Artikelbeschreibung
Die Vertretung vor Gericht hat eine lange Entwicklungsgeschichte. Es hat seinen Ursprung im römischen Privatrecht und wurde im Laufe seiner langen Geschichte ausgiebig diskutiert und untersucht. Die jahrhundertealte Geschichte dieser Institution zeigt den Zweck der Vertretung in Gerichtsverfahren und enthält die wichtigsten Ansätze zur Bestimmung des Ortes der Vertretung während der Verhandlung einer Zivilsache durch das Gericht.In der Verfassung der Russischen Föderation sind nicht nur die Rechte und Freiheiten der Bürger verankert, sondern auch die Garantien für ihre Verwirklichung festgelegt worden. Eine dieser Garantien ist das Recht der Bürger auf Rechtsbeistand. Die uneingeschränkte Ausübung des bürgerlichen Rechts auf Rechtsschutz wird in hohem Maße durch einen qualifizierten Rechtsbeistand erleichtert, auf den das Recht in Artikel 48 der Verfassung der Russischen Föderation verankert ist. Der Rechtsbeistand wird den Bürgern in verschiedenen Formen gewährt, einschließlich d
er gerichtlichen Vertretung in Zivilsachen.
Personeninformation
Irina Viktorovna, BuharovaI.V. Bucharowa, promovierte Juristin, außerordentliche Professorin am Lehrstuhl für Wirtschaftsrecht, Zivil- und Schiedsgerichtsverfahren des Rostower Instituts (Zweigstelle) der Russischen Staatlichen Universität für Justiz (RPA des Justizministeriums Russlands)V.A. Kozlova, Doktor der Wirtschaftswissenschaften, außerordentlicher Professor, außerordentlicher Professor der Abteilung für Wirtschaftsrecht, Zivil- und Schiedsverfahren des Rostower Instituts (Zweigstelle) der Russischen Staatlichen.
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