Artikelbeschreibung
Der Autor setzt sich kritisch mit dem durch Par. 36a GenTG geschaffenen Haftungssystem für GVO-Einträge in benachbarte konventionelle und ökologische Anbaukulturen auseinander. Er überprüft insbesondere die der Vorschrift entgegengebrachte Kritik auf ihre Stichhaltigkeit und bewertet das Haftungsrisiko anhand einer pflanzenartspezifischen Differenzierung.
Der Autor setzt sich mit der Haftung bei Einträgen gentechnisch veränderter Organismen in benachbarte konventionelle und ökologische Anbaukulturen auseinander. Er stellt das Grundproblem sowie die rechtliche und tatsächliche Ausgangslage dar und erläutert die für das Verständnis des Haftungssystems unverzichtbaren
1004, 906 BGB. Herzstück der Arbeit ist eine kritische Analyse des durch
36a GenTG geschaffenen Haftungssystems für GVO-Einträge. Hierbei wird vor allem die der Vorschrift entgegengebrachte Kritik auf ihre Stichhaltigkeit überprüft und das Haftungsrisiko anhand einer pflanzenartspezifischen Differenzierung bewertet. Im Anschluss werden konkurrierende Anspruchsgrundlagen aufgezeigt.
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