Artikelbeschreibung
Centros, Überseering und Inspire Art haben das Strafrecht und insbesondere
266 StGB erreicht. Die äußerst vielfältigen strafrechtlichen Rückwirkungen dieser Europäisierung des Gesellschaftsrechts reichen von der Frage nach den verfassungsrechtlichen Grenzen der Maßgeblichkeit fremder Rechtssätze im Strafrecht bis hin zur Problematik, ob der Wettbewerb des Gesellschaftsrechts in einen Wettbewerb des Strafrechts umschlagen kann. Unter besonderer Berücksichtigung des englischen Gesellschaftsrechts erörtert der Verfasser insbesondere, warum an der gängigen Differenzierung zwischen Blanketten und normativen Tatbestandsmerkmalen festzuhalten ist. Ferner macht er aus, dass dem nationalen Gesetzgeber ein erheblicher Spielraum bei der Sanktionierung von gesellschaftsrechtlichem Fehlverhalten zukommt.
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