Artikelbeschreibung
Die Arbeit befasst sich erstmals grundlegend mit der Haftung des Insolvenzverwalters im ökonomischen Umfeld der Unternehmensfortführung und -sanierung.
Seit 2005 sind Vorstandsmitglieder von AGs in weitem Umfang durch die Business Judgment Rule vor der Haftung für unternehmerische Fehlentscheidungen geschützt. Der Verfasser plädiert dafür, dieselbe unternehmerische Freiheit und Haftungsprivilegierung auch Insolvenzverwaltern zugute kommen zu lassen. Nur so wird gewährleistet, dass sanierungsfähige Unternehmen tatsächlich fortgeführt und zugleich die Interessen der Insolvenzgläubiger an einer optimalen Verwertung befriedigt werden.
Der Autor ist seit 2004 Rechtsanwalt, seit 2010 Syndicus bei der Monier Group bei Frankfurt/Main.
Die Arbeit befasst sich erstmals grundlegend mit der Haftung des Insolvenzverwalters im ökonomischen Umfeld der Unternehmensfortführung und -sanierung.Seit 2005 sind Vorstandsmitglieder von AGs in weitem Umfang durch die Business Judgment Rule vor der Haftung für unternehmerische Fehlentscheidungen geschützt. Der Verfasser plädiert dafür, dieselbe unternehmerische Freiheit und Haftungsprivilegierung auch Insolvenzverwaltern zugute kommen zu lassen. Nur so wird gewährleistet, dass sanierungsfähige Unternehmen tatsächlich fortgeführt und zugleich die Interessen der Insolvenzgläubiger an einer optimalen Verwertung befriedigt werden.Der Autor ist seit 2004 Rechtsanwalt, seit 2010 Syndicus bei der Monier Group bei Frankfurt/Main.
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