Förderprogramme
Über das Programm
Mit dem Programm „Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung“ fördert das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) seit 2013 außerschulische Projekte der kulturellen Bildung für Kinder und Jugendliche, die wenig Zugang dazu haben. 27 Programmpartner aus Bildung, Kultur und Sozialwesen setzen das Programm um und fördern lokale Projekte, die von Bündnissen für Bildung beantragt werden, oder führen diese gemeinsam mit lokalen Partnern durch.
Voraussetzungen für die Förderung
- Projekt aus dem Bereich der Kulturellen Bildung in allen Sparten.
- Zielgruppe: Kinder und Jugendliche zwischen 3 und 18 Jahren aus familiären und sozialen Risikolagen.
- Außerschulische / außerunterrichtliche Angebote mit freiwilliger Teilnahme.
- Neuartige und zusätzliche Angebote.
- Durchführung im Bündnis aus mindestens drei lokalen Bündnispartnern
Zuwendungsfähige Kosten und Antragsstellung
Förderfähig
sind 100% der Honorar- und Sachkosten zur Durchführung der Projekte.
Antragsberechtigt sind gemeinnützige juristische Personen (z.B. Vereine,
Stiftungen) oder Institutionen in kommunaler Trägerschaft. Weitere
Infos zum Programm und zur Antragsstellung Sie auf dem Portal: kumasta3.buendnisse-fuer-bildung.de
Beratung, Praxisbeispiele und weitere Infos
Für
individuelle Beratung und weitere Informationen steht die
Beratungsstelle „Kultur macht stark“ Bayern zur Verfügung. Auf deren
Website finden sich zahlreiche Praxisbeispiele und FAQs zum Programm.
Auch stehen Informationen in Leichter Sprache zur Verfügung:
www.kulturmachtstark-bayern.de
Kontakt:
Beratungsstelle „Kultur macht stark“ Bayern
Museumspädagogisches Zentrum (MPZ)
Infanteriestraße 1 | 80797 München
www.kulturmachtstark-bayern.de
kulturelle.bildung@mpz-bayern.de
089 9541152-14 (Mo-Do)
Um die Kooperation, Vernetzung und Bündnisbildung zu fördern, lädt
die Beratungsstelle „Kultur macht stark“ Bayern zur Info- und
Vernetzungsveranstaltung am 2. Juli 2025 in die Regionalbibliothek
Weiden ein. Neben Vorträgen und Informationen zum Förderprogramm steht
der Austausch zwischen örtlichen Akteur:innen im Vordergrund. Nutzen Sie
die Gelegenheit, sich mit Gleichgesinnten zu vernetzen und informieren
Sie sich über die Möglichkeiten des Förderprogramms. Die Veranstaltung
richtet sich an Akteur:innen und Multiplikator:innen aus den Bereichen
Kultur, Bildung und Soziales. Schulen und Ganztagsangebote sind für
„Kultur macht stark“-Projekte wichtige Bündnispartner und ausdrücklich
eingeladen.
Mit dem Programm „Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung“ fördert das Bundesministerium für Bildung und Forschung seit 2013 außerschulische Projekte der kulturellen Bildung für Kinder und Jugendliche, die wenig Zugang dazu haben. 27 Programmpartner aus Bildung, Kultur und Sozialwesen setzen das Programm um und fördern lokale Projekte, die von Bündnissen für Bildung beantragt werden, oder führen diese gemeinsam mit lokalen Partnern durch. Hierfür stellt das Bundesministerium für Bildung und Forschung jährlich bis zu 50 Millionen Euro bereit und leistet damit einen Beitrag für mehr Bildungschancen in Deutschland.
Mehr zum Programm und den Antragsmöglichkeiten erfahren Sie unter: www.buendnisse-fuer-bildung.de
Im Rahmen des dbv-Förderprogramms „Gemeinsam Digital! Kreativ mit Medien“ findet ab Mitte April 2025 eine Ausschreibung von Restmitteln für das Durchführungsjahr 2025 statt:
Vom 15. April bis 5. Mai 2025 können Bibliotheken im Bündnis mit weiteren Vereinen und Verbänden Projektgelder der digitalen Leseförderung für Kinder und Jugendliche von 3 bis 18 Jahren aus Risikolagen beantragen. Zu vergeben sind unterjährig frei gewordene Restmittel für Projekte, die noch im Haushaltsjahr 2025 durchgeführt werden müssen.
