Artikelbeschreibung
Deutsche und französische Politik haben sich in den letzten Jahren der "Managerbezüge" angenommen. Dies erstaunt angesichts der medialen Präsenz des Themas nicht, wirft jedoch die Frage der Rechtfertigung der neuen Verfahren und Regeln auf. Sind sie systemfremde Früchte gesetzgeberischen Aktionismus oder schlagkräftige Antworten auf ein Versagen der Märkte?
Führungskräfte sind international mobil. Ebenso kennt die politische Debatte und Empörung über deren Bezüge keine Landesgrenzen. Die Regulierung der Organbezüge ist ein internationales ökonomisches Problem. Gleichwohl sind die rechtlichen Lösungen national. Gerade die Verfassungen der Aktiengesellschaften Deutschlands und Frankreichs sind so unterschiedlich, dass sie sich als Untersuchungsgegenstand über einen möglichen europäischen Konsens besonders eignen. Es stehen sich die deutsche dualistische AG und die französische zumeist monistisch geführte SA gegenüber. Dies hat Folgen für die Begrenzung der Organbezüge. Während das deutsche Aktiengesetz vor allem die laufende Vergütung der Vorstände beschränkt, kennt der Code de Commerce lediglich Regeln zur Eindämmung von Abfindungsleistungen. Lösen die Regeln der Staaten dennoch dasselbe ökonomische Problem, ein Versagen der Märkte? Die Untersuchung zeigt einen Grundkonsens in vielen Fragen, der Grundlage europäischer und globaler Rec
htsvereinheitlichung sein könnte. Sie zeigt aber auch, dass die Regulierung der Organbezüge nur mit systemischer Rücksicht auf die nationalen Verfassungen der Gesellschaften vorgenommen werden darf.
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