Artikelbeschreibung
Die sogenannte Energiewende hat in vielfacher Hinsicht zu erheblichen Problemen geführt. Dazu gehört auch die sofortige Abschaltung von acht Kernkraftwerken und der beschleunigte Ausstieg aus der Kernenergie. Der einseitige Bruch des Atomkonsenses hat damit die verfassungsrechtlichen Fragen des Ausstiegs aus der Kernenergie neu entfacht und zu neuen Problemstellungen geführt.
Der Atomkonsens von 2002 hat zu einer "geordneten Beendigung der Kernenergie" geführt, ohne Rechtsstreitigkeiten und ohne Entschädigungszahlungen. Dieser Konsens ist durch die Energiewende gebrochen worden. Damit sind mehrere Verfassungsbeschwerden der betroffenen Kernkraftwerksbetreiber ausgelöst worden. Die bereits vor zehn Jahren geführte Diskussion um Verfassungsfragen des Atomausstiegs ist neu entfacht worden und hat durch den Zick-Zack-Kurs in der Energiepolitik einen neuen spezifischen Gehalt erfahren. Kann der Staat eine Energiepolitik, die er über ein halbes Jahrhundert für unabdingbar notwendig erachtet und in vielfältiger Weise gefördert hat, ohne plausible Begründung über Nacht abrupt um 180 Grad ändern und damit einen ganzen Industriezweig eliminieren oder gebietet ihm verfassungsrechtlich geforderte Kontinuität eine mit Rücksicht auf die Grundrechte der Kernkraftwerksbetreiber notwendige zeitlich angemessene Umsteuerung? Diese Fragen betreffen insbesondere die Eigent
umsgarantie und das Grundrecht der Unternehmerfreiheit.
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