strukturellen Analyse des Zusammenspiels von Mitgliedstaaten und Unionsebene. Während die unionsrechtliche Ebene gemäß Art. 51 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 GRCh an die Unionsgrundrechte gebunden ist, stellt sich hinsichtlich der Mitgliedstaaten die Frage, ob diese Unionsrecht im Sinne des Art. 51 Abs. 1 S. 1 Alt. 2 GRCh durchführen. Diesbezüglich wird die grundsätzliche Frage erörtert, wie der notwendige Zusammenhang zwischen Unionsrecht und mitgliedstaatlichem Handeln beschaffen sein muss, damit noch von einer Durchführung des Unionsrechts gesprochen werden kann. Auf Grundlage der diesbezüglich entwickelten Kriterien lehnt Conrad W. Fritz im Kontext des unionskoordinierten operativen Handelns im Rahmen der GASP und Frontex im Ergebnis eine Unionsgrundrechtsbindung der Mitgliedstaaten ab. Das Ergebnis wird abschließend in das grundrechtliche Mehrebenensystem eingeordnet.
Personeninformation
Conrad W. Fritz studied law with a focus on corporate law at the University of Mannheim and also obtained an LL.B. (corporate lawyer) as best student of the year. Following the First State Examination in Law, he completed his legal clerkship in the district of the Higher Regional Court of Stuttgart with stages inter alia at an international law firm in Brussels. In January 2020 he received his doctorate at the University of Mannheim with a thesis on European law under the supervision of Prof. Dr. Hans-Joachim Cremer.
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