Artikelbeschreibung
An strafrechtliche Sanktionen werden in unserer Gesellschaft hohe Erwartungen gestellt. Nicht immer stehen diese Erwartungen im Einklang mit dem aktuellen Forschungsstand. Diese Studie soll einen Beitrag zur Fundierung der Wirksamkeit von Sanktionen leisten. Es wurde untersucht, inwiefern Strafschnelligkeit, Strafhärte und Strafwahrscheinlichkeit geeignet sind, die Rückfälligkeit junger Straftäter positiv zu beeinflussen. Im Ergebnis zeigt sich, dass keine der Variablen die angenommene Wirkung entfalten konnte. Insgesamt muss festgestellt werden, dass Strafen nur einen geringen Einfluss auf das weitere strafrechtlich relevante Verhalten junge Straftäter haben.
Personeninformation
Thomas, JanaJana Thomas, Dipl.-Psych., Studium der Psychologie an der CAU zu Kiel von 2004 bis 2009, Wissenschaftl. Mitarbeiterin bei Prof. Bliesener von 2011 bis 2015, Koordinatorin der Projekte "Kinderarmut als Risikomarker für Kinder- und Jugenddelinquenz" und "Verantwortlichkeit jugendlicher Straftäter nach § 3 JGG", Fachpsychologin für Rechtspsychologie
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