Land.schafft. Demokratie

Vielfalt und Dialog in der Bibliothek
Ein Kooperationsprojekt von bpb und dbv

Sie wollen Ihre Bibliothek als aktiven und demokratiestarken Ort weiterentwickeln? Die Bundeszentrale für politische Bildung/bpb bringt Ihnen Ihre eigene Veranstaltungsreihe dazu.

Im Jahr 2026 bietet die bpb 20 Bibliotheken in Orten mit einer Einwohnerzahl bis zu 50.000 die Möglichkeit, als demokratiestarker Ort sichtbarer zu werden und ihren Aktionsradius zu erweitern. Sie können Veranstaltungen zu aktuellen Themen für verschiedene Altersgruppen ohne großen Aufwand „buchen“ und vor Ort durchführen. In digitalen Trainings schult die bpb Bibliotheksmitarbeitende als Multiplikator/-innen. Machen Sie Ihre Bibliothek zur Bühne für demokratiestarke Aktionen!

Wie funktioniert das?

Di bpb entwickelt Veranstaltungen, die für Sie keinen großen zeitlichen und organisatorischen Aufwand bilden. 15 Bibliotheken erhalten folgende Unterstützungsangebote:

  • niedrigschwellige Formate für unterschiedliche Zielgruppen: Von Medienkompetenz über Comic-Workshops bis zu Argumentationstrainings: Sie wählen aus einem Veranstaltungskatalog bis zu 5 Veranstaltungen aus,die vor ORt stattfinden sollen.
  • fachliche bzw. inhaltliche Absprachen auf Ihre Bedarfe, damit die Veranstaltung auch wirklich „Ihre“ Bibliotheksveranstaltung wird.
  • Testen ausgewählter Produkte der bpb: Sie bekommen eine „Leseecke“ mit Hockern, einem Aufsteller und aktuellen Publikationen der bpb.
  • Teilnahme am Alumni-Programm für alle ehemaligen Projektbibliotheken.
  • kostenfreie Teilnahme an digitalen Trainings mit dem Fokus Demokratieförderung für Bibliotheksmitarbeitende.

Was bringen Sie ein?

Wenn Sie als Bibliothek ausgewählt wurden, stimmen Sie sich im Vorfeld mit der bpb zu gewünschten Formaten ab. Die bpb stellt die Kontakte zu den Veranstaltern her und bezahlt diese.

  • Sie stellen für die Veranstaltung einen geeigneten Raum zur Verfügung.
  • Sie unterstützen die BEwerbung der Veranstaltung im Vorfeld und laden mögliche Interessent/-innen vor Ort gezielt ein.
  • Sie helfen bei der Evaluierung der Veranstaltungen.
  • Sie nehmen an (digitalen) Vernetzungstreffen mit anderen teilnehmenden Bibliotheken teil.

Bewerbung

Den ausgefüllten Bewerbungsbogen Senden Sie bitte per Email bis zum 31. März 2026 an land.schafft.demokratie@bpb.de.

Infoveranstaltung

Eine digitale Infoveranstaltung findet am 17. März 2026, 11 Uhr statt. Rückfragen und Anmeldung unter:
t.demokratie@bpb.de

Land.schafft.Demokratie - Vielfalt und Dialog in der Bibliothek
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Gemeinsam Digital! Kreativ mit Medien - Neue Runde

Mit dem Programm „Gemeinsam Digital! Kreativ mit Medien“ fördert der Deutsche Bibliotheksverband e.V. (dbv) lokale Projekte der digitalen Leseförderung für Kinder und Jugendliche im Alter von drei bis 18 Jahren. Ziel ist es, insbesondere Kinder und Jugendliche aus Risikolagen zu erreichen und ihnen zusätzliche Bildungschancen zu eröffnen. Das Programm ist Teil der dritten Förderphase des Bundesprogramms „Kultur macht stark“ (2023-2027) des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ).

