Artikelbeschreibung
Das vorliegende Handbuch vermittelt neben den grundlegenden Funktionen des Internets und seiner Dienste das notwendige juristische Rüstzeug zur Bearbeitung internet-spezifischer Strafmandate.
Dargestellt werden insbesondere die Verantwortlichkeit der Internetprovider und -nutzer und die praxisrelevanten Straftatbestände in ihren internettypischen Varianten.
Strafprozesuale Maßnahmen mit Internetbezug (Ermittlungen und Fahndung im Netz, Überwachung und Aufzeichnung des E-Mail-Verkehrs, Auskunft über Telekommunikationsverbindungsdaten, Anordnung des IMSI-Catchers, Beschlagnahme von Internetdaten) schließen das Werk ab.
Das "Internetstrafrecht" ist zu einer Spezialmaterie der Strafverteidigung geworden. Die Zahl der Ermittlungsverfahren mit Bezug zum Internet steigt. Das Handbuch vermittelt das notwendige juristische Rüstzeug zur Bearbeitung internetspezifischer Strafmandate.Dargestellt werden insbesondere - die Verantwortlichkeit der Internetprovider und -nutzer - die praxisrelevanten Straftatbestände in ihren internettypischen Varianten - strafprozessuale Maßnahmen mit Internetbezug (Ermittlungen und Fahndung im Netz, Überwachung und Aufzeichnung des E-Mail-Verkehrs, Auskunft über Telekommunikationsverbindungsdaten, Anordnung des IMSI-Catchers, Beschlagnahme von Internetdaten).Neu bearbeitet in der 2. Auflage:- Pornographie- und Jugendschutzstrafrecht- Durchsuchung, Sicherstellung und Beschlagnahme von Datenträgern ("Online-Durchsuchung", "Staatstrojaner", "Internet-Telefonie", Problematik grenzüberschreitender Zugriffe)- Betrug durch "Abofallen"- Berücksichtigung des Gesetzes vom 20.6.2013 zur
Änderung des TKG und zur Neuregelung der Bestandsdatenauskunft
Pressestimmen
Das Werk ermöglicht ein schnelles Nachschlagen und Einarbeiten zu den strafrechtlichen Problembereichen des Internets und vermittelt einen fundierten Überblick über das notwendige Handwerkszeug eines jeden Strafverteidigers. Kurzum ist insgesamt zu sagen, dass mit dem Buch Probleme und gängige Arbeitsvorgänge, die bei der Bearbeitung einer Strafverteidigung mit Internetbezug auftauchen, schnell und praxistauglich gemeistert werden können.RAin Elisabeth Krohe auf: http://dierezensenten.blogspt.de 30.3.2015Das Handbuch ist somit im Ergebnis als Einstiegsliteratur, aber auch als Kurznachschlagewerk für Praktiker, die sich mit strafrechtlichen Fallgestaltungen mit Internetbezug beschäftigen - oder in Zukunft beschäftigen wollen - uneingeschränkt zu empfehlen.Akad. Rat a.Z. Dr. Markus Mavany: ZIS 5/2015Wenngleich das Werk in der Reihe "Praxis der Strafverteidigung" erschienen ist ... kann die Lektüre auch Staatsanwälten und Strafrichtern empfohlen werden. ... Die enthaltenen "Praxishin
weise" können Staatsanwälten und Richtern helfen, Verteidigungsverhalten besser zu verstehen.Dr. Sebastian Wußler, Staatsanwalt, in: Deutsche Richterzeitung 11/2015So kurz das Handbuch ist, so kurzweilig ist die Lektüre. Die Information wird praxisnah und sehr kompakt in gut lesbarer Form vermittelt, so dass dem Verfasser eine äußerst interessante Dastellung zum Internetstrafrecht gelungen ist.www.duessellaw.de 3/2005
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