Frühestmöglicher Projektstart ist der 15. September, Projektende spätestens der 15. Dezember 2025. Die maximale Fördersumme beträgt 10.000,- Euro. Besonders erwünscht sind Einreichungen aus dem ländlichen Raum.
Förderkonditonen
Bitte beachten Sie, dass für die Projekte dieser Runde besondere Richtlinien gelten. Bitte lesen Sie auch sorgfältig die Programmhinweise und Hinweise zur Kalkulation. Kriterien für die 6. Ausschreibung sind, einschränkend zu den üblichen Richtlinien: Es können ausschließlich Projekte für das Jahr 2025 beantragt werden. Es ist keine Beantragung von Mitteln für Folgejahre 2026/2027 möglich.
Weitere Informationen und den Link zur Antragsdatenbank finden Sie auf der Programmwebsite.
Quelle: DBV
Weitere Informationen
Antragsfrist endet am 14. Februar 2025
Die Kulturstiftung des Bundes (KSB), die Bundeszentrale für politische Bildung (BpB) und die European Cultural Foundation (ECF) haben gemeinsam das „LOKAL – Programm für Kultur und Engagement“ ins Leben gerufen.
Mit einem Gesamtbudget von 7,5 Millionen Euro fördert der antragsoffene Fonds Kulturinstitutionen und -vereine beim Aufbau von Netzwerken in Städten und Gemeinden mit weniger als 100 000 Einwohner(inn)en, wobei pro Projekt bis zu 240 000 Euro über vier Jahre zur Verfügung stehen. Diese Förderung wird ergänzt durch Akademien, Beratungsangebote, europäische Austauschmöglichkeiten sowie ein abschließendes Festival.
Ziel von LOKAL ist es, neuartige Partnerschaften zu initiieren, in deren Rahmen Kulturakteure mit lokalen Institutionen wie Sportvereinen, Schulen oder Unternehmen kooperieren, um lokale Verantwortungsgemeinschaften zu stärken und gemeinsam partizipative Kunstprojekte zu entwickeln.
Die Ausschreibung wird durch ein umfangreiches Beratungsangebot, bestehend aus Online-Seminaren sowie Antragswerkstätten vor Ort, begleitet.
Am 16. Dezember 2024 findet zudem ein exklusives Webinar ausschließlich für Bücherieen statt, in dem über das Programm informiert wird. (Anmeldung: hier)
Das Förderprogramm „Start2Act“ der Bundesvereinigung Kulturelle
Kinder- und Jugendbildung (BKJ) ermöglicht Trägern und Vereinen der
Kulturellen Bildung Präventionsprojekte durchzuführen, um sichere Orte
zu werden, in denen Kinder und Jugendliche umfassend vor
(sexualisierter) Gewalt geschützt sind.
Im Programm „Start2Act“ werden folgende Projekttypen gefördert: Impulsprojekt, Expertiseprojekt und Entwicklungsprojekt. Antragsberechtigt sind juristische Personen des privaten Rechts (z. B. eingetragene Vereine, Stiftungen oder gGmbHs), die gemeinnützig sind. Die Fördersumme reicht je nach Projekttyp von 2.000 bis 20.000 Euro.
Es gibt Online-Infotermine zum Förderprogramm am 27. November 2024, 15.30 bis 16.30 Uhr, und am
14. Januar 2025, 14.00 bis 15.00 Uhr, jeweils online.
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Gesellschaftliche und soziale Teilhabe bedeutet bei zunehmender Digitalisierung auch immer stärker digitale Teilhabe. Nur wer sich in der digitalen Welt auskennt, kann ihre Vorteile aktiv nutzen und sich gleichberechtigt einbringen. Das macht die digitale Teilhabe zu einem Grundrecht für alle Menschen.
Mit dem Aktions-Förderangebot fördert die Aktion Mensch inklusive Medienarbeit, die digitale Teilhabe für alle Menschen möglich macht, mit bis zu 20.000 Euro Zuschuss. Eigenmittel sind dabei nicht erfoderlich.
Ziel ist das Erlernen eines selbstbestimmten, verantwortungsbewussten, kritischen, souveränen, kompetenten und kreativen Umgangs mit den Medien. Alle Beteiligten sollen daher Inhalte bewerten, Konsequenzen einschätzen und selbst Medienprodukte erstellen können. Gefördert werden dabei inklusive Vorhaben für Menschen mit Behinderung, Kinder und Jugendliche und Menschen in besonderen sozialen Schwierigkeiten.
