Artikelbeschreibung
Vor dem Hintergrund der mit dem Ende des Bayerischen Senats anscheinend abgeschlossenen Geschichte des nicht-föderalen deutschen Bikameralismus werden drei Parlamentsprojekte vorgestellt, die sich in den historischen Gesamtablauf des Zeitraums zwischen 1814 und 2000 kaum einfügen. Das Verhältnis zwischen Ober- und Unterhaus wird hier, anders als sonst, nicht als das einer systemkompatiblen Auseinandersetzung zwischen progressiv und konservativ gedacht, vielmehr soll der verfassungspolitische status quo jeweils grundlegend revidiert werden.
Vor dem Hintergrund der mit dem Ende des Bayerischen Senats im Jahre 2000 offenbar abgeschlossenen Geschichte der nicht-föderalen deutschen Zweikammersysteme stellt der Autor drei Parlamentsprojekte vor, die sich in den auf das Jahr 1814 zurückgehenden historischen Gesamtablauf nur schwer einfügen.
Dieser Ablauf stellt sich, im sukzessiven Veralten eines zunächst aristokratisch-geburtsständischen, dann bürgerlich-berufsständischen Parlamentarismus als verfassungsrechtlicher Niederschlag eines umfassenden Modernisierungsprozesses dar. Unter- und Oberhaus stehen dabei für ein progressives und ein retardierendes Moment, sie moderieren als aufeinander bezogene, miteinander ringende Gegner die Transformation der politisch-sozialen Gesamtordnung. Anders die drei hier vorgestellten Parlamentsprojekte. Ihren Initiatoren ging es nicht um die Moderation von Modernisierung, sondern um die eschatologisch gefärbte Ersetzung des verfassungsrechtlichen Gesamtrahmens durch eine genossensch
aftliche, beruhigte, jenseits der modernen Fortschrittsdynamik liegende End-Ordnung.
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