Artikelbeschreibung
Der Autor untersucht die Anwendbarkeit der Par.Par. 25 ff. HGB auf Zusammenschlüsse von Freiberuflern. Dabei plädiert er insbesondere für eine analoge Anwendung des Par. 28 HGB auf Zusammenschlüsse von Freiberuflern in der Rechtsform einer GbR und einer Partnerschaftsgesellschaft und schlägt rechtspolitisch de lege ferenda eine Anwendung des Par. 25 HGB vor.
Durch die durch die höchstrichterliche und obergerichtliche Rechtsprechung bedingte Öffnung der Kapitalgesellschaften für Freiberufler und die Einführung der Partnerschaftsgesellschaft sind für Freiberufler hinsichtlich der Wahl der Rechtsform beim Zusammenschluss eine Vielzahl neuer Gestaltungsmöglichkeiten entstanden. Im Bereich der Unternehmenstransaktionen und Zusammenschlüsse von Freiberuflern bestehen bei den Rechtsformen der GbR und PartG indes erhebliche Rechtsunsicherheiten betreffend die Haftung der Gesellschafter nach den handelsrechtlichen Vorschriften der
25 ff. HGB, da weder abschließend geklärt ist, ob eine direkte noch ob eine analoge Anwendung der Vorschriften auf diese Rechtsformen möglich ist. Vor diesem Hintergrund untersucht der Autor die Anwendbarkeit dieser Haftungsvorschriften auf diese Rechtsformen und plädiert dabei insbesondere für eine analoge Anwendung des
28 HGB und legt dar, warum rechtspolitisch de lege ferenda auch eine Anwendbarkeit des<
br>25 HGB geboten erscheint. Abschließend ordnet der Autor die sich in der Praxis auch bei deutschen Freiberuflern immer beliebtere LLP nach englischem Recht in das Haftungskonzept der
25 ff. HGB ein.
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