Artikelbeschreibung
Darf eine im aktuell unvermeidbaren Verbotsirrtum begangene Tat bestraft werden? Um welche Art von Fällen handelt es sich? Sind sie wirklich mit der a.l.i.c.-Konstellation vergleichbar? Die Studie befasst sich mit der individuellen Grenze der Zurechnung am Beispiel des Normirrtums und untersucht diese Fragen in theoretischer und praktischer Hinsicht.
Darf eine im aktuell unvermeidbaren Verbotsirrtum begangene Tat bestraft werden? Um welche Art von Fällen handelt es sich? Sind sie wirklich mit der a.l.i.c.-Konstellation vergleichbar? Die Studie befasst sich mit der individuellen Grenze der Zurechnung am Beispiel des Normirrtums und untersucht diese Fragen in theoretischer und praktischer Hinsicht.
Die Autorin analysiert die Hauptlehren zur Behandlung der Normunkenntnis sowohl im Hinblick auf ihre theoretische Konsistenz als auch auf ihre Tragfähigkeit für die Falllösung, um aufzuzeigen, welche wissenschaftlichen Irrwege sie eingeschlagen haben, um eine ungerechte Prämierung des unwissenden Täters zu vermeiden. Von einem normativen Ansatz ausgehend, der sowohl die Exzesse einer psychologisierenden Perspektive der Zurechnung als auch diejenigen einer radikal normativen Perspektive beseitigt, differenziert die Verfasserin scharf, wann Normunkenntnis als Indiz schwerer Normuntreue (Belastungsgrund) oder als Zeichen von Inkompete
nz (Entlastungsgrund) gedeutet werden muss. Die Studie kommt zu dem Ergebnis, dass es Fälle von unvermeidbarer Normunkenntnis aus belastenden Gründen gar nicht gibt.
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