
Artikelbeschreibung
Indien verfügt nicht über ein einheitliches Erbrecht, vielmehr besteht eine regionale wie auch personale Rechtszersplitterung. Neben den ursprünglich religiösen Gruppenrechten bietet der Gesetzgeber ein optionales Einheitsrecht an. Zudem bestehen in mehreren Bundesstaaten und Unionsterritorien regionale Sonderrechtsgebiete mit eigenem Erbrecht und - im Falle von Goa - eigenem IPR. Die Arbeit untersucht aus dem Blickwinkel des deutschen Rechtsanwenders die Abwicklung deutsch-indischer Erbfälle, insbesondere Probleme der Rechtszersplitterung und des Kollisionsrechts. Gleichzeitig werden die materiellen Regeln der verschiedenen indischen Erbrechte untersucht und Verfahrensfragen bei der Nachlaßabwicklung behandelt. Soweit erforderlich, werden familienrechtliche Vorfragen (Gültigkeit von Mischehen, Ehelichkeit von Kindern, Legitimanerkenntnis) miteinbezogen.
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