Bayerischer Bibliothekspreis
Auch im Jahr 2024 verleihen das Bayerische Staatsministerium für
Wissenschaft und Kunst und der Bayerische Bibliotheksverband (BBV)
wieder den Bayerischen Bibliothekspreis. Die 2021 geschaffene
Auszeichnung wird als Hauptpreis (in Höhe von 10.000 Euro) und
Sonderpreis (in Höhe von 5.000 Euro) verliehen.
Wer kann sich bewerben?
Bewerben können sich öffentliche Büchereien in kommunaler, kirchlicher oder kommunal-kirchlicher Trägerschaft.
Der Hauptpreis wird vergeben für die besonders gelungene Realisierung eines innovativen, beispielgebenden Bibliotheksangebotes, das in den kulturellen und bildungspolitischen Kontext der Kommune integriert ist und durch eine wirksame Kundenorientierung und eine entsprechende Öffentlichkeitsarbeit eine nachhaltige Wirkung erzielt.
Maßgebend für die Auszeichnung sind vor allem:
- vorbildliche und innovative Bibliotheksarbeit mit nachhaltiger Wirkung
- kreativer Einsatz digitaler Technologien und Angebote
- herausragende Besucherorientierung
- gelungene Umsetzung eines beispielgebenden Bibliothekskonzepts
- Gesellschaftliche Verankerung und Vernetzung mit anderen Kultur- und Bildungseinrichtungen
- maßstabsetzende Ausgestaltung der Bibliothek als „Dritter Ort“
- Etablierung der Bibliothek als Begegnungsraum für Integration, Inklusion und Diversität
Der Sonderpreis wird vergeben für die Entwicklung und erfolgreiche Umsetzung einzelner innovativer und experimenteller Bibliotheksvorhaben, z.B. in den Bereichen Medienvermittlung, digitale Angebote, neue Formen der Leseförderung, aber auch für Projekte, die Antworten auf aktuelle gesellschaftliche Fragen und Herausforderungen geben.
Bewerbungen sind bis 31. März 2025 über das Online-Bewerbungsformular möglich.
Im Video: Dr. Gerhard Hopp, Vorsitzender vom Bayerischen Bibliotheksverband, war beim Sankt Michaelsbund zu Gast, um über den neuen Bibliothekspreis zu berichten.