Das Wichtigste in Kürze
- Maximaler Zuschuss: 20.000 Euro
- Vorhaben zur inklusiven Medienarbeit bis zu 15.000 Euro, davon dürfen maximal 5.000 Euro für technische Ausstattung anfallen, zusätzlich können zur Herstellung der Barrierefreiheit maximal 5.000 Euro beantragt werden
- Laufzeit: bis zu 2 Jahren
- Eigenmittel: nicht notwendig
- Förderfähige Kosten im Bereich Honorar- und Sachkosten:
- inklusive Medienarbeit
- technische Ausstattung
- Barrierefreiheit
Mit dem Programm „Gemeinsam Digital! Kreativ mit Medien“ fördert der
Deutsche Bibliotheksverband lokale Projekte der digitalen Leseförderung
für Kinder und Jugendliche im Alter von 3 bis 18 Jahren. Ziel ist es,
insbesondere Kinder und Jugendliche aus Risikolagen zu erreichen und
ihnen zusätzliche Bildungschancen zu eröffnen. Das Programm ist Teil der
dritten Förderphase des Bundesprogramms „Kultur macht stark“ (2023 -
2027) des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.
Mit der Förderung möchte der dbv:
- Kindern und Jugendlichen Freude am Lesen vermitteln
- ihre kreativen Ausdrucksfähigkeiten mit digitalen Medien fördern
- Zugänge zu Kunst und Kultur schaffen
- Lese-, Informations- und Medienkompetenz vertiefen
- Bildungschancen verbessern
- nachhaltige Vernetzung der Akteur*innen vor Ort befördern
- zivilgesellschaftliches Engagement für Bildung stärken
Anträge können bis 31. Oktober gestellt werden
Projekte
Die Projekte können passend zu der jeweiligen Altersgruppe inhaltlich frei gestaltet werden und verbinden auf kreative Weise den virtuellen mit dem realen Sozialraum der beteiligten Kinder und Jugendlichen.
In den Projekten sollen die Teilnehmenden die Bibliothek als Ort mit vielfältigen Bildungs- und Freizeitangeboten für sich entdecken. Grundlage ist immer eine gelesene Geschichte, ein gelesener Text. Die Kinder und Jugendlichen können beispielsweise Videos, Filme, Fotostories, Hörspiele oder andere digitale Medienformate entwickeln und die Vielfalt des Internets und Social Webs nutzen, um eigene Geschichten zu gestalten, zu teilen und zu verbreiten. Für die Umsetzung werden vier - auch kombinierbare - Formate angeboten.
Genauso vielfältig wie die Projekte in Büchereien sind die Fördermöglichkeiten: von spezifischen Angeboten zur Leseförderung bis zur Vermittlung digitaler Medienkompetenz.
Der neue Kurzleitfaden des Deutschen Bibliotheksverbandes dbv versteht sich als erste Orientierung im Dschungel der Fördermöglichkeiten. Darin finden Sie eine hilfreiche Übersicht wichtiger Beratungs- und Informationsadressen und der wichtigsten Förderprogramme der EU sowie von Bund, Ländern und Stiftungen.
Der Leitfaden soll helfen, die Struktur der öffentlichen Förderlandschaft zu verstehen und fasst grundlegende Tipps zu Projektanträgen und zur erfolgreichen Durchführung von Projekten auf wenigen Seiten zusammen.
Zur Förderung von Kultur in ländlichen Regionen stehen im
FörderProgramm Aller.Land insgesamt 69,4 Millionen Euro zur Verfügung.
Bibliotheken sind nicht direkt antragsberechtigt, können aber im Rahmen
der einzelnen Projekte beteiligt oder miteinbezogen werden. Der Prozess
der Antragstellung und Projektentwicklung läuft über die Kreise bzw.
regionale Träger.
Auf der Webseite des Förderprogramms finden Sie eine Förderkarte, auf der die Träger in den 95 ausgewählten Förderregionen verzeichnet sind. Alle dort verzeichneten Träger erhalten 2024 in einer ersten Phase 40.000 Euro, um tragfähige Konzepte für beteiligungsorientierte Kulturvorhaben zu entwickeln. Dazu gehören Kulturnetzwerke, Bürgerräte für Kultur, regionale Kulturkonferenzen oder Kulturbüros. 30 der eingereichten Vorhaben sollen dann bis zum Jahr 2030 (!) gefördert und verwirklicht werden.