Mit der Förderung möchte der dbv:

  • Kindern und Jugendlichen Freude am Lesen vermitteln
  • ihre kreativen Ausdrucksfähigkeiten mit digitalen Medien fördern
  • Zugänge zu Kunst und Kultur schaffen
  • Lese-, Informations- und Medienkompetenz vertiefen
  • Bildungschancen verbessern
  • nachhaltige Vernetzung der Akteur*innen vor Ort befördern
  • zivilgesellschaftliches Engagement für Bildung stärken

Projekte

Die Projekte können passend zu der jeweiligen Altersgruppe inhaltlich frei gestaltet werden und verbinden auf kreative Weise den virtuellen mit dem realen Sozialraum der beteiligten Kinder und Jugendlichen.

In den Projekten sollen die Teilnehmenden die Bibliothek als Ort mit vielfältigen Bildungs- und Freizeitangeboten für sich entdecken. Grundlage ist immer eine gelesene Geschichte, ein gelesener Text. Die Kinder und Jugendlichen können beispielsweise Videos, Filme, Fotostories, Hörspiele oder andere digitale Medienformate entwickeln und die Vielfalt des Internets und Social Webs nutzen, um eigene Geschichten zu gestalten, zu teilen und zu verbreiten. Für die Umsetzung werden vier - auch kombinierbare - Formate angeboten.

Der dbv hat auf seiner Webseite „Best Practice“-Beispiele bereits durchgeführter Projektideen zur Inspiration und Ideenfindung zusammengestellt.

Antragsverfahren und Ausschreibungsfristen

Die nächste Ausschreibung des Förderprogramms – die 8. Ausschreibungsrunde – findet vom 15. März bis zum 15. April 2026 statt. Interessierte Bibliotheken und andere Organisationen sind dazu eingeladen, mit lokalen Partnern Projektideen zu entwickeln.

Folgende Rahmenbedingungen gelten für die Antragstellung:

  • Bibliotheken und weitere Verbände, Vereine und Institutionen können in einem „lokalen Bündnis für Bildung“ aus mindestens drei Organisationen einen Förderantrag stellen
  • innovative und zukunftsorientierte Konzeptionen erwünscht
  • Laufzeitbeginn frühestens Samstag, 01. August 202
  • Projektstart: frühestens Dienstag, 01. September 2026
  • Projektende: spätestens Mittwoch, 30. Juni 2027
  • Laufzeitende spätestens Samstag, 31. Juli 2027
  • Besonders erwünscht sind Herbstferienprojekte 2026
  • Fördersumme: mind. 2.000,- Euro, max. 50.000.- Euro/Antrag und Jahr
  • es können maximal zwei Teilprojekte beantragt werden

Die über die Datenbank eingereichten Projektanträge werden von einer Fachjury geprüft. Anschließend erhalten alle Antragstellenden Rückmeldung, ob ihr Projekt seitens der Jury zum weiteren Prüfverfahren zugelassen wird. Dies stellt noch keine Bewilligung dar. Der dbv ist von Seiten des Fördergebers zu einer intensiven Prüfung (Erst- und Zweitprüfung) Ihres Antrags und Ihrer Kalkulation auf Richtigkeit und Vollständigkeit verpflichtet. Solange ein Antrag unvollständig und/oder formal noch nicht korrekt ist, kommt kein Zuwendungsvertrag mit dem dbv zustande bzw. kann der Antrag nicht bewilligt werden. Wenn alle offenen Punkte geklärt werden können, wird in einem nächsten Schritt ein Zuwendungsvertrag und Gesamtfinanzierungsplan fertiggestellt und die antragstellende Einrichtung kann in die Förderung übernommen werden.

Anträge können auch außerhalb der Fristen eingereicht werden. Diese werden in die Warteliste übernommen und der nächsten regulären Ausschreibung zugeordnet.

Zur Antragsstellung

Quelle / Weitere Informationen zur Ausschreibung

Förderprogramm "LOKAL – Programm für Kultur und Engagement"

Mit dem Förderprogramm LOKAL richtet sich die Kulturstiftung des Bundes an Kulturakteure in Städten und Gemeinden unter 100.000 Einwohnern, darunter auch Büchereien, die über ein regelmäßiges Kulturangebot verfügen und in den vier Jahren der Förderung ein lokal verankertes Netzwerk aufbauen wollen.

