Artikelbeschreibung
Nach der Reform ist vor der Reform: Gesucht wird der Nachfolger der erst 2018 eingeführten Musterfeststellungsklage, die weder zur Bewältigung von Massenfällen noch zur Umsetzung der Verbandsklagenrichtlinie geeignet ist. Der Autor schlägt die Einführung einer Opt-out-Sammelklage vor, mit der Verbände und Private subjektive Rechte gebündelt einklagen können. Eine große Herausforderung besteht darin, durch die Regelungen zur Verfahrensfinanzierung hinreichende Anreize zur Erhebung legitimer Klagen zu bieten, ohne legitime Belange des Beklagten oder der anderen Anspruchsinhaber zu verletzen. Als mögliches Vorbild werden australische Class Actions untersucht, deren Erhebung regelmäßig durch Prozessfinanzierer ermöglicht wird.
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