Sollte sich ihre Bibliothek in einer dieser Regionen befinden, empfehlen wir Ihnen, Kontakt zum Träger aufzunehmen und gemeinsam zu eruieren, ob und ggf. wie die Bibliothek in das geplante Projekt miteinbezogen werden könnte – beispielsweise als Austragungsort für Veranstaltungen und Workshops, als Teil eines Gremiums oder gar als Projektpartner. Aller.Land ist für die nächsten Jahre das zentrale Bundesprogramm zur Förderung von Kultur in ländlichen Räumen, die Gelegenheit zu einer Mitwirkung sollte man also nicht verstreichen lassen.
Weitere Infos zum Programm:„Aller.Land – zusammen gestalten. Strukturen stärken.“ wurde im Mai 2023 von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM), dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) und der Bundeszentrale für politische Bildung (bpb) gemeinsam mit dem Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) als Programmpartner gestartet. Der Bund stellt dafür von 2023 bis 2030 insgesamt 69,4 Millionen Euro aus dem Bundesprogramm Ländliche Entwicklung und Regionale Wertschöpfung (BULEplus) sowie aus Mitteln der bpb zur Verfügung. Die ausgewählten Regionen beteiligen sich ab 2025 mit einer Kofinanzierung von 5,9 Millionen Euro.
Das Förderprogramm für Kultur, Beteiligung und Demokratie richtet sich an ländliche, insbesondere strukturschwache ländliche Regionen in ganz Deutschland. Neben dem langen Förderzeitraum von 2023 bis 2030 zeichnet es sich aus durch die Kombination einer eigenen Idee in jeder Region, einer umfassenden Zusammenarbeit und Netzwerkbildung zwischen Kommunen, Ländern und dem Bund sowie einem ressortübergreifenden Ansatz für Kultur, ländliche Entwicklung und Demokratiearbeit. „Aller.Land“ bringt Erfahrungen aus Bundesministerien und -einrichtungen, den Bundesländern und der kommunalen Ebene zusammen.
Bei Beratungsbedarf
können Sie gern die Referentin für die Drittmittelberatung des DBV kontaktieren:
Carina Böttcher
boettcher@bibliotheksverband.de
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) fördert mit der Bekanntmachung "Soziale Dorfentwicklung – Starke Gemeinschaften für zukunftsfähige ländliche Räume" im Rahmen des Bundesprogramms Ländliche Entwicklung und Regionale Wertschöpfung (BULEplus) innovative Projekte, die zur Stärkung von Gemeinschaften in ländlichen Städten und Gemeinden beitragen. Die maximale Fördersumme beträgt jeweils bis zu 200.000 Euro über einen Zeitraum von bis zu 30 Monaten. Interessierte können bis zum 20.11.2023 Projektskizzen beim Kompetenzzentrum Ländliche Entwicklung (KomLE) in der BLE einreichen.
Im Rahmen des Förderaufrufs werden modellhafte und innovative Projekte im Bereich der Sozialen Dorfentwicklung gefördert, die zur Stärkung von Gemeinschaften in ländlichen Städten und Gemeinden beitragen. Die Projekte sollen sich einem der folgenden thematischen Schwerpunkte widmen, wobei eine Verbindung einzelner Themen möglich ist:
- Schaffung oder Nutzbarmachung sozialer Begegnungsorte / Treffpunkte
- Unterstützungs- und Begleitstrukturen für ältere Menschen
- Vielfalt, gesellschaftlichen Zusammenhalt und Inklusion leben
- Mehr Selbstverantwortung für eine aktive soziale Dorfentwicklung
Antragsberechtigt sind juristische Personen, die über eine Niederlassung in der Bundesrepublik Deutschland verfügen (z. B. eingetragene Vereine, Stiftungen, gemeinnützige Unternehmen, Gemeinden, Städte, Landkreise). Gefördert werden im Rahmen dieser Fördermaßnahme sowohl Einzel- als auch Verbundprojekte.
Es sind nur Anträge für solche Vorhaben zugelassen, die in Kommunen (Gemeinden, Samt- oder Verbandsgemeinden, Kleinstädten, etc.) mit bis zu 35.000 Einwohnern umgesetzt werden sollen bzw. dort schwerpunktmäßig wirken. Ebenso sind Vorhaben von größeren Gebietskörperschaften (z. B. Landkreise) zulässig, sofern sie in Kommunen mit bis zu 35.000 Einwohnern umgesetzt werden sollen bzw. dort schwerpunktmäßig wirken.