Dafür stehen den geförderten Akteurinnen 200.000 bis 240.000 Euro zur Verfügung. Gefördert werden können z. B. Personal, Begegnungsformate sowie Vermittlung.

Die Antragsfrist der zweiten Runde läuft bis zum 31.3.2026 mittags.

Alle notwendigen Informationen zu den Fördergrundsätzen, FAQ, Erklärvideos für Interessierte und zur Antragsstellung sowie das Online-Antragsformular selbst finden Sie auf der Projektseite.

Zum Online-Antrag

Webseiten-Förderprogramm "Kultur und Literatur online"

Viele Vereine und Unternehmen werden in puncto Internetpräsenz häufig finanziell und personell vor eine große Herausforderung gestellt.

Hier unterstützt der Förderverein für regionale Entwicklung mit seinen Azubi-Projekten. Im Rahmen dieser Initiative des Fördervereins kann unter anderem Vereine, Einrichtungen, Unternehmen und ähnlichen Institutionen die kostenfreie Erstellung einer Webseite ermöglicht werden.

Die Webseiten werden von Auszubildenden und Studierenden erstellt, die so ihr theoretisches Wissen in die Praxis umsetzen können und an realen Webseitenprojekten essentielle Berufserfahrung sammeln können.

Hierfür werden aktuell im Rahmen des Förderprogramms „Kultur und Literatur online“ Projektpartner gesucht. Die Erstellung der Webseite ist zu 100 % gefördert und somit kostenfrei. Lediglich die Kosten für die Webadresse und den Speicherplatz sind nach Erstellung von den Projektpartnern selbst zu tragen.

Das Förderprogramm „Kultur und Literatur online“ im Überblick:

  • individuelle Erstellung einer Webseite nach Wünschen des Projektpartners
  • eine Musterseite zur Vorschau und Besprechung mit einem persönlichen Ansprechpartner
  • Berücksichtigung und Umsetzung der geltenden Datenschutzrichtlinien
  • Ermöglichung und Einhaltung der Barrierefreiheitsstandards
  • eigenständige Pflege und Bearbeitung der Webseite durch ein deutschsprachiges Redaktionssystem – keine Programmiererkenntnisse erforderlich
  • nach Projektabschluss bis mindestens 2035 telefonischer Support bei Fragen zur Bearbeitung
  • bei Bedarf kostenfreier passwortgeschützter Bereich für interne Dokumente o.ä.

Möglichkeit der Teilnahme an weiteren interessanten Förderprogrammen, die bei der Digitalisierung unterstützen, z.B. die Mitarbeiter-App „momikom“ (zur mobilen Mitarbeiterkommunikation), das Terminbuchungstool (Anwendung zur Online-Terminvergabe) oder die digitale Zeiterfassung (Anwendung zur Dokumentation von Arbeitszeiten).

Quelle / Weitere Informationen

Ehrenamt gewinnen. Engagement binden. Zivilgesellschaft stärken.

Mit dem Mikroförderprogramm „Engagement gewinnen. Ehrenamt binden. Zivilgesellschaft stärken.“ fördert die deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt Projekte zur Stärkung von Engagement und Ehrenamt mit bis zu 1.500 Euro. Rein ehrenamtlich getragene Organisationen in ländlichen und strukturschwachen Regionen stehen dabei im Fokus der Förderung.

Wer kann gefördert werden?

Antragsberechtigt sind Bibliotheksfördervereine in strukturschwachen und ländlichen Regionen. Öffentliche Bibliotheken mit Fördervereinen können die Information weitergeben.

Zunächst gilt es zu prüfen, ob die Stadt/Gemeinde, in der das Projekt durchgeführt werden soll, förderfähig im Sinne der Kriterien ist. Das funktioniert ganz einfach über eine PLZ-Suche. Ausgenommen sind vor allem die Großstädte.

