Artikelbeschreibung
Wie kaum ein anderes Rechtsgebiet im Bereich des Gewerblichen Rechtsschutzes unterliegt das Markenrecht einer umfassenden Neugestaltung aufgrund der Ersten Richtlinie des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedsstaaten über die Marken vom 21. Dezember 1988 (Markenrechtsrichtlinie). Seit der Umsetzung der Markenrechtsrichtlinie in die jeweiligen Markenrechte der Mitgliedsstaaten der EU Mitte der 90er Jahre entwickelte sich ein teilweise neues, teilweise auf bestehenden Rechtstraditionen beruhendes Recht. Von zentraler Bedeutung ist hierbei die wichtigste Kollisionsnorm des Markenrechts, der Tatbestand der Verwechslungsgefahr.
Ausgehend von der markenrechtlichen Situation in Deutschland und den Beneluxstaaten vor der Harmonisierung zeichnet die vorliegende Arbeit die Entwicklungen seit der Umsetzung der Markenrichtlinie in den genannten Staaten nach. Die einschlägige Rechtsprechung des EuGH wird hierbei umfassend berücksichtigt, analysiert und in Kontext vor all
em der aktuellen deutschen Rechtsprechung gesetzt. Hierbei wird nicht nur wesentlichen Fragen bei der Anwendung des Tatbestands der Verwechslungsgefahr, sondern auch seiner Abgrenzung zum Schutz der bekannten Marke wie auch bei der Feststellung der rechtsverletzenden Benutzung nachgegangen.
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