Artikelbeschreibung
Warum werden minderjährige Kinder bei Wahlen nicht wie beim Kauf von Lebensmitteln, Kleidung usw. durch ihre Eltern treuhänderisch vertreten (Kinderwahlrecht)? Warum überlässt man Eltern das Kindergeld und die Sorgepflicht, aber nicht das Wahlrecht für ihre Kinder? Warum besitzen Kinder als Aktionäre ein Stimmrecht, sind aber nicht wahlberechtigt? Die Hälfte der Bevölkerung in Deutschland ist älter als 47 Jahre; im Jahre 2060 wird die Grenze bei 57 Jahren liegen. Wie die "Rentengarantie" vor der Bundestagswahl 2009 gezeigt hat, können die Parteien schon jetzt nicht anders, als sich der "Mehrheit der Alten" zu fügen. In der Arbeit kann u.a. gezeigt werden, dass beide Aspekte nicht getrennt werden können: Ein Wahlrecht ist nicht nur Ausdruck von Partizipations-, sondern auch von Verteilungsgerechtigkeit. Am Beispiel der Rentenversicherung wird z.B. dargelegt, dass durch ein Kinderwahlrecht das bereits geschlossene Fenster für Reformen noch bis 2023 offen gehalten werden kann. Das Bu
ch richtet sich an interessierte Bürger, Ökonomen, Politikwissenschaftler, Verfassungsrechtler und nicht zuletzt an Politiker, die für neue Überlegungen offen sind.
Personeninformation
Hermann, UdoDer Verfasser hat an der Universität zu Köln (1986 bis 1993), an der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg (2006 bis 2007) und an der Freien Universität Berlin (2007 bis 2010) Volkswirtschaftslehre mit dem Schwerpunkt Finanzwissenschaft studiert. Daneben arbeitet er seit dem Jahr 2000 als Steuerberater und Dozent in Köln
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