Die Frist zur Einreichung der Projektskizzen ist der 20. November 2023.
Online-Informationsveranstaltungen
Für alle Interessierten bietet das Kompetenzzentrum Ländliche Entwicklung in der BLE zwei digitale Informationsveranstaltungen zur Fördermaßnahme und zum Bewerbungsprozess an:
04. September 2023, 17:00 – 18:30 Uhr
12. September 2023, 16:00 – 17:30 Uhr
Anmeldung an: veranstaltungen.bule@ble.de.
Quelle und weitere Informationen: Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
Unterlagen
Vorlagen zur EInreichnung: Projektskizze, Finanzierungsplan, Datenschutzhinweise
Zunehmender Vertrauensverlust in Demokratie und Europa, die
Bewältigung des Klimawandels und der Strukturwandel im ländlichen Raum:
Der Einsatz junger Menschen für eine demokratische und nachhaltige
Zukunft ist wichtiger denn je.
Im Rahmen dieser Ausschreibung können das DFJW und die bpb deutsch-französische oder trilaterale Projektformate und -aktivitäten mit Teilnehmenden bis 30 Jahren fördern, die in ihrer Zielsetzung
- das Bewusstsein für Demokratie und Partizipation fördern,
- das Engagement und den Einsatz für ein friedliches, demokratisches und nachhaltiges Europa von und für junge Menschen stärken,
- inklusive
Teilhabe und Mitbestimmung von Jugendlichen in demokratischen
Strukturen und politischen Entscheidungsprozessen voranbringen,
- Wissen und Kompetenzen junger Menschen zur freien Urteilsbildung und für den Umgang mit Medien vermitteln,
- allen jungen Menschen, insbesondere jene mit besonderem Förderbedarf, den Zugang zu Mobilität erleichtern.
Ein förderbares Projekt muss mindestens eines der folgenden Schwerpunktthemen behandeln:
- Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte
- Umweltverantwortung und Klimaschutz
- Ländlicher Raum und strukturschwache Gebiete
Wer kann einen Antrag einreichen?
Bildungsträger, Jugendverbände, Organisationen und Vereine in den Bereichen der Kinder-, Jugend- und Erwachsenenbildung, Kultur, Sport, Wissenschaft, Medien. Darüber hinaus können Projekte auch von allgemein- und berufsbildenden Schulen, Hochschulen, Partnerschaftskomitees sowie kommunalen oder regionalen Gebietskörperschaften getragen werden.
Programmdauer:
Das
Projekt muss mindestens 2 Tage und kann bis zu mehreren Monaten dauern.
Die Projekte müssen spätestens am 31. Dezember 2023 abgeschlossen sein.
Finanzielle Unterstützung:
Ausgewählte deutsch-französische Projekt können mit maximal 15.000 € gefördert werden. Trilaterale Projekte sind mit bis zu maximal 20.000 € förderbar.
Bewerbungsfrist: 31. Oktober 2023
Kontakt: staudt@dfjw.org
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Hintergründe erfahren
Zur Projektausschreibung
Mit der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) initiiert und fördert die Bundesregierung seit 2008 Projekte, die einen Beitrag zur Senkung der Treibhausgasemissionen leisten. Von ihr profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie Unternehmen, Kommunen oder Bildungseinrichtungen. Allein über die „Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten im kommunalen Umfeld“ (kurz: Kommunalrichtlinie) wurden seit 2008 rund 21.500 Projekte in mehr als 4.450 Kommunen gefördert.
Doch wer ist eigentlich antragsberechtigt? Was wird konkret gefördert? Und wo kann man sich beraten lassen? Um diese und weitere Fragen ging es im Rahmen des am 18.5.2022 stattgefundenen Online-Seminars, wobei der inhaltliche Schwerpunkt insbesondere auf den Bereichen Sanierung von Innenbeleuchtungen und Lüftungsanlagen, Errichtung von Radabstellanlagen sowie energetische Optimierung von Rechenzentren lag.
Anträge in der Kommunalrichtlinie können für strategische und investive Förderschwerpunkte von unterschiedlichen kommunalen Akteur:innen gestellt werden.
