Frauenwahlrecht
Der 12. November 1918 gilt mit dem Aufruf an das Deutsche Volk vom Rat der Volksbeauftragten als Geburtsstunde des Frauenwahlrechts in Deutschland. Bei der Wahl zur verfassungsgebenden Deutschen Nationalversammlung am 19. Januar 1919 durften Frauen in Deutschland zum ersten Mal wählen und sich wählen lassen. Das Stimmrecht als Basis für die Gleichberechtigung der Frauen im politischen Leben ist ein Meilenstein in der Geschichte der Demokratie in Deutschland. Der Weg war lang und wurde von den Frauen selbst mühsam, jedoch unaufhaltsam erkämpft. Wir möchten mit unserer Literaturliste dieses Ereignis aktuell und vorausschauend literarisch begleiten. Es werden darin, das Jubiläum ergänzend, auch Frauen vorgestellt, die in verschiedensten Bereichen ihr Leben mit Zuversicht und viel Zivilcourage gestalteten und gestalten. Weitere Informationen zum Jubiläumsjahr finden Sie unter https://www.100-jahre-frauenwahlrecht.de/