Fristen

Die Antragstellung ist fortlaufend möglich. Projekte können in der Regel acht Wochen nach Antragstellung beginnen und müssen innerhalb des laufenden Kalenderjahres (bis 31.12.) abgeschlossen sein.

Wer bereits eine Förderung im laufenden Jahr erhalten hat, kann sich nicht noch einmal bewerben.

Anträge für Projektvorhaben im Jahr 2026 können ab Anfang Januar gestellt werden.

Zur Antragsstellung

Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung (2023 – 2027)

Über das Programm

Mit dem Programm „Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung“ fördert das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) seit 2013 außerschulische Projekte der kulturellen Bildung für Kinder und Jugendliche, die wenig Zugang dazu haben. 27 Programmpartner aus Bildung, Kultur und Sozialwesen setzen das Programm um und fördern lokale Projekte, die von Bündnissen für Bildung beantragt werden, oder führen diese gemeinsam mit lokalen Partnern durch.

Voraussetzungen für die Förderung

  • Projekt aus dem Bereich der Kulturellen Bildung in allen Sparten.
  • Zielgruppe: Kinder und Jugendliche zwischen 3 und 18 Jahren aus familiären und sozialen Risikolagen.
  • Außerschulische / außerunterrichtliche Angebote mit freiwilliger Teilnahme.
  • Neuartige und zusätzliche Angebote.
  • Durchführung im Bündnis aus mindestens drei lokalen Bündnispartnern

Zuwendungsfähige Kosten und Antragsstellung

Förderfähig sind 100% der Honorar- und Sachkosten zur Durchführung der Projekte. Antragsberechtigt sind gemeinnützige juristische Personen (z.B. Vereine, Stiftungen) oder Institutionen in kommunaler Trägerschaft. Weitere Infos zum Programm und zur Antragsstellung Sie auf dem Portal: kumasta3.buendnisse-fuer-bildung.de

Beratung, Praxisbeispiele und weitere Infos

Für individuelle Beratung und weitere Informationen steht die Beratungsstelle „Kultur macht stark“ Bayern zur Verfügung. Auf deren Website finden sich zahlreiche Praxisbeispiele und FAQs zum Programm. Auch stehen Informationen in Leichter Sprache zur Verfügung: www.kulturmachtstark-bayern.de

Kontakt:

Beratungsstelle „Kultur macht stark“ Bayern
Museumspädagogisches Zentrum (MPZ)
Infanteriestraße 1 | 80797 München
www.kulturmachtstark-bayern.de
kulturelle.bildung@mpz-bayern.de
089 9541152-14 (Mo-Do)


„Übermorgen – Neue Modelle für Kulturinstitutionen“
Das Förderprogramm „Übermorgen – Neue Modelle für Kulturinstitutionen“ der Kulturstiftung des Bundes will Kulturinstitutionen in Großstädten zur konzeptionellen Neuausrichtung zugunsten einer stärkeren gesellschaftlichen Verankerung ermutigen. Dafür werden im Rahmen einer Orientierungsphase (2025–2027) zunächst bis zu 50 Projekte mit jeweils 50 000 Euro in diesem innovativen Suchprozess unterstützt, welcher von Beratungs- und Vernetzungsangeboten sowie Recherche- und Inspirationsreisen zu modellhaften europäischen Kulturorten begleitet wird. Eine Fortsetzung des Programms ist ab 2027 geplant, um ausgewählte Vorhaben anschließend zu realisieren. Bewerben können sich Kulturinstitutionen (auch im Verbund) und Kommunen als ihre Träger, um gemeinsam zukunftsweisende Ideen zu entwickeln. 
Start2Act

Das Förderprogramm „Start2Act“ der Bundesvereinigung Kulturelle Kinder- und Jugendbildung (BKJ) ermöglicht Trägern und Vereinen der Kulturellen Bildung Präventionsprojekte durchzuführen, um sichere Orte zu werden, in denen Kinder und Jugendliche umfassend vor (sexualisierter) Gewalt geschützt sind.

