Artikelbeschreibung
Die Föderalismusreform führte - gegen den Widerstand der Fachwelt - zur Verabschiedung von Landesgesetzen auf dem Gebiet des Strafvollzugs. Die vorliegende Analyse zeigt auf, dass es insbesondere in Bayern nicht zu dem befürchteten "Wettbewerb der Schäbigkeit" gekommen ist, sondern dass die Bundesländer einen Wettlauf um das beste Konzept begonnen haben.
Sämtliche Bundesländer haben infolge der Föderalismusreform Jugendstrafvollzugsgesetze, manche wie Bayern auch Strafvollzugsgesetze erlassen. Mit besonderem Fokus auf das Bayerische Strafvollzugsgesetz befasst sich die vorliegende Abhandlung mit den wichtigsten Aspekten der Neuregelungen wie Vollzugsziel, Vollzugsformen, Unterbringung und Bildung der Gefangenen. Schwerpunkt der Arbeit ist eine Analyse der Behandlungsform der Sozialtherapie aus der Sicht eines Juristen. Bei sämtlichen Problemkreisen wird dem wissenschaftlich Wünschenswerten auch das in der Praxis Machbare gegenübergestellt.
Der Autor war sechs Jahre im Bayerischen Justizministerium insbesondere für den Jugendstrafvollzug zuständig.
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