Antrag auf Gewährung einer Zuwendung zum Bestandsaufbau

Antrag für das Jahr
Bücherei Daten
Antragsteller / Träger Daten
Aufwand
Für die Maßnahme/Maßnahmen sind folgende Aufwendungen Eigenleistung vorgesehen:
Bestätigung
Bei Förderungen zum gezielten oder allgemeinen Bestandsaufbau sind die Eigenleistung bzw. die anteilige Eigenleistung bis spätestens mit Eingang der ersten Bestellung oder bei Vorlage der ersten Rechnung auf das Konto des Sankt Michaelsbundes unter Angabe der Mitgliedsnummerzu überweisen: DE41 7509 0300 0002 1446 38 / GENODEF1M05
Eine Förderung ist nur möglich, wenn der Mitgliedsbeitrag bis 31. März spätestens unter Angabe der Mitgliedsnummer an das o.g. Konto überwiesen wurde.
Schulbüchereien und nicht-öffentliche Sonderbibliotheken (z. B. Patientenbüchereien) sind nicht zuschussfähig.
Öffentliche Büchereien, die am Allgemeinen Staatszuschussprogramm teilnehmen, müssen die Richtlinien für die Inanspruchnahme staatlicher Mittel zur Förderung des öffentlichen Büchereiwesens vollinhaltlich erfüllen, relevant sind hierbei die „Förderrichtlinien für die Inanspruchnahme Staatlicher Mittel vermittelt durch den Sankt Michaelsbund“.
Der Sankt Michaelsbund ist dem Bayerischen Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst gegenüber für die sachgemäße Verwendung dieser Mittel verantwortlich. Das Ministerium behält sich vor, die Leistungsfähigkeit von Büchereien und die sachgemäße Verwendung staatlicher Mittel an Ort und Stelle bzw. durch Einsichtnahme in Statistik und Rechnungsbelege zu überprüfen.
Hinweis: Die Unterschrift des Trägers wird bei einer digitalen Eingabe unterstellt
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an: Sankt Michaelsbund / Landesfachstelle, foerderung-lfs@michaelsbund.de, 089-23225570