Im Programm „Start2Act“ werden folgende Projekttypen gefördert: Impulsprojekt, Expertiseprojekt und Entwicklungsprojekt. Antragsberechtigt sind juristische Personen des privaten Rechts (z. B. eingetragene Vereine, Stiftungen oder gGmbHs), die gemeinnützig sind. Die Fördersumme reicht je nach Projekttyp von 2.000 bis 20.000 Euro.

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Digitale Teilhabe für alle!

Gesellschaftliche und soziale Teilhabe bedeutet bei zunehmender Digitalisierung auch immer stärker digitale Teilhabe. Nur wer sich in der digitalen Welt auskennt, kann ihre Vorteile aktiv nutzen und sich gleichberechtigt einbringen. Das macht die digitale Teilhabe zu einem Grundrecht für alle Menschen.

Mit dem Aktions-Förderangebot fördert die Aktion Mensch inklusive Medienarbeit, die digitale Teilhabe für alle Menschen möglich macht, mit bis zu 20.000 Euro Zuschuss. Eigenmittel sind dabei nicht erfoderlich.

Ziel ist das Erlernen eines selbstbestimmten, verantwortungsbewussten, kritischen, souveränen, kompetenten und kreativen Umgangs mit den Medien. Alle Beteiligten sollen daher Inhalte bewerten, Konsequenzen einschätzen und selbst Medienprodukte erstellen können. Gefördert werden dabei inklusive Vorhaben für Menschen mit Behinderung, Kinder und Jugendliche und Menschen in besonderen sozialen Schwierigkeiten.

Quelle/Weitere Informationen

Das Wichtigste in Kürze

  • Maximaler Zuschuss: 20.000 Euro
  • Vorhaben zur inklusiven Medienarbeit bis zu 15.000 Euro, davon dürfen maximal 5.000 Euro für technische Ausstattung anfallen, zusätzlich können zur Herstellung der Barrierefreiheit maximal 5.000 Euro beantragt werden
  • Laufzeit: bis zu 2 Jahren
  • Eigenmittel: nicht notwendig
  • Förderfähige Kosten im Bereich Honorar- und Sachkosten:
    • inklusive Medienarbeit
    • technische Ausstattung
    • Barrierefreiheit

Zum Antrag

Wer bezahlt mein Projekt?

Genauso vielfältig wie die Projekte in Büchereien sind die Fördermöglichkeiten: von spezifischen Angeboten zur Leseförderung bis zur Vermittlung digitaler Medienkompetenz.

Der neue Kurzleitfaden des Deutschen Bibliotheksverbandes dbv versteht sich als erste Orientierung im Dschungel der Fördermöglichkeiten. Darin finden Sie eine hilfreiche Übersicht wichtiger Beratungs- und Informationsadressen und der wichtigsten Förderprogramme der EU sowie von Bund, Ländern und Stiftungen.

Der Leitfaden soll helfen, die Struktur der öffentlichen Förderlandschaft zu verstehen und fasst grundlegende Tipps zu Projektanträgen und zur erfolgreichen Durchführung von Projekten auf wenigen Seiten zusammen.

Aller.Land

Zur Förderung von Kultur in ländlichen Regionen stehen im FörderProgramm Aller.Land insgesamt 69,4 Millionen Euro zur Verfügung. Bibliotheken sind nicht direkt antragsberechtigt, können aber im Rahmen der einzelnen Projekte beteiligt oder miteinbezogen werden. Der Prozess der Antragstellung und Projektentwicklung läuft über die Kreise bzw. regionale Träger.

Auf der Webseite des Förderprogramms finden Sie eine Förderkarte, auf der die Träger in den 95 ausgewählten Förderregionen verzeichnet sind. Alle dort verzeichneten Träger erhalten 2024 in einer ersten Phase 40.000 Euro, um tragfähige Konzepte für beteiligungsorientierte Kulturvorhaben zu entwickeln. Dazu gehören Kulturnetzwerke, Bürgerräte für Kultur, regionale Kulturkonferenzen oder Kulturbüros. 30 der eingereichten Vorhaben sollen dann bis zum Jahr 2030 (!) gefördert und verwirklicht werden.

