Die große Checkliste zur Geburt

Welche Anträge rund um die Geburt müssen Sie stellen? Welche Fristen müssen Sie beachten und welche Behördengänge erledigen? Welche Unterlagen müssen Sie beschaffen? Was bedeuten eigentlich Begriffe wie Mutterschaftsgeld, Elterngeld, Kindergeld, Sorgerecht?

In unserer großen Checkliste zur Geburt haben wir Ihnen alle wichtigen Themen aufgelistet: Von den ersten Anträgen für Ihr Mutterschaft- und Elterngeld bis zu den ersten Wochen nach der Geburt.

Beginnen Sie jetzt und haken Sie Schritt für Schritt die einzelnen Punkte ab!

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Vor der Geburt
Bereits ca. 3 bis 4 Monate vor dem errechneten Geburtstermin
  • Geburtsort festlegen: Zwischen Krankenhaus, Geburtshaus oder Hausgeburt wählen und sich frühzeitig dort anmelden
  • Hebamme suchen: Das gilt sowohl für eine Hausgeburt als auch für die Nachsorge. Ihr/Ihre Gynäkolog:in und Ihre Freund:innen, Familie und Bekannte können Ihnen dazu Tipps geben.
  • Bei Geschwisterkindern eine Aufsichtsperson festlegen, die notfalls auch spontan erreichbar ist.
  • Liste zur Baby-Ausstattung erstellen und Schritt für Schritt abhaken: Kinderwagen, Kindersitz fürs Auto, Wickeltisch, Bettchen, Stubenwagen, Babybett, Beistellbett, vielleicht sogar gleich die erste Kinderzimmereinrichtung, Stillkissen, Babytrage oder Tragetuch usw.
  • Sich über einen Kita-Platz Gedanken machen: Eltern in Ballungsräumen kümmern sich häufig bereits  vor der Geburt um einen Kita-Platz. Wenn Sie für Ihr Kind keine Krippenbetreuung benötigen sowie an Orten mit ausreichend Plätzen kann es reichen, erst nach der Schwangerschaft nach einem Kinderbetreuungsplatz Ausschau zu halten

Unser Tipp: Kümmern Sie sich frühzeitig um das, was Sie für notwendig halten. Einige    Ausstattungsgegenstände, wie zum Beispiel der Kinderwagen können durchaus längere Lieferfristen haben. Dennoch ist das Prinzip „Weniger ist mehr“ auch bei den Anschaffungen für Ihr Baby hilfreich. Vielleicht warten Sie den tatsächlichen Bedarf ab und entscheiden sich für gut erhaltene gebrauchte Produkte – was die Nachhaltigkeit, das schnelle Wachstum der Kleinen und die Anschaffungskosten betrifft, kann das eine hervorragende Alternative sein.

Sieben Wochen vor dem errechneten Geburtstermin
  • Mutterschaftsgeld bei Ihrer Krankenkasse beantragen:
    • Antrag der Krankenkasse ausfüllen
    • Bescheinigung Ihres/Ihrer Gynäkolog:in über Schwangerschaft und Geburtstermin beilegen
  • Für den werdenden Vater: Antrag auf Elternzeit beim Arbeitgeber einreichen, wenn der Vater die Elternzeit direkt ab der Geburt nehmen möchte. Andernfalls liegt die Frist für Väter in den ersten 3 Lebensjahren des Kindes bei 7 Wochen vor dem gewünschten Beginn der Elternzeit. Mütter können Elternzeit mit der gleichen Frist während ihres Mutterschutzes beantragen.
  • Ggf. Mutterschaftsleistungen beantragen: bei der gesetzlichen Krankenkasse, beim Bundesamt für Soziale Sicherung und beim Arbeitgeber
  • Künftigen Kinderarzt/künftige Kinderärztin anfragen
  • Antrag auf Kindergeld bei der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit besorgen
  • Antrag auf Elterngeld besorgen: Welche Elterngeldstelle für Sie zuständig ist, finden Sie im Familienportal des Bundes
  • Für unverheiratete Paare: Väter müssen die Vaterschaft anerkennen und das Sorgerecht offiziell übernehmen. Vater und Mutter können dies gemeinsam bei einem Standesamt, beim Jugendamt, beim Amtsgericht oder bei einem Notar (hier ist die Sorgerechtserklärung kostenpflichtig) tun.
  • Kliniktasche packen für eine Entbindung im Krankenhaus oder Geburtshaus. Darin sollten unbedingt enthalten sein:
    • Krankenversicherungskarte
    • Mutterpass
    • Waschzeug, Pyjama oder Nachthemd, bequeme Kleidung und Schuhe, Still-BH
    • Erstausstattung und Decke für Ihr Baby; Mützchen nicht vergessen
    • Handy, Ladekabel
    • Unser Tipp: Nüsse, Säfte, Energie-Riegel und ähnliche stärkende Naturalien für die Geburt
  • Die (endgültige) Entscheidung zum Vornamen Ihres Kindes treffen. Tipps dazu finden Sie hier.
  • Evtl. schon mal ein schönes Motiv und die Formulierungen für die Geburtsanzeige überlegen.
  • Ihre Wunschliste für schöne Geschenke zur Geburt erstellen.
  • "Nestbau" betreiben, letzte Aufräumarbeiten zu Hause erledigen, Bettchen für Ihr Kind vorbereiten
  • Haltbare Vorräte einkaufen für die Versorgung mit Speisen und Getränken in den ersten Wochen daheim.
  • Unser Tipp: Ausgewählte Verwandte und Freund:innen mit Aufgaben betrauen, z.B. für Fahrdienste, zum Kuchen backen, für Einkäufe und Behördengänge usw.
Nach der Geburt
In der 1. Woche nach der Geburt


