Artikelbeschreibung
"Der Bundesrechnungshof kann in diesem Jahr auf sein fünfzigjähriges Bestehen zurückblicken. In diesem Zeitraum haben sich seine Aufgaben und seine Arbeitsweise grundlegend verändert: Die traditionelle nachgängige 'Rechnungsprüfung' wurde zunehmend von einer umfassenden 'Finanzkontrolle' moderner Prägung abgelöst. Äußeres Zeichen hierfür sind zum einen die Hinwendung zur rechnungsunabhängigen 'Maßnahmenprüfung', zum anderen die Verstärkung der Beratungsfunktion des Bundesrechnungshofes gegenüber Parlament und Regierung.
Diese Entwicklung ist untrennbar mit der Person von Ernst Heuer verbunden. [...] Sein Bestreben war es, in dem sich wandelnden Umfeld die Prüfungsansätze und Prüfungskriterien aufzuzeigen und fortzuentwickeln, die es den Rechnungshöfen ermöglichen, auch zukünftig ihre Prüfungs- und Beratungsfunktion in der parlamentarischen Demokratie wahrzunehmen. Das vorliegende Beiheft soll dazu beitragen, einer interessierten Öffentlichkeit Fortschritte in der staatliche
n Finanzkontrolle aufzuzeigen und in der Fachwelt die Diskussion darüber anzuregen."
Aus dem Geleitwort
Pressestimmen
"Sieben hochkarätige Experten des Finanzverfassungsrechts geben zum Gedenken an Ernst Heuer, den ehemaligen Vizepräsidenten des Bundesrechnungshofes, wertvolle Ausschnitte aus ihrer beruflichen Praxis bzw. ihrer wissenschaftlichen Forschung. Im Jahr 2000 kann der Bundesrechnungshof auf sein fünfzigjähriges Bestehen zurückblicken. In diesem halben Jahrhundert haben sich sowohl seine Aufgaben als auch seine Arbeitsweise grundlegend verändert: Die traditionelle nachgängige Rechnungsprüfung, so stellt die Präsidentin des Bundesrechnungshofes Hedda von Wedel in ihrem Vorwort fest, wurde zunehmend von einer umfassenden Finanzkontrolle moderner Prägung abgelöst. Äußeres Zeichen hierfür sind zum einen die Hinwendung zur rechnungsunabhängigen Maßnahmeprüfung, zum anderen die Verstärkung der Beratungsfunktion des Bundesrechnungshofes gegenüber Parlament und Regierung. Der umfangreiche, aber übersichtlich gestaltete Band sollte nicht nur in keiner öffentlich-rechtlichen Bibliothek fehlen, so
ndern auch aufmerksam von Beamten gelesen werden, die über die Verwendung öffentlicher Mittel entscheiden." Irena Hantke, in: Verwaltungsrundschau, 6/2001
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