Sollte sich ihre Bibliothek in einer dieser Regionen befinden, empfehlen wir Ihnen, Kontakt zum Träger aufzunehmen und gemeinsam zu eruieren, ob und ggf. wie die Bibliothek in das geplante Projekt miteinbezogen werden könnte – beispielsweise als Austragungsort für Veranstaltungen und Workshops, als Teil eines Gremiums oder gar als Projektpartner. Aller.Land ist für die nächsten Jahre das zentrale Bundesprogramm zur Förderung von Kultur in ländlichen Räumen, die Gelegenheit zu einer Mitwirkung sollte man also nicht verstreichen lassen.

Weitere Infos zum Programm:

„Aller.Land – zusammen gestalten. Strukturen stärken.“ wurde im Mai 2023 von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM), dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) und der Bundeszentrale für politische Bildung (bpb) gemeinsam mit dem Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) als Programmpartner gestartet. Der Bund stellt dafür von 2023 bis 2030 insgesamt 69,4 Millionen Euro aus dem Bundesprogramm Ländliche Entwicklung und Regionale Wertschöpfung (BULEplus) sowie aus Mitteln der bpb zur Verfügung. Die ausgewählten Regionen beteiligen sich ab 2025 mit einer Kofinanzierung von 5,9 Millionen Euro.

Das Förderprogramm für Kultur, Beteiligung und Demokratie richtet sich an ländliche, insbesondere strukturschwache ländliche Regionen in ganz Deutschland. Neben dem langen Förderzeitraum von 2023 bis 2030 zeichnet es sich aus durch die Kombination einer eigenen Idee in jeder Region, einer umfassenden Zusammenarbeit und Netzwerkbildung zwischen Kommunen, Ländern und dem Bund sowie einem ressortübergreifenden Ansatz für Kultur, ländliche Entwicklung und Demokratiearbeit. „Aller.Land“ bringt Erfahrungen aus Bundesministerien und -einrichtungen, den Bundesländern und der kommunalen Ebene zusammen.

Bei Beratungsbedarf
können Sie gern die Referentin für die Drittmittelberatung des DBV kontaktieren:
Carina Böttcher
boettcher@bibliotheksverband.de 

Welche Fördermöglichkeiten gibt es im Bereich Klimaschutz?

Mit der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) initiiert und fördert die Bundesregierung seit 2008 Projekte, die einen Beitrag zur Senkung der Treibhausgasemissionen leisten. Von ihr profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie Unternehmen, Kommunen oder Bildungseinrichtungen. Allein über die „Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten im kommunalen Umfeld“ (kurz: Kommunalrichtlinie) wurden seit 2008 rund 21.500 Projekte in mehr als 4.450 Kommunen gefördert.

Doch wer ist eigentlich antragsberechtigt? Was wird konkret gefördert? Und wo kann man sich beraten lassen? Um diese und weitere Fragen ging es im Rahmen des am 18.5.2022 stattgefundenen Online-Seminars, wobei der inhaltliche Schwerpunkt insbesondere auf den Bereichen Sanierung von Innenbeleuchtungen und Lüftungsanlagen, Errichtung von Radabstellanlagen sowie energetische Optimierung von Rechenzentren lag.

Anträge in der Kommunalrichtlinie können für strategische und investive Förderschwerpunkte von unterschiedlichen kommunalen Akteur:innen gestellt werden.

Auch Bibliotheken können von den Fördermöglichkeiten profitieren. Kurzfristig können bspw. durch die Sanierung der Innenbeleuchtung, der Belüftung oder durch die Installation von Gebäudeleittechnik die Treibhausgasemissionen gesenkt werden.

