Artikelbeschreibung
Der Autor stellt die Rechtsfolgen einer Betriebsverlagerung ins Ausland für die betroffenen Arbeitnehmer dar und zeigt dabei ein Defizit bei der Umsetzung der Betriebsübergangsrichtlinie auf. Anschließend stellt er eine Möglichkeit vor, diese Lücke mit Hilfe der Instrumente des IPR, namentlich des Eingriffsrechts, zu schließen.
Welche Rechtsfolgen hat es für Arbeitnehmer, wenn sie sich im Zuge einer Verlagerung ihres Betriebs ins (europäische) Ausland entschließen, ihrem Betrieb an den neuen Standort zu folgen? Ausgehend von dieser Fragestellung stellt der Autor zunächst die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen von Betriebsverlagerungen dar und entwickelt anhand der Gestaltungsmöglichkeiten der Arbeitgeber vier Fallgruppen von Betriebsverlagerungen. Er untersucht die unterschiedlichen Rechtsfolgen dieser Fallgruppen für die Arbeitnehmer und zeigt dabei ein Defizit bei der Umsetzung der Betriebsübergangsrichtlinie auf. Anschließend analysiert er, wie diese Umsetzungslücke mithilfe der Instrumente des Internationalen Privatrechts geschlossen werden kann. Auf der Grundlage des effet-utile-Grundsatzes plädiert er dafür, das nationale Umsetzungsrecht, wenn nötig, als Eingriffsrecht zu qualifizieren - auch unter Geltung der Rom I-Verordnung.
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