Artikelbeschreibung
Die Wirksamkeit des europäisch determinierten Vergaberechts wird auch durch die Ausgestaltung des nationalen gerichtlichen Rechtsschutzes bestimmt. Jan Bernd Seeger fragt, inwieweit die britischen Gesetzgeber dieser Herausforderung gerecht werden. Neben einer umfassenden Analyse der spezialgesetzlichen Regelungen des britischen Vergaberechtsschutzes und der allgemeinen prozessrechtlichen Regelungen berücksichtigt die Untersuchung auch praxisrelevante Vorfragen wie die Stillhaltepflicht. Abschließend zeigt Seeger - gemessen am europa- und verfassungsrechtlichen Maßstab - Rechtsschutzdefizite auf und schlägt Lösungswege vor.
Eine Analyse des britischen Vergaberechtsschutzes am Maßstab des Unions- und Verfassungsrechts
Die Wirksamkeit des europäisch determinierten Vergaberechts bestimmt sich nicht zuletzt durch die Ausgestaltung des nationalen gerichtlichen Rechtsschutzes. Weil neben die primär- und sekundärrechtlichen Anforderungen aber regelmäßig verfassungsrechtliche Rechtsschutzgewährleistungen treten, wird der nationale Gesetzgeber durch dieses Zusammenspiel der verschiedenen Rechtsquellen, die gemeinsam den Maßstab für einen effektiven Vergaberechtsschutz bilden, vielfach vor Umsetzungsherausforderungen gestellt.
Die Untersuchung geht der Frage nach, inwieweit die britischen Gesetzgeber diesen Herausforderungen gerecht werden. Dazu bietet die Arbeit einen ausführlichen Überblick und eine detaillierte Analyse der spezialgesetzlichen Regelungen des britischen Vergaberechtsschutzes sowie der allgemeinen prozessrechtlichen Regelungen, samt ihrer Auslegung in der Rechtsprechung. Gleichzeitig werden praxisrelevante Vorfragen wie die Stillhaltepflicht aufgegriffen. Abschließend werden - gemess
en am europa- und verfassungsrechtlichen Maßstab - Rechtsschutzdefizite aufgezeigt und Lösungswege angeregt.
Personeninformation
Dr. Jan Bernd Seeger war Wissenschaftlicher Mitarbeiter am European Legal Studies Institute der Universität Osnabrück und ist derzeit Rechtsreferendar im OLG-Bezirk Düsseldorf.
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