
Artikelbeschreibung
1994 hat das Institut für Rechtsvereinheitlichung UNIDROIT ein neues Regelungswerk herausgebracht, die 'Principles of international commercial contracts'. Die 'Grundsätze' bestehen aus vielen allgemeinen und einigen detaillierten Regelungen. Damit die UNIDROIT-Principles trotz auftretender Lücken ihr Ziel, Handelsverträge möglichst umfassend zu regeln, erreichen können, wurde eine Regelung zur Lückenergänzung aufgenommen. Im ersten Teil dieser Arbeit wird darauf eingegangen, wann eine Lücke anzunehmen ist, was als allgemeiner Grundsatz angewendet werden kann, welche Methoden der Grundsatzherleitung für die UNIDROIT-Principles sinnvoll sind und welche Kriterien an die grundsätzliche Bestimmung einer externen, nicht durch Art. 1.6 II ergänzbaren Lücke angelegt werden können. Im zweiten Teil werden die theoretischen Grundlagen des ersten Teils am Beispiel der Rückgewährschuldverhältnisse, postvertraglichen Pflichten und objektiven Beweislast dargestellt.
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