Wenn Sie Ihre Famililienmitglieder und Freund:innen und Kolleg:innen über das freudige Ereignis informiert haben, sind nun die offiziellen Stellen dran.

  • Das Neugeborene beim Standesamt anmelden und die Geburtsurkunde beantragen – die Frist beträgt hier 7 Werktage nach der Geburt. Die Anmeldung Ihres Babys beim Einwohnermeldeamt erfolgt automatisch durch das Standesamt.
  • Kindergeld beantragen
  • Elterngeld beantragen
  • Ggf. Mutterschaftsleistungen beantragen: bei der gesetzlichen Krankenkassen, beim Bundesamt für Soziale Sicherung und beim Arbeitgeber
  • Arbeitgeber der frischgebackenen Mutter informieren
  • Bei nicht verheirateten Paaren: Die Vaterschaft anerkennen (beim Standesamt, Jugendamt, Amtsgericht oder auch bei einem Notar; die Zustimmung der Mutter ist hierbei Voraussetzung) und das Sorgerecht beantragen (beim Jugendamt oder bei einem Notar). Nur bei verheirateten Eltern wird der Ehemann automatisch auch rechtlicher Vater des Kindes.
  • Wenn Sie alleinerziehend sind, können Sie beim Jugendamt eine sogenannte Beistandschaft beantragen.
  • Krankenkasse über die Geburt informieren, Antrag auf Familienversicherung stellen. Wenn eines der Elternteile privat versichert ist und gleichzeitig mehr verdient, muss das Kind privat versichert werden.
  • Antrag auf Elternzeit für die Zeit nach der Geburt beim Arbeitgeber der Mutter und/oder des Vaters stellen. Für die frischgebackene Mutter beträgt die Frist maximal 7 Wochen vor dem Ende des Mutterschutzes, sofern die Elternzeit direkt an den Mutterschutz anschließen soll. Ansonsten gilt für Mutter und Vater immer eine Frist von mindestens 7 Wochen vor dem gewünschten Beginn der Elternzeit.
In Babys 1. Monat
  • Elterngeld bei Ihrer Elterngeldstelle beantragen. Welche Elterngeldstelle für Sie zuständig ist, erfahren Sie im Familienportal des Bundes. Das Elterngeld wird maximal für 3 Lebensmonate rückwirkend gezahlt, daher sollten Sie den Antrag innerhalb der ersten 3 Lebensmonate stellen.
  • Je nach Anspruch kann ein Elternteil einen Kinderfreibetrag sowie einen Kindergeldzuschlag beim zuständigen Finanzamt beantragen.
  • U2 (falls sie nicht bereits in der Klinik vorgenommen wurde) und U3 beim Kinderarzt durchführen.
Das Formelle ist nun erst einmal erledigt, jetzt kommt das Schöne
  • Dankeskarten für die erhaltenen Glückwünsche und Geschenke entwerfen und versenden; Tipps dazu finden Sie hier.
  • Erinnerungsalbum für Ihr Kind anlegen.


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