Auch Bibliotheken können von den Fördermöglichkeiten profitieren. Kurzfristig können bspw. durch die Sanierung der Innenbeleuchtung, der Belüftung oder durch die Installation von Gebäudeleittechnik die Treibhausgasemissionen gesenkt werden.
Ab 1. Januar 2023 müssen Eigenmittel in Höhe von mindestens 15 Prozent (bzw. 10 Prozent bei finanzschwachen Kommunen) des Gesamtvolumens der zuwendungsfähigen Ausgaben aufgebracht werden. Für das beantragte Vorhaben in Mindesthöhe von 5000€ wird in Absprache mit dem Antragstellenden ein Bewilligungszeitraum (Projektlaufzeit) festgelegt. Innerhalb dieses Zeitraumes müssen alle geförderten Leistungen erbracht werden.
Eine Zuwendung darf nicht gewährt werden, wenn der Antragstellende zum Zeitpunkt der Bewilligung mit dem Vorhaben bereits begonnen hat.
Weitere Informationen finden Sie hier:
Das Projekt „Netzwerk Bibliothek Medienbildung“ des Deutschen Bibliotheksverbandes (dbv) geht in die nächste Runde. Mit dem Projekt werden jetzt insbesondere kleinere Bibliotheken in ländlichen Räumen dabei unterstützt, ihre medienpädagogischen Angebote auszubauen und Kooperationen mit Schulen und Kitas zu professionalisieren. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) fördert das Projekt mit rund 600.000 Euro.
Seit 2019 arbeitet der Deutsche Bibliotheksverband mit seinem „Netzwerk Bibliothek Medienbildung“ daran, Bibliotheken als Orte der Medienbildung zu stärken. Ab August 2022 wird das Qualifizierungsprojekt nun mit dem Schwerpunkt Bibliotheken in ländlichen Räumen fortgeführt. Dabei baut es auf den Erfahrungen, Konzepten und Lehrmaterialien des Netzwerk-Projekts auf, das von 2019-2022 umgesetzt wurde. Konkret heißt das: praxisorientierte Qualifizierungsangebote für Bibliotheksmitarbeitende, die bislang wenig Erfahrung in der Vermittlung von Medienbildung haben, Fokus auf den Aufbau von Kooperationen mit regionalen Partnern im ländlichen Raum sowie Beratungs- und Austauschformate.
Zum Hintergrund
Von 2019 bis 2022 setzte der Deutsche Bibliotheksverband e.V. (dbv) das vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) geförderte Projekt „Netzwerk Bibliothek Medienbildung“ um. Ziel war es, Bibliotheken als zentrale Orte der Medienbildung in ihrer Region zu verankern und damit die digitalen Medienkompetenzen und Teilhabechancen in der Gesellschaft zu stärken. Im Rahmen des Qualifizierungsprojektes haben mehr als 2280 Bibliotheksmitarbeitende an insgesamt 14 Online-Seminaren, 12 praktischen Online-Workshops sowie 12 Wissensbörsen teilgenommen. Das Ziel des neuen Projektes ist es, Bibliotheksmitarbeitende in kleineren Bibliotheken in ländlichen Regionen dabei zu unterstützen, umfangreiches Wissen und praktische Erfahrungen in der Förderung von Medien- und Informationskompetenz zu erwerben und über Kooperationen mit Kitas und Schulen insbesondere Kinder und Jugendliche zu erreichen.
Quelle: Oebib
Bild: (c)DBV
Zur
Zeit bieten der Bund und der Freistaat Bayern verschiedene Projekte zur
Förderung von Baumaßnahmen an. Auch Bauprojekte an Ihrer Bücherei
können damit gefördert werden. Die Landesfachstelle des Sankt
Michaelsbundes hat Ihnen übersichtlich die verschiedenen Projekte
aufgelistet:
- welche Projekte gibt es?
- welche Maßnahmen werden gefördert?
- in welcher Höhe wird gefördert?
- welche Voraussetzungen gibt es?
Informieren Sie sich über die verschiedenen Möglichkeiten der Bauförderung!
Ihre Ansprechpartnerin im Sankt Michaelsbund dazu ist Gabriele Radeck.
Foto: ©pixabay.com
Dorferneuerung
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Leben auf dem Land
Informationen als PDF herunterladen
Räumliche Strukturmaßnahmen
Informationen als PDF herunterladen
Sozialer Zusammenhalt
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Städtebauförderung
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