Ab 1. Januar 2023 müssen Eigenmittel in Höhe von mindestens 15 Prozent (bzw. 10 Prozent bei finanzschwachen Kommunen) des Gesamtvolumens der zuwendungsfähigen Ausgaben aufgebracht werden. Für das beantragte Vorhaben in Mindesthöhe von 5000€ wird in Absprache mit dem Antragstellenden ein Bewilligungszeitraum (Projektlaufzeit) festgelegt. Innerhalb dieses Zeitraumes müssen alle geförderten Leistungen erbracht werden.

Eine Zuwendung darf nicht gewährt werden, wenn der Antragstellende zum Zeitpunkt der Bewilligung mit dem Vorhaben bereits begonnen hat.

Weitere Informationen finden Sie hier:

Netzwerk Bibliothek Medienbildung - nächste Runde

Das Projekt „Netzwerk Bibliothek Medienbildung“ des Deutschen Bibliotheksverbandes (dbv) geht in die nächste Runde. Mit dem Projekt werden jetzt insbesondere kleinere Bibliotheken in ländlichen Räumen dabei unterstützt, ihre medienpädagogischen Angebote auszubauen und Kooperationen mit Schulen und Kitas zu professionalisieren. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) fördert das Projekt mit rund 600.000 Euro.

Seit 2019 arbeitet der Deutsche Bibliotheksverband mit seinem „Netzwerk Bibliothek Medienbildung“ daran, Bibliotheken als Orte der Medienbildung zu stärken. Ab August 2022 wird das Qualifizierungsprojekt nun mit dem Schwerpunkt Bibliotheken in ländlichen Räumen fortgeführt. Dabei baut es auf den Erfahrungen, Konzepten und Lehrmaterialien des Netzwerk-Projekts auf, das von 2019-2022 umgesetzt wurde. Konkret heißt das: praxisorientierte Qualifizierungsangebote für Bibliotheksmitarbeitende, die bislang wenig Erfahrung in der Vermittlung von Medienbildung haben, Fokus auf den Aufbau von Kooperationen mit regionalen Partnern im ländlichen Raum sowie Beratungs- und Austauschformate.

Zum Hintergrund

Von 2019 bis 2022 setzte der Deutsche Bibliotheksverband e.V. (dbv) das vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) geförderte Projekt „Netzwerk Bibliothek Medienbildung“ um. Ziel war es, Bibliotheken als zentrale Orte der Medienbildung in ihrer Region zu verankern und damit die digitalen Medienkompetenzen und Teilhabechancen in der Gesellschaft zu stärken. Im Rahmen des Qualifizierungsprojektes haben mehr als 2280 Bibliotheksmitarbeitende an insgesamt 14 Online-Seminaren, 12 praktischen Online-Workshops sowie 12 Wissensbörsen teilgenommen. Das Ziel des neuen Projektes ist es, Bibliotheksmitarbeitende in kleineren Bibliotheken in ländlichen Regionen dabei zu unterstützen, umfangreiches Wissen und praktische Erfahrungen in der Förderung von Medien- und Informationskompetenz zu erwerben und über Kooperationen mit Kitas und Schulen insbesondere Kinder und Jugendliche zu erreichen.

Weitere Informationen

Quelle: Oebib
Bild: (c)DBV

Staatliche Förderungen von Baumaßnahmen

Zur Zeit bieten der Bund und der Freistaat Bayern verschiedene Projekte zur Förderung von Baumaßnahmen an. Auch Bauprojekte an Ihrer Bücherei können damit gefördert werden. Die Landesfachstelle des Sankt Michaelsbundes hat Ihnen übersichtlich die verschiedenen Projekte aufgelistet:

  • welche Projekte gibt es?
  • welche Maßnahmen werden gefördert?
  • in welcher Höhe wird gefördert?
  • welche Voraussetzungen gibt es?

Informieren Sie sich über die verschiedenen Möglichkeiten der Bauförderung!

Ihre Ansprechpartnerin im Sankt Michaelsbund dazu ist Gabriele Radeck.

Foto: ©pixabay.com

Räumliche Strukturmaßnahmen
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