Artikelbeschreibung
Rechtspluralismus zählt zu den Schlüsselbegriffen der neuen globalen, inter- oder transnationalen Rechtswelt. Aber was bedeutet Rechtspluralismus? Kann und darf Recht plural verfasst sein? Und was folgt aus dem Rechtspluralismus für die Rechtsgeschichte oder Rechtstheorie, für Europarecht, Völkerrecht oder Internationales Privatrecht? Ralf Seinecke verfolgt diese Fragen auf verschiedenen Wegen. Er zeichnet die historische Entwicklung des Begriffs seit den 1960er Jahren bis in die Gegenwart nach, legt die verschiedenen historischen, juristischen oder politischen Phänomene des Rechtspluralismus offen und analysiert die Konzeptionen des Rechtspluralismus anhand seiner wichtigsten Theoretiker wie Boaventura de Sousa Santos oder Gunther Teubner. Schließlich untersucht der Autor den Rechtsbegriff des Rechtspluralismus und zeigt, dass der Pluralismus des Rechts keine Besonderheit der Postmoderne ist, sondern schon die klassische Moderne der Rechtstheorie prägte. Die Arbeit wurde mit dem
Werner-Pünder-Preis 2016 der Goethe-Universität Frankfurt am Main ausgezeichnet.
Personeninformation
ist Wissenschaftler am Max-Planck-Institut für Rechtsgeschichte und Rechtstheorie in Frankfurt/Main.
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